Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften – Fachhochschulen
Unser Antrag vom 06.12.2013
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, in einem ersten Schritt forschungsstarken Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) auf Antrag das Promotionsrecht einzuräumen. Langfristig sind die HAW den Universitäten hinsichtlich des Promotionsrechts gleichzustellen.
Begründung:
Wir fordern seit Jahren die vollständige rechtliche Gleichstellung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit den Universitäten – dazu gehört auch das Promotionsrecht für die HAW.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist nicht der Hochschultyp entscheidend, sondern die Qualität der Forschung. In einigen ihrer originären Fachdisziplinen leisten die bayerischen HAW längst Forschungsarbeit, die dem wissenschaftlichen Niveau an Universitäten in nichts nachsteht. Hinzu kommt, dass im Kontext der Bologna-Reform die Master-Abschlüsse an den Fachhochschulen und die Master-Abschlüsse an den Universitäten zu gleichrangigen Qualifikationen geworden sind.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen in einem ersten Schritt forschungsstarken Professorinnen und Professoren von Hochschulen ermöglichen, ihre Studierenden zukünftig genauso qualifizieren zu können wie an der Universität. Die Forschungsstärke könnte an den eingeworbenen Drittmitteln und an der Zahl der Veröffentlichungen gemessen werden.
Der in Bayern verfolgte Weg der kooperativen Promotionen geht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht weit genug. Bei diesen Kooperationsmodellen ist „immer die Universität der Akteur“. Die HAW dagegen befindet sich in einem „permanenten Abhängigkeitsverhältnis“.
+++++++++++
Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 25.02.2014 leider durch die Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt.