28. März 2017

Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verfolgten

Unser Dringlichkeitsantrag vom 28.03.2017

Hier geht es zu einem Video meiner diesbezüglichen Plenarrede vom 29.03.2017

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) zuzustimmen.

Begründung:

Die von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD getragene Bundesregierung hat am 22. März 2017 den Entwurf für ein Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) beschlossen. Der Gesetzentwurf ist hier veröffentlicht. Dem Gesetzentwurf zufolge handelt es sich um ein Gesetz, das der Zustimmung im Bundesrat bedarf.
„Der Entwurf sieht die Aufhebung der strafgerichtlichen Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen vor, die in der Bundesrepublik Deutschland, in der Deutschen Demokratischen Republik und zuvor in der Nachkriegszeit in deren späteren Staatsgebieten ergangen sind. Die Urteile werden pauschal durch Gesetz aufgehoben. Die Aufhebung der Urteile ist für den einzelnen Betroffenen mit einer Entschädigung wegen des durch die Verurteilung oder die strafgerichtliche Unterbringungsanordnung erlittenen Strafmakels verbunden. Vorgesehen ist ein pauschaliertes Entschädigungsmodell, welches eine – angesichts des hohen Alters vieler Betroffener dringend erforderliche – zügige Bearbeitung der Entschädigungsansprüche ermöglicht und vor allem dem Gedanken folgt, anzuerkennen, dass die Verurteilung oder Unterbringungsanordnung und deren strafrechtlichen Folgen, insbesondere die erlittene Freiheitsentziehung aus heutiger Sicht grundrechtswidrig sind.“ (Vorblatt des Gesetzentwurfs – Abschnitt B).
Nach § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) wurden auch nach 1945 in Deutschland Homosexuelle verfolgt und bestraft. Sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der DDR ging die strafrechtliche Verfolgung einher mit einer gesellschaftlichen Ächtung von Homosexualität. In einem Klima der Angst und der Einschüchterung fiel es zudem schwer, die von den Nazis zerstörte homosexuelle Infrastruktur nach dem Krieg wieder aufzubauen. Manche Homosexuelle, die den Naziterror im Gefängnis oder im KZ überlebt hatten, waren im Nachkriegsdeutschland erneut mit Strafverfolgung konfrontiert.
Bereits mehrfach wurde im Landtag die Rehabilitierung der menschenrechtswidrig verfolgten Homosexuellen gefordert – etwa in den jeweils ausführlich begründeten Anträgen der SPD (Drs. 16/12680, 17/7087 und 17/12336) und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs.17/2872 und 17/12338). Im Beschluss des Landtags vom 7. Juli 2016 (Drs. 17/12369). heißt es: „Die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen nach 1945 Verurteilten haben Anspruch auf volle politische, gesellschaftliche und sozialethische Rehabilitierung“. Mit dem nun endlich vorliegenden Gesetzentwurf kann diesem Anspruch nun entsprochen werden. Wenngleich diese Rehabilitierung nun wahrlich viel zu spät erfolgt, ist es umso wichtiger, dass es keine weiteren Verzögerungen gibt.
Die jahrzehntelange strafrechtliche Verfolgung schwuler Männer in Deutschland ist eine Schande für unseren Rechtsstaat.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 29.03.2017 leider in namentlicher Abstimmung mit 57:78 Stimmen, bei vier Enthaltungen, abgelehnt.