Entwicklung und Finanzierung von Schneekanonen und Skiliften – Stand 2017
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 08.12.2017, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, vom 12.02.2018 (kursiv dargestellt)
In ihrer Antwort auf meine Schriftliche Anfrage auf Drucksache 17/15392 verwies die Staatsregierung unter der Antwort auf Frage 8.b) auf einen Veränderungsprozess im Wintersporttourismus, der durch Subventionen in den Einsatz von Beschneiungsanlagen volkswirtschaftlich verträglich zu gestalten sei.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 8. Dezember 2017 beantworte ich im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt:
Frage 1.a): Wie viele Förderanträge im Rahmen des Seilbahnprogramms, des Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe (GRW) wurden seit 2009 bis heute gestellt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, bitte konkrete Gebiete benennen)?
Frage 1.b): Wie hoch waren jeweils die Investitionssummen (aufgeschlüsselt nach Seilbahn/Liftanlagen, Beschneiungsanlagen und sonstige Investitionen, nach Fördersatz und Fördersumme)?
Frage 1.c): In welcher Höhe wurden die unter a) angeführten Förderanträge jeweils genehmigt?
Frage 2.a): Wie viele der unter 1.a) genannten Anträge befinden sich noch in der Genehmigungsphase?
Antwort auf die Fragen 1. a) bis 2. a): Die Angaben bzw. Antworten zu den Fragen 1 und 2.a) wurden in der als Anlage beigefügten Übersicht zusammengefasst.
Frage 2.b): Wie hoch ist die jährliche Gesamtfördersumme aus dem Seilbahnprogramm seit dessen Auflage im Jahr 2009 bis heute?
Antwort auf Frage 2. b): Im Rahmen des Seilbahnprogramms wurden seit 2009 insgesamt 38 Vorhaben mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 45,5 Mio. EUR bewilligt.
Frage 2.c): Welches Fördervolumen wurde im Jahr 2017 bewilligt?
Antwort auf Frage 2.c): Im Jahr 2017 wurde insgesamt ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 2,6 Mio. EUR bewilligt (Seilbahnprogramm und BRF).
Frage 3.a): Wie hat sich die Anzahl der Beschneiungsanlagen seit 2009 bis heute entwickelt?
Antwort auf Frage 3. a): Anzahl der Beschneiungsanlagen:
2009: 124
2010: 134
2011: 138
2012: 142
2013: 144
2014: 152
2015: 156
2016: 156
2017: 158
Frage 3.b): Wie verteilen sich die Anlagen auf die Landkreise und Regierungsbezirke in Bayern?
Frage 3.c): Von wem werden die neuen Anlagen betrieben (bitte einzeln auflisten)?
Antwort auf die Fragen 3. b) und c): Vgl. beigefügte Statistik zur Aufteilung der genehmigten Beschneiungsanlagen auf die bayerischen Regierungsbezirke und Landkreise (Anlage).
Frage 4.a): Wie hoch waren jeweils die Errichtungskosten für die seit 2009 bis heute geschaffenen Anlagen, die im Rahmen der Förderung des Hochleistungssports erfolgten?
Frage 4.b): Wie verteilen sich die Kosten jeweils auf private Investoren, Kommunen, Freistaat Bayern, Bund und EU?
Antwort auf die Fragen 4.a) und b): Im Jahr 2017 wurden keine neuen Anlagen gefördert. Für die Jahre 2009 bis einschließlich 2016 nehmen wir Bezug auf unsere Stellungnahme vom 10. Februar 2017, Az.: 52-3300/629/24, zur gleichlautenden Frage aus der Schriftlichen Anfrage von Herrn MdL Ludwig Hartmann vom 30. November 2016.
Danach wurden für Beschneiungs- und Liftanlagen an Bundesstützpunkten (BSP) und Landesleistungszentren (LLZ) von 2009 bis einschließlich 2016 im Rahmen des Spitzensports Landesmittel in Höhe von insgesamt rd. 7 Mio. EUR bewilligt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Die verbleibenden anteiligen Kosten für Beschneiungsanlagen sind aus Eigenmitteln des jeweiligen Trägers zu bestreiten.
Frage 5.a): Wie hat sich die beschneite Fläche in Bayern seit 2009 bis heute insgesamt und pro Regierungsbezirk entwickelt (bitte Angabe in ha)?
Antwort auf Frage 5.a): Derzeit beschneite Fläche in ha:
Frage 5.b): Welche Schneiteiche wurden seit 2007 eingerichtet (bitte einzeln mit konkreter Ortsangabe, Einrichtungsdatum und Volumen angeben)?
Frage 5.c): Bei welchen konkreten Genehmigungen von Schneiteichen wurden Auflagen bezüglich eines Rückbaus gestellt (bitte mit genauer Ortsangabe auflisten)?
