23. November 2021

Erneute Nachfragen zu Flächen des Staatsguts Achselschwang

Anfragen zum Plenum des Abgeordneten Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Plenarsitzung am 23.11.2021 mit der dazu eingegangenen Antwort der Staatsregierung

Ich frage die Staatsregierung im Anschluss an deren Antwort auf meine Anfrage zum Plenum vom 27.10.2021 (Drs. 18/18693), welche konkreten Auswirkungen die Erklärung der „Unentbehrlichkeit“ durch das Staatsgut Achselschwang hat, in wie vielen Fällen in den letzten zehn Jahren in Oberbayern (alternativ: im Landkreis Landsberg/Lech) trotz einer solchen Unentbehrlichkeitserklärung staatliche Grundstücke vergeben wurden und ob sich die Einschätzung betreffend der Unentbehrlichkeit der aktuell in Frage stehenden Fläche des Staatsguts Achselschwang in den letzten 20 Jahren geändert hat?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Es gibt noch immer keine formale Anfrage des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) an das Staatsgut Achselschwang auf Stellungnahme zur Entbehrlichkeit von Flächen des Staatsgutes Achselschwang. Die formale Anfrage erfolgt erst im Zusammenhang mit der Bauleitplanung. Diese ist noch nicht abgeschlossen, so dass noch keine Erklärung der Bayerischen Staatsgüter (BaySG) zur Entbehrlichkeit notwendig war. Es gab in den letzten 20 Jahren in Oberbayern verschiedene offizielle und inoffizielle Anfragen nach staatlichen Grundstücken:
 offiziell an die Staatsregierung, StMELF oder Immobilien Freistaat Bayern
(IMBY)
 inoffizielle Anfragen an die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), BaySG,
Staatsgüter vor Ort. Zu Flächenabgaben kam es in der Vergangenheit an den verschiedenen oberbayerischen Standorten der Staatsgüter (Achselschwang, Baumannshof, Großkarolinenfeld, Grub, Osterseeon, Schwaiganger):
a) „Kleinflächen“: kleinere Bereinigungen von Flurstücken oder kleine Abtretungen im Zuge von Verkehrserschließungen (z. B. Wegebau, Parkplätze) oder zur Errichtung von technischer Infrastruktur (z. B. Funkmasten, Geothermie).
b) entbehrliche Flächen: Randflächen oder aufgelassene Altanlagen (ohne Nutzung) – z. B. „alte Hühnerställe“ in Grub für eine Polizeistation
c) „nicht entbehrliche“ Flächen: aufgrund wirtschaftspolitischer Vorgaben (z. B. Flächen für BMW und Kraus-Maffei in Grub): Teilweise wurde versucht, die abgehenden Flächen durch Tauschflächen zu ersetzen.

Eine detaillierte Aufstellung von Flächenabgängen mit und ohne Erklärung der Entbehrlichkeit liegt nicht vor. Bei der IMBY (bestehend seit 2006) sind nur tatsächlich realisierte Flächen zu- und Abgänge ohne Hinweise auf Entbehrlichkeit dokumentiert. Über Anfragen und nicht zustande gekommene Grundstückverkäufe gibt es keine belastbaren Informationen.