8. August 2019

PFC-Belastung im Umgriff des Fliegerhorstes Penzing

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 12.06.2019, mit den Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.08.2019 (kursiv dargestellt)

Durch die Verwendung polyfluorierter Löschschäume am Fliegerhorst Penzing ist eine Altlast entstanden, die massiv das Grundwasser beeinträchtigt. Nachdem im Jahr 2013 festgestellt wurde, dass auch Trinkwasser belastet war, wurden die entsprechenden Brunnen abgeschaltet.
Ich frage die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt:

1.a) Welche Fläche nimmt die mit PFC belastete Altlast am ehemaligen Fliegerhorst Penzing ein?
Antwort: Als „Altlast“ im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) können nach derzeitigem Kenntnisstand der Bereich des Feuerlöschübungsbeckens (FÜB) und der Standort der Feuerwache eingestuft werden. Die bislang nachweislich belastete Bodenfläche beträgt ca. 8.700 m² (ca. 8.500 m² FÜB und 200 m² Feuerwache). Der Umgriff der beiden Altlastenflächen wird in einem weiteren Untersuchungsschritt abgegrenzt werden. Darüber hinaus sind nach derzeitigem Kenntnisstand weitere 40 einzelne Verdachtsflächen auf der Liegenschaft gem. § 2 Abs. 6 BBodSchG hinsichtlich PFC zu bearbeiten.

1.b) Kann die Staatsregierung die 80.000 Tonnen zu entsorgendes Material für den Fliegerhorst Penzing bestätigen?
Antwort: Aussagen und Prognosen zu Materialentsorgungen können erst nach Abschluss aller Untersuchungen (insbesondere einer Sanierungsuntersuchung) getätigt werden; die genannte Menge kann daher derzeit nicht bestätigt werden.

1.c) Welche PFC-Messwerte im Boden wurden im am stärksten belasteten Teil am ehemaligen Fliegerhorst Penzing gemessen?
Antwort: Gemäß PFC-Leitlinie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) ist die Bestimmung von Feststoffgehalten aufgrund der Mobilität der PFC nicht aussagekräftig; zur Gefährdungsabschätzung für den Pfad Boden – Grundwasser sind deshalb Eluatwerte heranzuziehen. Im Bereich des FÜB betragen die maximalen Befunde im Bodenfeststoff 1.158 µg/kg (Summe aus 13 PFC-Einzelverbindungen). Die maximalen Befunde für Bodeneluate sind 297 µg/l (für die Summe aus PFOS, PFHxS, PFNA, PFDA) und 2,9 µg/l (für PFBS).
Im Bereich der Feuerwache betragen die maximalen Befunde im Feststoff 153 µg/kg (für die Summe aus PFOS, PFHxS, PFNA, PFDA). Die maximalen Befunde für Bodeneluate sind 18 µg/l kg (für die Summe aus PFOS, PFHxS, PFNA, PFDA) und 2,9 µg/l (für PFBS).

2.a) Welche PFC-Messwerte wurden im Grundwasser im Abstrom des Fliegerhorstes Penzing festgestellt?
Antwort: Insgesamt wurden 14 Grundwassermessstellen im näheren Abstrombereich bzw. im Grenzbereich des Fliegerhorstes Penzing teilweise mehrfach beprobt. An 7 Grundwassermessstellen wurden PFC-Messwerte von n.n. bis 0,1 µg/l, an 5 Grundwassermessstellen von 0,1 bis 0,5 µg/l und an 2 Grundwassermessstellen über 0,5 µg/l festgestellt (Maximalwert Summe PFC aus 8 bis 16 Einzelverbindungen).

2.b) Welche PFC-Messwerte wurden in den Quellen bei Untermühlhausen festgestellt?
Antwort: Die Quellenbeprobungen durch LfU und WWA brachten folgende Ergebnisse:
– September 2012: 0,43 µg/l an einer der Quellen (Summe aus 16 Einzelverbindungen)
– Februar 2013: 0,98 µg/l in der Quellfassung Untermühlhausen (Summe aus 13 Einzelverbindungen)
– März 2018: 0,017 µg/l an der südlichsten Quelle (Summe aus 16 Einzelverbindungen)
– Juli 2018: 0,06 µg/l am Ablauf von drei südlichen Quellen (Summe aus 13 Einzelverbindungen)
– Juli 2018: 0,22 µg/l am Ablauf von zwei nördlichen Quellen (Summe aus 13 Einzelverbindungen)
– Juli 2018: 0,27 µg/l an der Quellfassung Untermühlhausen (Summe aus 13 Einzelverbindungen)
Ergänzende Hinweise durch die Gesundheitsverwaltung:

