12. Februar 2014

Gesundheitsversorgung für Asylsuchende reformieren, gleichwertige Behandlung sicherstellen!

Unser Antrag vom 12.02.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bund dafür einzusetzen, dass Asylsuchenden eine Gesundheitsversorgung gewährt wird, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Begründung:

Ärztliche und zahnärztliche Behandlung wird nach § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nur bei akuter Erkrankung und Schmerzzuständen zugesichert. Die Gesetzgebung führt in der Praxis dazu, dass Flüchtlinge meist nicht ausreichend medizinisch versorgt werden. Erkrankungen, die anfangs noch behandelbar wären, entwickeln sich so mitunter zu vermeidbaren Notfällen. Auch minderjährige Flüchtlinge müssen monatelang mit gesundheitlichen Einschränkungen leben, obwohl diese durch einfache Behandlung geheilt werden könnten.

Das Bundesverfassungsgericht setzte mit seinem Urteil vom 18. Juli 2012 der Diskriminierung von Asylsuchenden durch das AsylbLG deutliche Grenzen. Die Geldleistungen wurden erhöht, nachdem sie vom Bundesverfassungsgericht als „evident unzureichend“ angesehen wurden (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11). An der Ungleichbehandlung bei medizinischer Versorgung und an der u.E. daraus resultierenden Diskriminierung wird jedoch weiterhin festgehalten. Diese Praxis widerspricht dem Geist des Urteils, nach dem Asylsuchende mit anderen Hilfsbedürftigen gleichgestellt werden sollen.

Behandlungen können zusätzlich zum § 4 auch nach § 6 des AsylbLG übernommen werden, wenn die Maßnahme zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. Über diese Ermessensleistung entscheidet eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter des zuständigen Amtes.

Durch die Maßgaben der §§ 4 und 6 des AsylbLG und deren Umsetzung in der Praxis wird u.E. gegen das Recht auf ärztliche Versorgung verstoßen (Art. 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte). Es entspricht nicht dem Recht auf eine menschenwürdige Behandlung, wenn Asylsuchende erst darauf warten müssen, dass eine Erkrankung akut – und daraus resultierend oft lebensgefährlich – werden muss, bis sie behandelt wird.

Die diskriminierenden Sondergesetze für Flüchtlinge sollten umgehend abgeschafft und eine Integration in die soziale Regelversorgung ermöglicht werden. Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollten die gleiche gesundheitliche Versorgung erfahren, die deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern durch die gesetzlichen Krankenkassen zugesichert wird.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 10.12.2014 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.