Flächen des Staatsguts Achselschwang
Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Plenarsitzung am 19.10.2021 mit der dazu eingegangenen Antwort der Staatsregierung
Ich frage die Staatsregierung, ob das Staatsgut Achselschwang von Staatsministerien oder nachgelagerten Behörden eine Anfrage auf Stellungnahme zur Entbehrlichkeit von Flächen erhalten hat und falls ja, was jeweils der genaue Inhalt der Anfrage und was der genaue Inhalt der Stellungnahme war?
Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Es gibt noch keine formale Anfrage des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) an das Staatsgut Achselschwang auf Stellungnahme zur Entbehrlichkeit von Flächen des Staatsgutes Achselschwang. Die formale Anfrage ist erst mit dem Abschluss der Bauleitplanung nötig und sinnvoll. Diese ist noch nicht abgeschlossen, so dass bisher noch keine Erklärung der Bayerischen Staatsgüter (BaySG) zur Entbehrlichkeit notwendig war.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine Industrieansiedlung möglicher Firmen auf Flächen des Stillerhofes wurde die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Gabriele Triebel vom 11.05.2021 betreffend „Verkauf von Staatswaldflächen für eine Industrieansiedlung in der Nähe des Guts Stillern, Gemeinde Penzing, Landkreis Landsberg am Lech“ am 12.07.2021 beantwortet. Die Frage der Entbehrlichkeit der Flächen wurde dabei nicht gestellt. In der Petitions-Eingabe der Frau Claudia Endres, Unteranger 38, 86940 Schwifting, vom 23.06.2021 betreffend „Einwände gegen geplante Ansiedlung der Fa. Steico auf dem Grundstück Fl.Nr. 1975, Gemarkung Penzing, Ortsteil Stillern hat das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr schriftlich geantwortet. In der Beantwortung vom 19.08.2021 heißt es unter Punkt 2: Eine Entbehrlichkeitserklärung liegt nicht vor.