12. November 2012

Erstellung von Lärmaktionsplänen für die Flughäfen München und Nürnberg

Unser Antrag vom 12.11.2012

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die zuständigen Bezirksregierungen anzuweisen, umgehend mit der Erstellung von Lärmaktionsplänen für die Flughäfen München und Nürnberg entsprechend der EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu beginnen und diese baldmöglichst zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorzulegen.

Begründung:
In der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurden in § 47d BImSchG verbindliche Termine für die Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen u.a. für die Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr festgelegt: In der ersten Stufe mussten bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten und bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne erstellt werden. Diese sind dann alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Wie die Staatsregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Lärmaktionspläne für die Flughäfen München und Nürnberg“ von Christian Magerl erklärte, seien solche Lärmaktionspläne bisher nicht nur nicht erstellt worden, es werde 2013 erst geprüft, ob solche erstellt werden sollen. Dass die für diese Pläne zugrunde gelegten Werte LDEN >70 dB(A) und LNIGHT > 60 dB(A) schon höher sind als die im Fluglärmgesetz festgelegten Werte kann nicht als Grund dafür gelten, dass für die beiden bayerischen Großflughäfen auf Lärmaktionspläne verzichtet wird. Allein schon deshalb, weil bereits die im Fluglärmgesetz festgelegten Werte viel zu hoch sind, um die Gesundheit der vom Fluglärm betroffenen Menschen in dem Umfang zu schützen, wie dies die EU zumindest auf dem Papier fordert.