14. November 2013

Keine Veräußerung von Staatswald für das Gewerbegebiet Weiden IV

Unser Antrag vom 14.11.2013

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, keine Staatswaldflächen für das von der Stadt Weiden geplante Gewerbegebiet Weiden IV zu veräußern.

Begründung:

Die Stadt Weiden plant ein neues Gewerbegebiet auf einer Staatswaldfläche von rund 100 ha Größe. Die Weidener Gesellschaft für Stadtentwicklung hat für einen möglichen Waldtausch bereits ca. 95 ha Wald erworben. Davon liegen ca. 52 ha in der Gemarkung Weingartsgreuth, ca. 13 ha in der Gemarkung Fetzelhofen, ca. 8 ha in der Gemarkung Wachenroth sowie ca. 22 ha in der Gemarkung Elsendorf. Damit würde ein großes zusammenhängendes Stück Staatswald gegen mehre kleine Teilflächen getauscht. Von der in Weiden betroffenen Waldfläche sind ca. 40 Prozent der Fläche als Erholungswald der Stufe I ausgewiesen und die übrigen 60 Prozent sind Erholungswald der Stufe II. Nach Art. 9 des Bayerischen Waldgesetzes ist eine Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart zu untersagen, wenn es sich um einen Erholungswald handelt.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 26.03.2014 leider durch die Stimmen der CSU, der SPD und der Freien Wähler abgelehnt.