30. Juli 2014

Geographische Lage bergrechtlicher Erlaubnisflächen

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 01.07.2014, mit der Antwort des Staatssekretärs für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, vom 30.07.2014 (kursiv dargestellt)

Im Nachgang unserer Schriftlichen Anfrage „Fracking in Bayern“ vom 15.05.2014 ergeben sich weitere Fragen bezüglich der exakten geographischen Lage der Erlaubnisflächen zur Aufsuchung von Kohlewasserstoffen.

 

Ich frage deshalb die Staatsregierung:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Welche Kommunen liegen – aufgeschlüsselt nach den zwölf in der Antwort auf die vorangegangene Anfrage genannten Gebieten – innerhalb der jeweiligen Erlaubnisflächen zur großräumigen Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (zu gewerblichen Zwecken)? Falls möglich, bitte ich ergänzend um kartografisches Material im jeweils geeigneten Maßstab mit Kennzeichung der genannten zwölf Erlaubnisflächen und den entsprechenden Ortsbezeichnungen.

Anbei übersende ich zwei Anlagen aus einer Ausspielung aus dem bergbehördlichen Kartenwerk. Anlage 1 enthält aufgeschlüsselt nach den erteilten Feldern eine Liste der Gemeinden bzw. Gemeindeteile, die innerhalb der erteilten Erlaubnisfelder liegen. Anlage 2 enthält eine kartografische Darstellung aus dem Berechtsamskartenwerk nach § 76 BBergG, aus der die Lage der Felder und ihre Benennung zu erkennen sind.

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Hier finden Sie meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.

Hinweis:

Da Anlage 2 eine urheberrechtlich geschützte Karte enthält, stelle ich hier eine eigene Darstellung zur Verfügung, die auf der Angabe der Gemeindegebiete, die ganz oder teilweise innerhalb der einzelnen Erlaubnisfelder liegen, basiert. Da unter Anlage 1 nicht zwischen Kommunen, die ganz oder teilweise im Erlaubnisfeld liegen, unterschieden wird, kann die hier abgebildete Karte Detailfehler enthalten, was den Anteil der Fläche einzelner Gemeindegebiete innerhalb eines Erlaubnisfeldes betrifft.

Die Erlaubnis „Südbayern-Nord“ zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken, die in der Anfrageantwort aufgeführt ist, wurde mit Wirkung vom 09. Januar 2015 aufgehoben (siehe Allgemeines Ministerialblatt, Nr. 1/2015, S. 61). Dementsprechend wurde auch die hier abgebildete Karte angepasst.

Karte:

Rot markiert sind die Felder, für die gewerbliche Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen vorliegen, blau markiert die Felder, für Erlaubnisse zur großräumigen Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen vorliegen.

Durch einen Klick auf die rot bzw. blau eingefärbten Flächen können Sie weitere Details zum jeweiligen Erlaubnisfeld erfahren.