25. März 2014

Gymnasialkonvent einberufen!
 Ziel: Breiter Konsens über Reform des Gymnasiums

Unser Dringlichkeitsantrag vom 25.03.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Gymnasialkonvent zur Reform des achtjährigen Gymnasiums einzuberufen.

Daran nehmen teil:
Schülervertreterinnen und Schülervertreter, Vertreterinnen und Vertreter aller Elternverbände, aller Lehrerverbände, die sich zur gymnasialen Bildung äußern, der Hochschulen und der Wirtschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter aller Landtagsfraktionen. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Bildungsforschung und Lernforschung werden einbezogen, ebenso wie die Expertise des Kultusministeriums und der Schulpraktikerinnen und Schulpraktiker.
Ziel des Gymnasialkonvents ist die Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts für das bayerische Gymnasium, das in Zukunft den Schülerinnen und Schülern gerecht wird, insbesondere ihren Lernbedürfnissen und ihrem Recht auf individuelle Förderung.
Gegenstand des Konzepts sollen nicht nur die Dauer, sondern vor allem die Inhalte und Formen der Gymnasialbildung im 21. Jahrhundert sein und u.a. folgende Punkte bedingen:

─  neue Lernformen für die Mittelstufe,
─  Steigerung der Durchlässigkeit des zur allgemeinen Hochschulreife führenden Bildungswegs am Gymnasium innerhalb des bayerischen Schulwesens,
─  die Anschlussfähigkeit von und zu anderen Schularten,
─  neue Formen der Leistungsüberprüfung und
─  eine Weiterentwicklung der Lehrpläne.

Das unter Einbeziehung aller erarbeitete Konzept, bietet die Gewähr, dass im Unterschied zur Einführung des achtjährigen Gymnasiums vor zehn Jahren, eine fundierte, allseits akzeptierte Lösung gefunden und umgesetzt werden kann, so dass Schülerschaft, Lehrkräfte und Eltern am Gymnasium in Ruhe arbeiten können. Die Herstellung eines solchen Schulfriedens für das Gymnasium könnte durchaus beispielgebend für andere Bereiche des bayerischen Bildungswesens sein.

Begründung:

Nach über zehn Jahren ist das G 8 in Bayern nicht in ruhigen Bahnen. U.E. sind die Fehler der Schulzeitverkürzung im Schnellschussverfahren ohne Akzeptanz der Schulfamilie heute noch spürbar. Mittlerweile ist die Debatte über Formen eines neunjährigen Gymnasiums auch in Bayern wieder in Fahrt gekommen. In den Oppositionsfraktionen und bei den Lehrerverbänden wird eine Reformdiskussion geführt. Äußerungen des Ministerpräsidenten deuten auf seine Absicht einer wie auch immer gearteten Rückkehr zum G 9 hin. In mehreren Bundesländern haben die Landesregierungen bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. In dieser Situation, auch angesichts des Zeitfensters bis zum Beginn des Volksbegehrens, ist eine offene und breite Diskussion notwendig, mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, für die ein breiter Konsens erzielt wird. Den gleichen Fehler, wie bei der Einführung des achtjährigen Gymnasiums zu machen, indem der Ministerpräsident ein Konzept aufgreift und glaubt schnell umsetzen zu können, damit wieder „Ruhe“ herrscht, darf die Staatsregierung der Schülerschaft, den Lehrkräften und den Eltern nicht mehr zumuten.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 26.03.2014 leider in namentlicher Abstimmung mit 50:100 Stimmen abgelehnt.