16. Februar 2016

Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen – Missstände in der Lebensmittelkontrolle sofort beheben

Unser Dringlichkeitsantrag vom 16.02.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, folgende Empfehlungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) zur Lebensmittelüberwachung sofort umzusetzen:

─  Verpflichtung der beauftragten Labors zur umgehenden Anzeige positiver Kontrollen bei den Behörden,

─  Erstellen eines einheitlichen Kontrollhandbuchs für alle Aufsichtsbehörden,

─  Erhöhung des Budgets für Fortbildungen,

─  Anpassung des Fortbildungsangebots der Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit an den tatsächlichen Bedarf,

─  Erstellung eines Personalkonzepts für die Aufsichtsbehörden sowie für die Laborkapazitäten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

─  Evaluierung der internen Abläufe zur Herstellung eines homogenen Verwaltungsvollzugs.

Begründung: 


Der Bericht des ORH zeigt viele Schwachstellen in der Lebensmittelkontrolle in Bayern auf. Aus den Lebensmittelskandalen der vergangenen Jahre wurden nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen bzw. ist die Umsetzung verschiedener Maßnahmen gescheitert. Die oben genannten Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen des ORH und sind zeitnah umzusetzen. Weitere langfristige Maßnahmen müssen folgen. Eine Neustrukturierung der Lebensmittekontrolle in Bayern ist unumgänglich.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 17.02.2016 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.