25. Februar 2015

Gentechnik-Anbauverbot bundesweit durchsetzen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 25.02.15

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass dort umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet werden, um so schnell wie möglich ein bundesweites nationales Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen gemäß des auf EU-Ebene vereinbarten Verfahrens zu möglichen nationalen Anbauverboten von gentechnisch veränderten Pflanzen umsetzen zu können und sich weiterhin dafür einzusetzen, dass dies auch schnellstmöglich umgesetzt wird.

Begründung:

Die überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung lehnt den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wie auch Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen oder mit gentechnisch veränderten Zutaten ab.

Durch das auf EU-Ebene vereinbarte Verfahren zu möglichen nationalen Anbauverboten von gentechnisch veränderten Pflanzen (Opt-Out-Regelung) stehen den Mitgliedstaaten Verbote oder Beschränkungen des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen offen. Um einen „Flickenteppich“ mit unterschiedlichen Regelungen in einzelnen Bundesländern von vorneherein zu vermeiden, sollte der Bund die Regelungen zu Anbauverboten nicht von vorneherein den Bundesländern überlassen, sondern ein bundesweites nationales Anbauverbot unter größtmöglicher Ausnutzung seiner Bundes-Gesetzgebungskompetenz regeln.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 26.02.2015 einstimmig beschlossen.