29. September 2021

Geschützte Landschaftsbestandteile in Bayern

Anfrage zum Plenum zur Plenarsitzung am 29.09.2021 mit der dazu eingegangenen Antwort der Staatsregierung des Abgeordneten Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, wie viele geschützte Landschaftsbestandteile über zehn Hektar seit dem 1. Mai 2015 durch die Bezirksregierungen gemäß Art. 51 Abs. 1 Nr. 5 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) erlassen wurden
(bitte einzeln nach Regierungsbezirken getrennt mit Verordnungsdatum, Name und Größe auflisten)?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Die Regierungen haben im o.g. Zeitraum keine geschützten Landschaftsbestandteile gemäß Art. 51 Abs. 1 Nr. 5 c BayNatSchG ausgewiesen.