17. Juli 2019

Hartmann bringt Bahndesaster in den Landtag

Landtags-Grüne fordern Akutmaßnahmen und neue Ausschreibungspolitik

Ludwig Hartmann (Grüne), der Oppositionschef im Bayerischen Landtag, kennt sie aus eigenem Erleben: die unhaltbaren Zustände im Bahnverkehr zwischen München und seiner Heimatstadt Landsberg am Lech. „Die Menschen in unserer Region leiden unter den ständigen Zugausfällen und gestörten Umsteigebeziehungen in Kaufering. Berufspendeln wird so zur Zuglotterie mit geringsten Gewinnchancen.“ Ursache ist die mangelnde Betriebsbereitschaft der Bayerischen Regionalbahn (BRB), die seit Dezember 2018 zwischen Landsberg, Augsburg und München verkehrt. „Mit dem neuen Anbieter sollten wir einen besseren Service bekommen. Erhalten haben wir ein Bahndesaster unvorstellbaren Ausmaßes“, so Ludwig Hartmann.

Gemeinsam mit seiner Fraktion bringt er das Reizthema am Donnerstag in den Bayerischen Landtag. In einem Dringlichkeitsantrag fordern die Landtags-Grünen von der Söder-Regierung Akutmaßnahmen zur Behebung der Angebotsmängel und eine neue Ausschreibungspolitik, um derartige Fälle – dies es vor allem bei Privatanbietern mittlerweile überall in Bayern gibt – künftig zu vermeiden. „Die Unternehmen, die sich an Streckenvergaben beteiligen, sollen belastbar nachweisen, dass sie über ausreichende Personalreserven verfügen, um die Strecken zuverlässig zu bedienen“, fordert Ludwig Hartmann. „Außerdem brauchen wir eine Ausbildungsoffensive für Lokführerinnen und Lokführer. Gerade in diesem Extremmangelberuf kann auch die 3+2-Lösung für Asylbewerberinnen verstärkt zum Einsatz kommen.“

Die mangelnde Leistungsfähigkeit der BRB ist für Ludwig Hartmann ein grundlegendes Problem, das für die BRB mittelfristig unangenehme Folgen haben könnte. „Wir müssen überlegen, wie wir solche Unternehmen, die eventuell im Bewusstsein einer zu dünnen Personaldecke in die Ausschreibung gehen und sich im Nachhinein als Mangelleister entpuppen, sanktionieren und von künftigen Vergabeverfahren ausschließen können. Mobilität ist ein Baustein der öffentlichen Grundversorgung und muss verlässlich verfügbar sein.“