23. Mai 2019

Kein Haushaltsvorbehalt beim Vertragsnaturschutz

Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Patrick Friedl, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Eva Lettenbauer, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Gisela Sengl, Dr. Markus Büchler, Christian Hierneis, Paul Knoblach, Rosi Steinberger, Martin Stümpfig, Hans Urban, Christian Zwanziger und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Kreuzer, Prof. Dr. Bausback, König u. a., Streibl, Dr. Mehring, Prof. (Univ. Lima) Dr. Bauer u. a. und Fraktion
für ein Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz)
hier: Kein Haushaltsvorbehalt beim Vertragsnaturschutz
(Drs. 18/1816)
Der Landtag wolle beschließen:
In § 1 (Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes) wird in Nr. 3 bei den neu eingefügten Art. 5a bis 5c jeweils der Satzteil „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ gestrichen.
Begründung:
Damit die Vertragsteilnehmer davon ausgehen können, dass ihre Verträge auch Bestand haben und nicht einseitig aufgrund anderer Präferenzen bei den Haushaltsmitteln durch die Staatsregierung gekündigt werden, soll der Haushaltsvorbehalt gestrichen werden. Die erforderlichen Mittel für den Vertragsnaturschutz sind im Vergleich zum Gesamthaushalt so gering, dass sie auch in Zeiten knapper Kassen vertragsgemäß geleistet werden können.

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Unser Antrag wurde leider in der Plenarsitzung vom 17.07.2019 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CSU und FW, sowie den Stimmen der AfD, bei Zustimmung von SPD und FDP, abgelehnt.

Weitere Informationen zum Behandlungsverlauf, Protokollauszüge, Abstimmungsverhalten, Videomitschnitte aus der Plenarsitzung und weitere zusammenhängenden Anträge finden Sie hier im Internetangebot des Bayerischen Landtags.