28. Januar 2015

Jugendliche Flüchtlinge ausbilden, nicht abschieben!

Unser Dringlichkeitsantrag vom 28.01.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine dauerhafte Bleiberechtsregelung einzusetzen, die jugendlichen Flüchtlingen während der Zeit der Schulausbildung, einer anschließenden Berufsausbildung und einer mindestens zweijährigen Praxiszeit einen gesicherten Aufenthalt ermöglicht.

Begründung:

Jungen Flüchtlingen sollte die Möglichkeit für ihre berufliche Existenzsicherung gegeben werden. Industrie- und Handelskammern und auch die Handwerkskammern fordern seit Monaten, dass mehr Flüchtlinge Ausbildungsplätze bekommen und während der Ausbildung vor Abschiebung sicher sind. Diese Forderung wurde auch bei der Integrationskonferenz im Kanzleramt bestätigt. Zudem sei es besonders wichtig, dass sie anschließend mehrjährige Berufserfahrung sammeln können. Damit kann einerseits der Mangel an Auszubildenden in Handwerk, Handel und Industrie ausgeglichen werden. Andererseits wird den betroffenen Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben, sich in Arbeitsmarkt und Gesellschaft zu integrieren. Falls die Flüchtlinge hier bleiben haben sie so eine gesicherte Lebensperspektive. Falls die Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer zurückkehren sind sie mit Ausbildung eine enorme Bereicherung für ihr Herkunftsland.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 07.05.2015 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.