8. Dezember 2015

Schaffung neuer Erstaufnahmeplätze, Rückführungseinrichtungen umwandeln

Unser Dringlichkeitsantrag vom 08.12.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

– die Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen in Bamberg und Manching in Erstaufnahmeeinrichtungen umzuwandeln,

– die Umverteilung aus Gemeinschaftsunterkünften nach Bamberg und Manching unverzüglich zu stoppen,

– Integrationsbemühungen von Asylsuchenden nicht weiter durch vermeidbare Umverteilungen zu verhindern,

– darauf hinzuwirken, dass bei Aufenthaltsentscheidungen Integrationsleistungen berücksichtigt werden.

Begründung:

Für Asylbegehrende aus den Westbalkanstaaten mit geringer Bleibeperspektive wurden in Bayern zwei besondere Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen (ARE) in Manching und in Bamberg eingerichtet. Die Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen werden aufgrund der geringen Anzahl an neu ankommenden Asylbegehrenden aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten nicht benötigt. Eine Umwandlung in Erstaufnahmeeinrichtungen an deren Kapazitäten ein erheblicher Mangel herrscht, ist dringend geboten.

Ende November beziehungsweise Anfang Dezember haben mehrere Regierungsbezirke Anweisungen erlassen, wonach auch Asylbegehrende, die sich bereits in Gemeinschaftsunterkünften befinden oder von den Landkreisen und kreisfreien Städten seit längerer Zeit dezentral untergebracht wurden, unverzüglich in die Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen verlegt werden sollten. Ganzen Familien wurde mitgeteilt, dass sie sich bereits am darauffolgenden Tag in Bamberg einzufinden haben. Dabei wurde völlig ignoriert, wie lange diese Familien bereits vor Ort gewohnt haben, ob Kinder in den örtlichen Schulen eingeschult waren, ob Berufstätige oder Auszubildende davon betroffen waren, oder sonstige weitere Integrationsleistungen erbracht wurden.

Eine Rückverlagerung von Asylsuchenden aus dem Gemeinschaftssystem in diese Einrichtungen war nicht vorgesehen. Sie verbietet sich dort, wo Kinder an unserem Bildungssystem teilnehmen, oder Familienmitglieder erwerbstätig sind. Ein geregelter Schulbesuch ist Kindern in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen nicht möglich.

Diese Umverteilungen aus dem Gemeinschaftssystem zurück in die Ankunfts- und Rückführzentren entbehren zudem jeglicher Rechtsgrundlage und sind daher umgehend zu stoppen. Vorgenommene Umverteilungen sind rückgängig zu machen, um die geregelte Fortsetzung des Schulbesuchs, der Ausbildung oder der Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

Auch innerhalb des Erstaufnahmesystems und des Gemeinschaftsunterkunftssystems sollten behördlich angeordnete Umverlagerungen von Asylsuchenden auf ein Minimum beschränkt werden, denn sie verhindern Integrationsbemühungen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 10.12.2015 leider durch die Stimmen der CSU und der Freien Wähler, bei Enthaltung der SPD, abgelehnt.