4. Februar 2014

Keine weiteren Abschiebungen nach Afghanistan!

Unser Dringlichkeitsantrag  vom 04.02.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

– die Ausländerbehörden anzuweisen, bereits eingeleitete Abschiebungen nach Afghanistan einzustellen,

– nach § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Abschiebungen nach Afghanistan aus humanitären Gründen für den Zeitraum von sechs Monaten auszusetzen und

– sich bei der nächsten Innenministerkonferenz und im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen sind.

 

Begründung:

Dass Menschen aus Bayern nach wie vor nach Afghanistan abgeschoben werden, ist u.E. unverantwortlich. Der UNHCR schildert in seinem aktuellen Bericht zur Lage in Afghanistan, dass „sich der innerstaatliche Konflikt, der zuvor insbesondere im Süden und Osten des Landes zu spüren war, ausweitet. Er betrifft nunmehr fast das ganze Land, einschließlich des Nordens und solcher Provinzen, die bisher als die stabilsten des Landes galten.“ Die Ausbreitung von lokalen Milizen und bewaffneten Gruppen habe die Situation von Zivilisten weiter verschlechtert. Neben einer Ausweitung der Konfliktgebiete wird von der zunehmenden Zwangsrekrutierung junger Männer durch rivalisierende Gruppen berichtet. Darum muss auch die Praxis, alleinstehende volljährige männliche afghanische Staatsangehörige abzuschieben, jetzt beendet werden. Niedersachsen, Bremen und weitere Bundesländer führen Abschiebungen nach Afghanistan nur durch, wenn es sich bei den betroffenen Personen um männliche Straftäter handelt. Reinland-Pfalz prüft selbst bei betroffenen Straftätern, ob eine Abschiebung angesichts der persönlichen Situation und der potenziellen Gefährdung des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Die Innenministerkonferenz hat im Dezember beschlossen, dass bis zur nächsten Konferenz die Sicherheitslage Afghanistans in Bezug auf potenzielle Abschiebungen vom Bundesinnenministerium in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt neu bewertet werden soll. Bis dahin soll Bayern die Ermächtigung nach § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes nutzen, nach der die Staatsregierung aus humanitären Gründen anordnen kann, dass Abschiebungen nach Afghanistan für sechs Monate gestoppt werden.

Das Schicksal eines als Jugendlicher nach Bayern gekommenen afghanischen Flüchtlings, der sich hier gut integriert hatte, gut deutsch spricht und arbeitet, und nun als junger Erwachsener dennoch nach Afghanistan abgeschoben werden sollte und aus Verzweiflung versucht hatte, sich das Leben zu nehmen – die Süddeutsche berichtete – darf sich nicht wiederholen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 13.02.2014 in namentlicher Abstimmung leider mit 49:83 Stimmen, bei 17 Enthaltungen, abgelehnt.