28. Juni 2021

Nachfragen zu den Waldflächen der Bayerischen Staatsforsten

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Hans Urban BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.05.2021 mit Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch Staatsministerin Michaela Kaniber in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie auf Grundlage der von den Bayerischen Staatsforsten zur Verfügung gestellten Daten vom 28.06.2021 

Bezugnehmend auf unsere Schriftlichen Anfragen „Waldflächen der Bayerischen
Staatsforsten – Rodungen und Aufforstungen“, Drs 18/14824, „Waldflächen der Bayerischen Staatsforsten – Ver- und Ankauf Teil 1“, Drs. 18/14819 und „Waldflächen der
Bayerischen Staatsforsten – Ver- und Ankauf Teil 2“, Drs. 18/14821 ergibt sich erneut
Klärungsbedarf.

1. a) Wie definiert sich bewirtschaftete Staatswaldfläche im Unterschied zur unbewirtschafteten Staatswaldfläche?
Auf unbewirtschafteten Staatswaldflächen findet keine forstliche Bewirtschaftung zum
Zwecke der Holzerzeugung und Holzentnahme statt.
b) Wie groß ist die unbewirtschaftete Staatswaldfläche in Bayern (geschätzt –
wenn möglich aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
Staatswaldflächen werden auf Grundlage freiwilliger Selbstverpflichtungen oder gesetzlicher Vorgaben nicht bewirtschaftet. Ein Großteil der von den Bayerischen Staatsforsten
(BaySF) unbewirtschafteten Staatswaldflächen wurde mit Inkrafttreten der Bekanntmachung
„Naturwälder in Bayern“ am 02.12.2020 rechtsverbindlich als dauerhaft nutzungsfreie
Naturwälder nach Art.12a Abs.2 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) ausgewiesen.
Flächenangaben hierzu finden sich in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter vom 19.02.2021 (Drs. 18/14961).

Die vollständige Anfrage erhalten Sie hier.