25. November 2021

Sanierungsgebiete in bayerischen Bergwäldern

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.10.2021 mit Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch Staatsministerin Michaela Kaniber vom 25.11.2021:

Im „Bergwaldbeschluss“ des Bayerischen Landtags vom 08.06.1984 wurden auch intensive jagdliche Maßnahmen beschlossen. In der Folge dieses Landtagsbeschlusses wurde anerkannt, dass Wildfütterungen in der Nähe von Sanierungsgebieten oder vorrangigen Schutzgebieten den Wildverbiss in Selbigen steigern. Deshalb wurde vor etwa 35 Jahren eine Fütterungskonzeption für alle Fütterungen im Einzugsbereich von Sanierungsgebieten oder wichtigen Schutzwäldern angeordnet. Diese Fütterungskonzeption, einschließlich der Anlage von Wintergattern, wurde in vielen staatlichen Jagden vollzogen. In den zahlreichen, oft auch kleinen, Privatjagden wurde damals aber zugestanden, dass sie bis zum Ende der jeweiligen Pachtzeit noch bestehen bleiben, dann aber aufzulösen sind. Nach verschiedenen Überprüfungen wurde das offenbar nicht vollzogen. Im Gegenteil wurden neue Fütterungen angelegt. Dabei ist nicht klar, inwieweit diese Fütterungen offiziell genehmigt wurden.

1. a) In welchen Sanierungsgebieten wurde die Schutzwaldsanierung erfolgreich
abgeschlossen (bitte jeweils Zeitpunkt, Gebiet, Sanierungsfläche und Kosten angeben)?
Sanierungsgebiete sind großräumige Bereiche (z. B. Bergflanken, Hänge über Ortschaften oder Straßen, Wildbacheinzugsgebiete) in den bayerischen Alpen mit hohen Anteilen an Schutzwäldern, in denen auf Teilflächen (= Sanierungsflächen) Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.
Sieben Sanierungsgebiete sind bisher als abgeschlossen erfasst. Die Details hierzu sind in Anlage 1 aufgeführt. Daneben wurden auf Teilflächen von Sanierungsgebieten (Sanierungsflächen) die Sanierungsarbeiten auf mehr als 1.000 ha erfolgreich beendet.
b) In welchen der bestehenden Sanierungsgebiete sind noch technische und
biologische Sanierungsmaßnahmen erforderlich (bitte jeweils Gebiet, Sanierungsfläche und veranschlagte Kosten angeben)?
In Anlage 2 sind die bestehenden Sanierungsgebiete aufgelistet. Belastbare Aussagen
zu den Kosten liegen aufgrund der langfristigen Planungszeiträume und einer Vielzahl
weiterer schwer kalkulierbarer Variablen bei der Schutzwaldsanierung nicht vor.
In den vergangenen Jahren wurden jährlich zwischen 1,8 und 2,5 Millionen Euro an
Haushaltsmitteln für die Maßnahmen im Rahmen der Schutzwaldsanierung verausgabt.
c) Welche Voraussetzungen sind für eine erfolgreiche und möglichst kostengünstige Sanierung erforderlich?
Für eine erfolgreiche und möglichst kostengünstige Sanierung sind waldangepasste
Schalenwildbestände Grundvoraussetzung, so dass sich die Schutzwälder im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen verjüngen können. Denn durch übermäßigen Schalenwildverbiss kann das Aufwachsen der Verjüngung stark beeinträchtigt oder sogar verhindert werden, was zu hohen Folgekosten führen kann. Ein professionelles Schalenwildmanagement sowie Schonzeitaufhebungen in Sanierungsgebieten sind wichtige
Instrumente für den Sanierungserfolg. Des Weiteren sind u. a. geeignetes Saatgut für die Anzucht der Pflanzen, die Auswahl geeigneter Pflanzstandorte, ausreichend Fachleute mit technischem Know-How, geeignetes Material für Verbauungen sowie zielführende Vereinbarungen mit Inhabern von Waldweiderechten wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche und möglichst kostengünstige Sanierung. Durch eine nachhaltige, standortsangepasste Bewirtschaftung der Schutzwälder inklusive der notwendigen Pflege- und Waldschutzmaßnahmen sowie waldangepasste
Schalenwildbestände kann der Neuentstehung von sanierungsbedürftigen Schutzwäldern bestmöglich vorgebeugt werden. 

Die vollständige Anfrage finden Sie hier