21. März 2018

Flächennutzung in Bayern

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.12.2017, mit den Antworten des Staatssekretärs im Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Albert Füracker, vom 21.03.2018 (kursiv dargestellt)

Die neue Nutzungsartensystematik in der Flächenerhebung ab 2016 hat dazu geführt, dass eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren stark erschwert wurde. Damit ist auch einer der Nachhaltigkeitsindikatoren infrage gestellt, die für die Umweltbewertung in Bayern, aber auch im Bundesländervergleich wichtig sind. Eigentlich sollte die amtliche Statistik auch Entwicklungen aufzeigen können. Dies wird durch den Bruch bei der Grundlagenermittlung infrage gestellt.
Deshalb frage ich die Staatsregierung:
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Antworten zu den Fragen 1, 3 a, 3 b, 4a-c, 5a-c und 6 lieferte das Bayerische Landesamt für Statistik (LfStat):
Vorbemerkung:
Infolge eines einvernehmlichen Beschlusses der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) wurde 2016 die bundesweite Umstellung vom Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) abgeschlossen. Im Zuge dieser Umstellung wird für die Flächenerhebung seit dem Erhebungszeitraum 2016 in allen Ländern der neue AdV-Nutzungsartenkatalog zugrunde gelegt. Bis 2015 erfolgte die Aufgliederung der Bodenflächen nach Nutzungsarten nach dem „Verzeichnis der flächenbezogenen Nutzungsarten im Liegenschaftskataster und ihrer Begriffsbestimmungen der AdV“ (AdV-Nutzungsartenverzeichnis). Das neue AdV-Nutzungsartenverzeichnis und der alte AdV-Nutzungsartenkatalog unterscheiden sich durch das jeweils zugrunde liegende Datenmodell.
Das Landesamt für Statistik (LfStat) führt die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung nach den entsprechenden bundesrechtlichen Vorgaben des Agrarstatistikgesetzes durch. Bei der Erhebung handelt es sich um eine sekundärstatistische Auswertung, basierend auf ALB (alt) bzw. ALKIS (neu), welche von den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) geführt werden.
Die Datengrundlage stammt nunmehr mit hoher Aktualität und Qualität aus der Tatsächlichen Nutzung (TN) in ALKIS.
Mit Aktualisierung des Datenbestands im Zuge der ALKIS-Umstellung ist auch die Nutzungsartenzuordnung geändert worden. In der neuen Systematik wurden gegenüber dem alten Modell einige Nutzungsarten zusammengefasst, andere differenzierter ausgewiesen und auf einige verzichtet.
Da in Bayern bereits zum Berichtsjahr 2015 ALKIS-Daten zur Verfügung stehen, konnte die Vermessungsverwaltung dem LfStat bereits zum Stichtag 31.12.2015 Daten nach den Nomenklaturen des AdV-Nutzungsartenkatalogs übermitteln. Ende November 2017 hat die Vermessungsverwaltung dem LfStat auch Daten zum Stichtag 31.12.2014 in der Nomenklatur AdV-Nutzungsartenkatalog übermittelt.
Von 2015 auf 2016 ist der tägliche Flächenverbrauch in Bayern von 12,8 ha auf 9,8 ha zurückgegangen (Vergleich im Datenmodell ALKIS-TN). Bei Betrachtung der Entwicklung seit 2000 ist im Jahresmittel der durchschnittliche tägliche Flächenverbrauch generell tendenziell rückläufig, wobei einzelne Jahre immer wieder Ausnahmen darstellen.
Grundsätzlich liegt im Jahr 2016 der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Bodenfläche in Bayern mit 12,0 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt von 13,8 Prozent.
Die Staatsregierung hat die Notwendigkeit zu einem sparsamen Umgang mit der Ressource Fläche schon lange erkannt und dementsprechend reagiert. Insbesondere sind hier das Bündnis zum Flächensparen sowie entsprechende Weichenstellungen in den Festlegungen der Landesplanung zu nennen. Die Anstrengungen sollen aber noch intensiviert werden. Die Staatsregierung setzt hierbei auf Anreize durch Förderungen und nicht auf Verbote. Ziel ist es, die Flächeninanspruchnahme zu reduzieren, ohne dabei andere wichtige Anliegen, wie z.B. die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen oder die Schaffung günstigen Wohnraums, zu gefährden.

1. Wie viel Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) wurde in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Bayerns seit 2000 neu in Anspruch genommen (in ha und prozentual, jährlich aufgeschlüsselt nach Landkreisen/kreisfreien Städten, inklusive Angabe des Ausgangs- und Endwerts der SuV in 2000 und 2016)?
Antwort auf Frage 1: Die Auswertung ist der Anlage 1 – Tabellenblatt 1 zu entnehmen. Hierbei sind die entsprechenden Kopfzeilen zu beachten, da nur Daten gleicher Methodik miteinander vergleichbar sind.

