3. Februar 2016

Salmonellenfunde bei Bayern-Ei – Informationssituation von Staatsminister Dr. Marcel Huber

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, vom 14.12.2015 mit den Antworten der Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, vom 03.02.2016 (Antworten kursiv gestellt)

Bezugnehmend auf die Aussagen des Herrn Staatsministers Dr. Marcel Huber in der Debatte zu den Dringlichkeitsanträgen Drs. 17/9374, 17/9395, 17/9396 in der Plenarsitzung vom 10.12.2015 frage ich die Staatsregierung:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Staatskanzlei wie folgt:

Vorbemerkung:

Herr Staatsminister Dr. Huber informierte die Vorsitzenden der Fraktionen im Landtag mit Schreiben vom 18.12.2015 ausführlich über Art und Inhalt der Informationen, die ihm im August 2014 zum Thema Bayern-Ei gegeben wurden. In der Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucher- schutz zum Thema Bayern-Ei am 14.01.2016 nahm er ebenfalls ausführlich Stellung. Insoweit wird auf das gesamte Schreiben und die Ausschusssitzung verwiesen.

1. a) Wie wurde Staatsminister Dr. Huber in seiner damaligen Funktion als Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz auf den Salmonellenfund bei der Firma „Bayern-Ei“ aufmerksam?
b) Wann wurde der Staatsminister von MitarbeiterInnen des ihm zum damaligen Zeitpunkt unterstehenden Ministeriums über den Fall informiert (bitte konkretes Datum nennen)?
c) Von welchen MitarbeiterInnen des ihm zum damaligen Zeitpunkt unterstehenden Ministeriums wurde der Staatsminister über den Fall informiert?

2. a) Wie wurde der Staatsminister von MitarbeiterInnen des ihm zum damaligen Zeitpunkt unterstehenden Ministeriums über den Fall informiert?
b) Welche Konsequenzen zog der Staatsminister angesichts der Informationslage im August 2014 aus dem Salmonellen-Fall bei „Bayern-Ei“?
c) Existiert hierzu entsprechender (elektronischer) Schriftverkehr?

Die Fragen 1 a), b), c) und 2 a), b), c) werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs wie folgt beantwortet:

Herr Staatsminister Dr. Huber wurde mit einem Vermerk der zuständigen Fachabteilung vom 13.08.2014 erstmals über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Am 14.08.2014 zeichnete Herr Staatsminister den Vermerk ab und bat darum, auf dem Laufenden gehalten zu werden. Der Bitte wurde mit Vermerk vom 25.08.2014 nachgekommen; diesen zeichnete Herr Staatsminister am 27.08.2014 ab. Ein weiterer Vermerk vom 08.09.2014 zum aktuellen Sachstand wurde von Herrn Staatsminister Dr. Huber am 11.09.2014 abgezeichnet.

3. a) Wie geht die Benachrichtigung der/s Leiterin/s des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über einen Salmonellenausbruch in einem bayerischen Unternehmen in Regel vonstatten?
b) In welcher Form erfolgte die Benachrichtigung über das Salmonellengeschehen bei „Bayern- Ei“ gegenüber Staatsminister Huber im August 2014?
c) Inwiefern liegen der Staatsregierung einschlägige Vermerke, Aktennotizen, E-Mails etc. vor, die im Zusammenhang mit der Informationsweitergabe an den Staatsminister bezüglich „Bayern-Ei“ im August und September 2014 stehen?

Siehe Vorbemerkung und Antwort auf die Fragen 1 und 2.

4. a) Ist dem Staatsminister erinnerlich, welche Empfehlungen die zuständigen Ministerialbeamten bezüglich des Vorgehens in Sachen „Bayern-Ei“ machten bzw. existiert hierzu entsprechender (elektronischer) Schriftverkehr?

Die erwähnten Vermerke beinhalteten auch die wesentlichen erfolgten Maßnahmen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

b) Hat sich der Staatsminister nach seinem Wechsel in die Staatskanzlei zu irgendeinem Zeitpunkt von Angehörigen des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über weitere Entwicklungen bezüglich „Bayern-Ei“ in Kenntnis setzen lassen?