Die Quelle Untermühlhausen hat zu keinem Zeitpunkt alleine Trinkwasser gefördert, sondern das in Untermühlhausen gewonnene Trinkwasser wurde gemischt mit einer unbelasteten Quelle und zwei unbelasteten Brunnen. Somit ist die Konzentration der Quelle nicht gleich zu setzen mit der Konzentration im Netz, die wesentlich niedriger war.
Die Konzentration im Trinkwasser-Netz lag am 08.03.2013 in Epfenhausen bei 0,23 µg/l Gesamt-PFOS und im Rathaus in Weil bei 0,18 µg/l Gesamt-PFOS. Am 08.03.2013 wurde die Quelle Untermühlhausen nach der Beprobung auf Anordnung des Gesundheitsamtes vom Netz genommen. Am 12.03.2013 fanden nochmals Beprobungen im Trinkwassernetz, ohne die Quelle Untermühlhausen, statt und ergaben in Epfenhausen 0,011 µg/l Gesamt-PFOS und im Rathaus in Weil < 0,004 µg/l Gesamt-PFOS.
Der höchste im Trinkwassernetz gemessene Wert von 0,23 µg/l unterschreitet den Vorsorgemaßnahmenwert des Umweltbundesamtes für Säuglinge und Schwangere sowie stillende Mütter von 0,5 µg/I; für Erwachsene liegt er bei 5,0 µg/l.

2.c) Wie haben sich die PFC-Messwerte in den Quellen bei Untermühlhausen im Laufe der Jahre entwickelt (bitte um Angaben aller Messwerte)?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.b).

3.a) Wie wurde die örtliche Bevölkerung über die Stilllegung der Trinkwasserentnahme aus den Untermühlhausener Quellen informiert?
Antwort: Es wurden im Rahmen einer Pressemitteilung des Landratsamtes am 12.03.2013 alle regionalen und überregionalen Medien über die Stilllegung informiert. Darüber hinaus erschien diese Information zeitgleich am 12.03.2013 auf der Internetseite des Landratsamtes. Über die regionalen Medien erfolgte die Veröffentlichung der Stilllegung der Trinkwasserquelle am 13.03.2013.

3.b) Wann wurde die örtliche Bevölkerung über die Stilllegung der Trinkwasserentnahme aus den Untermühlhausener Quellen informiert?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3 a).

4.a) Wurden im Bereich der belasteten Trinkwasserversorgung Blutproben der Bevölkerung untersucht?
Antwort: Blutproben wurden nicht entnommen und untersucht, da der Vorsorgemaßnahmenwert unterschritten war (siehe Antwort zu Frage 2.b). Zusätzlich lag ein erheblicher Verdünnungseffekt vor, so dass auch bei lebenslanger Exposition nicht mit Gesundheitsschäden zu rechnen war. Weiterhin wurde die belastete Quelle auch vom Netz genommen, so dass die potenzielle Expositionsquelle eliminiert wurde.

4.b) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4.a).

4.c) Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4.a).

5.) Welche Sanierungs-Maßnahmen wurden bisher am Fliegerhorst Penzing ergriffen, um eine weitere Kontamination des Grundwassers zu unterbinden?
Antwort: Bislang wurde der bodenschutzrechtliche Sanierungsbedarf am Fliegerhost Penzing noch nicht abschließend festgestellt, da die Ermittlung der Schadenseinträge und deren Ausmaß noch nicht abgeschlossen sind. Im Bereich des Hotspots FÜB wurden Wasserreinigungsmaßnahmen über Aktivkohlefilter erprobt und durchgeführt. Die weiteren Transmissionswege werden untersucht. Ein diesbezügliches Monitoring wird eingerichtet. Es wurden daher noch keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

6.) Wer hat die Kosten einer Sanierung der PFC-Belastung am Fliegerhorst Penzing zu tragen?
Antwort: Grundsätzlich sind nach § 4 Abs. 3. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) der Handlungsstörer (Verursacher) und/oder Zustandsstörer (z. B. Grundstücksbesitzer) für die Erkundung und Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen zuständig. Das wäre im vorliegenden Fall die Bundeswehr. Ab Freigabe bzw. Übergabe der Liegenschaft von der Bundeswehr an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geht diese Verantwortung direkt an die BImA als Vertreterin des Bundes über.

7.) Welche Sanierungsmöglichkeiten, außer eine Deponierung, sind für PFC-belasteten Boden möglich und sinnvoll?
Antwort: Grundsätzlich kennt das Bodenschutzrecht Dekontaminations- (z. B. Auskofferung, Grundwasser- und Bodenreinigung) und Sicherungsmaßnahmen (z. B. Versiegelung). Ob hier Sanierungsmaßnahmen notwendig und möglich sind und wenn ja, welches Verfahren bzw. welche Kombination von Verfahren in diesem Fall zum Zug kommen werden, ist das Ergebnis der weiteren Untersuchungen und letztendlich der Sanierungsuntersuchung.

8.a) Bis wann soll die Sanierung der PFC-Altlast am Fliegerhorst Penzing voraussichtlich abgeschlossen sein?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 7.

8.b) Sind der Staatsregierung Untersuchungen zu den Wirkungen von PFC-Belastungen auf die Tierwelt des Grund- oder Quellwassers bekannt?
Antwort: Sowohl dem StMUV als auch dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sind hierzu keine Untersuchungen bekannt.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.