2. a) Welche konkreten Unterschiede bestehen zwischen der Erhebungsgrundlage der Flächennutzung über das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) und dem Amtlichen Liegenschaftskatastersystem (ALKIS)?
Antwort auf Frage 2. a): Im Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) wurden die Nutzungsarten nach einem bundesweit abgestimmten Nutzungsartenverzeichnis geführt. Die Tatsächliche Nutzung (TN) in ALKIS wird nach einem überarbeiteten Katalog geführt. Die Unterschiede zwischen beiden Systematiken sind in der Anlage 2 „Rückrechnung Tabelle Bayern“ zusammengestellt.

2. b) Wie viele bayerische Vermessungsämter hatten zu den drei Messzeiträumen 2014, 2015 und 2016 ihre Datenerhebung jeweils vollständig auf ALKIS umgestellt (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)?
Antwort auf Frage 2. b): Ende des Jahres 2014 waren 28 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) vollständig nach ALKIS umgestellt.
Ende des Jahres 2015 waren alle 51 ÄDBV vollständig nach ALKIS umgestellt.

2. c) Inwieweit ist die Umstellung von ALB zu ALKIS nun abgeschlossen?
Antwort auf Frage 2. c): Die Umstellung ist vollständig abgeschlossen.

3. a) Gibt es für die Übergangsjahre Flächennutzungserhebungen mit beiden Berechnungssystemen (ALB und ALKIS)?
Antwort auf Frage 3. a): Übergangsjahre mit beiden Berechnungssystemen waren einerseits die Jahre 2011 bis 2013 und andererseits das Jahr 2015. Seit März 2018 liegen auch für das Jahr 2014 Daten in beiden Berechnungssystemen vor.

3. b) Wenn ja, wie groß sind in diesen Jahren die Unterschiede in allen relevanten Flächennutzungsarten (bitte die Flächennutzung in tabellarischem Vergleich pro Jahr angeben)?
Antwort auf 3. b): Die Unterschiede ergeben sich aus Anlage 2.

4. a) Wie groß waren die Flächen der Gebäude- und Freiflächen zu Verkehrsanlagen in den Jahren 2013–2015 und berechnet auf Grundlage der alten Methode für 2016?
b) Wie groß waren die Flächen der Verkehrsbegleitflächen in den Jahren 2013–2015 und berechnet auf Grundlage der alten Methode für 2016?
c) Wie groß waren die Flächen der Gebäude- und Freifläche ungenutzt in den Jahren 2013–2015 und berechnet auf Grundlage der alten Methode für 2016?
Antworten auf die Fragen 4. a) bis c): Zu den Fragen 4 a, b und c liegen keine Informationen vor.
Die gewünschten Nutzungsarten sind nicht im Nutzungsartenkatalog enthalten und konnten durch die Rückmigration auch nicht befüllt werden.

5. a) Wie groß waren die Flächen der Waldwege in den Jahren 2013–2016?
b) Wie groß waren die Flächen der landwirtschaftlichen Betriebsflächen in den Jahren 2013–2016?
c) Wie groß waren die Flächen der forstwirtschaftlichen Betriebsflächen in den Jahren 2013–2016?
Antworten auf die Fragen 5. a) bis c): Zu den Fragen 5 a, b und c liegen keine Informationen vor. Die gewünschten Nutzungsarten sind nicht im Nutzungsartenkatalog enthalten und konnten durch die Rückmigration auch nicht befüllt werden.

6. Warum wurde die Vorgabe des zuständigen Bundesministeriums, die Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2020 in Anlehnung an die bisherige Definition zu berechnen, nicht beachtet?
Antwort auf Frage 6.: Die Vorgabe wurde beachtet. Zur Optimierung von statistischen Aussagen wurden die Berechnungsgrundlagen für die Siedlungs- und Verkehrsfläche in einer deutschlandweiten Abstimmung zwischen den Statistischen Landesämtern und dem Statistischen Bundesamt angepasst. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche errechnet sich demnach aus den Nutzungsartenkategorien „Siedlungsfläche“ und „Verkehrsfläche“ abzüglich „Bergbau“ und „Tagebau/Grube/Steinbruch“ (ALKIS-Auswertung) bzw. Siedlungsfläche (Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche – ohne Abbauland –, Erholungsfläche sowie Friedhofsfläche) und Verkehrsfläche (Rückmigration auf ALB).

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.