Aufgrund des in Art. 51 BV verankerten Ressortprinzips war Herr Staatsminister
 Dr. Huber mit seinem Wechsel in die Staatskanzlei nicht mehr zuständig. Die der Staatskanzlei im Rahmen ihrer Aufgaben (Art. 52 BV) vom StMUV übermittelten allgemeinen Informationen über aktuelle Entwicklungen in diesem Fall erhielt auch der Leiter der Staatskanzlei zur Kenntnis.
c) Wenn Antwort zu 4. b) ja lautet: In welcher Form (Akten, Notizen, mündlich, etc.) erhielt der Staatsminister entsprechende Informationen?

Siehe Antwort auf die Frage 4 b)

5. a) Wenn Antwort zu 4. b) ja lautet: Über welche Stelle des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz erhielt der Staatsminister die Informationen?

Entfällt

b) Wenn Antwort zu 4. b) ja lautet: In welchem Zusammenhang (aktive Nachfrage u. a.) erhielt der Staatsminister die Informationen?

Entfällt

c) War dem Staatsminister die Firma „Bayern-Ei“ vor der Benachrichtigung über den dortigen Salmonellenfund bekannt?

Siehe unten Antwort auf die Fragen 6 a) und b)

6. a) War dem Staatsminister die Unternehmerfamilie Pohlmann vor dem Salmonellenfund bei „Bayern-Ei“ bekannt?
b) Wenn Antwort zu 5. c) und/oder 6.a) ja lautet: Welche Art waren die Kenntnisse des Staatsministers über die Firma „Bayern-Ei“ bzw. die Unternehmerfamilie Pohlmann zum Zeitpunkt der Benachrichtigung über den Salmonellenfund?

Die Fragen 5 c), 6 a) und 6 b) werden zusammen beantwortet:

Siehe hierzu die Angaben von Herrn Staatsminister Dr. Huber in der Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 14.01.2016.

Herr Staatsminister Dr. Huber hat nach Prüfung der Aktenlage und seiner persönlichen Erinnerung die Firma Bayern-Ei weder besucht, noch sich mit der Geschäftsführung der Firma Bayern-Ei persönlich getroffen oder kommuniziert.

c) Gab es Informationen über einen besonderen Aufmerksamkeits- und Kontrollbedarf o. ä. bei der Firma „Bayern-Ei“ bzw. der Unternehmerfamilie Pohlmann?

Vor den unter Nr. 1 genannten Informationen erfolgte keine Information an Herrn Staatsminister über besonderen Aufmerksamkeits- oder Kontrollbedarf bei der Firma Bayern-Ei.

7. a) Welche Maßnahmen ergriff der Staatsminister im Zusammenhang mit dem Salmonellenfund bei „Bayern-Ei“ bis zu seinem Wechsel in die Staatskanzlei Anfang September 2014 (bitte konkret benennen mit Datumsangabe)?

Siehe Antwort auf die Frage 1. Die durchgeführten Maßnahmen der Behörden wurden bereits mehrfach erläutert. Wir verweisen auf die Schriftliche Anfrage vom 21.05.2015 (Drs. 17/7308).

b) Warum wurde die Öffentlichkeit nach Bekanntwerden des Salmonellenfundes bei „Bayern-Ei“ nicht durch eine Lebensmittelwarnung o. ä. informiert?

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Warnung in Bayern lagen zum damaligen Zeitpunkt nicht vor. In anderen Mitgliedstaaten sind die dortigen Behörden verantwortlich.

Die dortigen Behörden wurden über das EU-Schnellwarnsystem (RASFF) umgehend und umfassend informiert und konnten so die dort notwendigen Maßnahmen einleiten. Dies geschah auch, wie beispielsweise der öffentliche Rückruf der Firma Lidl in Frankreich zeigt.

c) Wer traf die Entscheidung, dies nicht zu tun?

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Warnung in Bayern lagen zum damaligen Zeitpunkt nicht vor.

8. a) War der Staatsminister als Leiter des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz selbst in diese Entscheidung eingebunden?
b) Wenn nein, warum nicht?

Die Fragen 8 a) und b) werden zusammen beantwortet.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Warnung in Bayern lagen zum damaligen Zeitpunkt nicht vor. Herrn Staatsminister Dr. Huber wurde im Vermerk vom 08.09.2014 mitgeteilt, dass keine öffentliche Warnung erfolgt.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.