12. Dezember 2011

Entwicklung und Finanzierung von Schneekanonen und Skiliften in Bayern

Ich frage die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit sowie für Unterricht und Kultus wie folgt:

1. Wie hat sich die beschneite Fläche in Bayern seit 2009 insgesamt und pro Regierungsbezirk entwickelt?
zu 1.: Beschneite Fläche zum jeweiligen Jahresbeginn in ha:
(Anmerkung: Die angegebenen Zahlen sind in Hektar angegeben beziehen sich der Reihe nach auf die Jahre 2009 / 2010 / 2011)
insgesamt gerundet: 586 / 690 / 711
insgesamt: 585,69 / 690,46 / 711,26
Oberbayern: 276,11 / 316,29 / 324,39
Niederbayern: 55,27 / 57,67 / 65,87
Schwaben: 214,23 / 265,87 / 265,87
Oberpfalz: 14,31 / 23,86 / 28,36
Oberfranken: 17,77 / 17,77 / 17,77
Mittelfranken: 8,00 / 9,00 / 9,00
Unterfranken: 0 / 0 / 0

2. a) Wie hat sich die Anzahl der Beschneiungsanlagen in Bayern seit 2009 entwickelt?
zu 2. a) Anzahl der Beschneiungsanlagen zum jeweiligen Jahresbeginn:
2009: 124
2010: 134
2011: 138.

2. b) Wie verteilen sich die Anlagen auf die verschiedenen Skigebiete in Bayern?
2. c) Von wem werden die neuen Anlagen betrieben (bitte einzeln auflisten)?
zu 2. b) und c): Vgl. beigefügte Statistik zur Aufteilung der genehmigten Beschneiungsanlagen in Bayern auf die bayerischen Regierungsbezirke und Landkreise. Detailliertere Informationen zur Verteilung auf einzelne Skigebiete werden vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit nicht erhoben.

3. Wie hoch waren jeweils die Errichtungskosten für die seit 2009 geschaffenen Anlagen, die im Rahmen der Förderung des Hochleistungssports erfolgten?
zu 3.: Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Trainingsstützpunkte in Bayern werden auch Errichtungskosten für Beschneiungsanlagen (einschließlich der Teilmaßnahmen wie Schneileitungsgraben, Schneileitung, Schneiturm, Speicherteich, Pumpstation) im Rahmen der Investitionsmaßnahmen des Spitzensports gefördert. Eine alleinige Förderung dieser Anlagen wurde bisher nicht vorgenommen. Seit dem Jahr 2009 wurden im Zusammenhang mit Baumaßnahmen des Hochleistungssports an folgenden Standorten Maßnahmen für Beschneiungsanlagen durchgeführt:
Im Zusammenhang mit den Bauprojekten für die Alpine Ski-Weltmeisterschaft 2011 in Garmisch-Partenkirchen an der Dreh- und Hornabfahrt, an der Kandahar-Abfahrt sowie am Gudiberg am Bundesstützpunkt Ski alpin sind bei Gesamtkosten von insgesamt rd. 25 Mio. € Ausgaben in Höhe von ungefähr 14 Mio. € für die Beschneiung der Pisten veranschlagt. 
Für die Baumaßnahmen am Bundesstützpunkt Biathlon und Ski nordisch in Ruhpolding mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 17 Mio. € sind im Rahmen des Konjunkturpakets II nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz Kosten in Höhe von fast 2 Mio. € für die Beschneiungsanlagen vorgesehen. 
Ferner betragen für die Errichtung eines Alpinen Trainingszentrums Allgäu am Oberjoch/Bad Hindelang die Kosten für die Beschneiungsanlage bei Gesamtkosten in Höhe von knapp 4 Mio. € ungefähr 2 Mio. €. 
Aufgrund der nicht exakt trennscharfen Zuordnung von Einzelmaßnahmen innerhalb der Gesamtkosten stellen die Angaben zu den Kosten für die Beschneiungsanlagen Näherungswerte dar.

4. Wie verteilen sich die Kosten jeweils auf private Investoren, Kommunen, Freistaat Bayern, Bund und EU?
zu 4.: BSP Garmisch-Partenkirchen: Bund 35,00%; Freistaat Bayern 34,00%
BSP Ruhpolding: Bund 75,00%; Freistaat Bayern 15,00%
Alp. Trainingszentrum: Bund 33,00%; Freistaat Bayern 33,00%
Von diesen Kosten entfallen jeweils auf das Land: 
Garmisch-Partenkirchen 4.760.000,- € 
Ruhpolding 300.000,- €
Bad Hindelang 660.000,- €
Die Anteile des Bundes an diesen Anlagen beziffern sich ungefähr wie folgt:
Garmisch-Partenkirchen 4.900.000,- €
Ruhpolding 1.500.000,- €
Bad Hindelang 660.000,- €
Die verbleibenden anteiligen Kosten für die Beschneiungsanlagen sind aus Eigenmitteln des jeweiligen Trägers zu bestreiten. Ob eine Unterstützung der Kommune durch einen privaten Investor erfolgt ist, ist dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus nicht bekannt.

5. Wie viele Anträge wurden seit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten vom 6.3.2009 gestellt?
zu 5.: Seit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten wurden zwischenzeitlich insgesamt 27 Anträge gestellt.

6. a) Wie viele Anträge auf Grundlage der neuen Richtlinie wurden in welchen Gebieten, in welcher Höhe genehmigt (bitte getrennt nach Seilbahnen / Beschneiungsanlagen / sonstige Investitionen auflisten)?
6. b) Wie hoch war jeweils der Anteil der staatlichen Förderung an der Gesamtinvestition (bitte einzeln auflisten)?
zu 6. a) und b): Bis dato wurden im Rahmen des Seilbahnprogramms 23 Vorhaben mit einem Fördervolumen von insgesamt knapp 10 Mio. € bewilligt. Die erbetene detaillierte Aufgliederung ist in der anliegenden Übersicht dargestellt. 

6. c) Wie viele Anträge befinden sich noch in der Genehmigungsphase?
zu 6. c): Aktuell liegen den Regierungen im Rahmen des Seilbahnprogramms 4 Förderanträge zur Bearbeitung vor.

7. Wurden bei allen genehmigten Anträgen für neue Beschneiungsanlagen voraussichtliche Klimaveränderungen berücksichtigt?
zu 7.: Bei der Prüfung, ob neue Beschneiungsanlagen im Rahmen des Seilbahnförder-Programms förderfähig sind, wurden und werden die voraussichtlichen klimatischen Verhältnisse der kommenden 20 bis 30 Jahre einbezogen.

8. Ist eine Verlängerung des Programms zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen über das Jahr 2013 hinaus geplant?
zu 8.: Gegenwärtig ist nicht geplant, das Programm zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten über den 31.12.2013 hinaus zu verlängern.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

Darin und anbei finden Sie auch die im Antworttext benannten Übersichten als pdf-Dateien:

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