Antwort auf Fragen 5. b) und c): Genehmigungsbehörden für Beschneiungsanlagen und Schneiteiche sind die Kreisverwaltungsbehörden. Mögliche Auflagen für den Rückbau werden von der Kreisverwaltungsbehörde erlassen und liegen im Ermessen der jeweiligen Behörde.
(die folgende, umfangreiche Tabelle entnehmen Sie bitte der hier verlinkten pdf-Datei ab Seite 3)
Frage 6.a): Wie verteilt sich die beschneite Fläche in Bayern nach derzeitigem Stand (absolut und prozentual) auf die Schutzzonen A, B und C des Alpenplans?
Antwort auf Frage 6. a): Der Alpenplan regelt die Erschließung der bayerischen Alpen mit Verkehrsvorhaben, wie Seilbahnen und Liften, Skiabfahrten, Rodelbahnen, Straßen und Wege, nicht jedoch die Frage der Beschneiung.
Genehmigte Beschneiungsflächen in Bayern (Stand: 22. Dezember 2017):
Genehmigte Beschneiungsflächen innerhalb des Alpenplans, aufgeteilt auf die Zonen A, B und C:
* Hinweis: In der Spalte „Zonen A+B“ sind die Beschneiungsflächen enthalten, bei denen die Genehmigung beide Zonen umfasst. Aus den vorhandenen Unterlagen ist eine räumliche Aufteilung zwischen den Zonen A und B nicht möglich.
Frage 6.b): Wie viele der seit 2009 geförderten Beschneiungsanlagen sind in den Schutzzonen B und C des Alpenplans aktiv (jeweils aufgeschlüsselt nach B und C sowie nach Jahr der Förderung)?
Antwort auf Frage 6. b): Geförderte Beschneiungsanlagen in Bayern seit 2009 (Stand: 31. Dezember 2017):
Frage 7.a): Gibt es Überlegungen, das Förderprogramm für kleine Skigebiete über das Jahr 2019 hinaus zu verlängern?
Antwort auf Frage 7. a): Derzeit gibt es keine Überlegungen für eine eventuelle Verlängerung des Förderprogramms.
Frage 7.b): Wie kann durch immer mehr Beschneiungsanlagen und beschneite Flächen in Bayern „ein Veränderungsprozess im Wintersport- Tourismus“ gestaltet werden?
Antwort auf Frage 7.b): Der Erhalt und Ausbau einer attraktiven und leistungsfähigen Skisportinfrastruktur, zu der auch beschneite Flächen gehören, verschafft den bayerischen Tourismusdestinationen und -anbietern in den Wintersportregionen die zeitlichen Spielräume und wirtschaftlichen Ressourcen, um – im Hinblick auf voraussichtlich schneeärmere Winter – mittelfristig und zielgerichtet alternative Angebote für Wintergäste entwickeln zu können.
Frage 7.c): Warum werden vor diesem Hintergrund die Erlaubnisse zur Beschneiung auch für subventionierte Anlagen unbefristet vergeben?
Antwort auf Frage 7. c): Es wird darauf hingewiesen, dass Beschneiungsanlagen nicht durch das StMUV gefördert werden. Auch sehen die Wassergesetze keinen Zusammenhang zwischen Befristungen und Subventionen vor. Ein Zusammenhang zwischen Befristungen und Subventionen kann daher aus unserer Sicht nicht hergestellt werden.
Befristungen sind insoweit zulässig, als sie gesetzlich vorgesehen sind. Entsprechende Festlegungen liegen im pflichtgemäßen Ermessen der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde. In der Vergangenheit erfolgte aus praktischen Gründen nur z. T. eine Befristung von Beschneiungsanlagen (vgl. Anlage über genehmigte Beschneiungsanlagen).
Wasserrechtliche Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen (z. B. Wasserentnahme aus einem Speicherteich) sind gesondert zuzulassen und grundsätzlich zu befristen (vgl. Ziffer 2.1.8.2 VVVVas). Sie sind zudem kraft Gesetzes jederzeit frei widerruflich (vgl. § 18 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG). Auf negative wasserwirtschaftliche Veränderungen kann erforderlichenfalls mit einem Widerruf unmittelbar reagiert werden, ohne dass der Ablauf einer Befristung abgewartet werden müsste.
Im Übrigen besteht auch bei Beschneiungsanlagen die Möglichkeit eines Widerrufs der Genehmigung nach Maßgabe der Art. 35 Abs. 3 Satz 1 BayWG und Art. 35 Abs. 3 Satz 2 BayWG.
Frage 8.a): Wie charakterisiert die Staatsregierung diesen Veränderungsprozess?
Antwort auf Frage 8.a): Es handelt sich um einen langfristigen Prozess, der eine Vielzahl von strategischen Entscheidungen und kostenintensiven Investitionen erfordern wird. Dabei haben die bayerischen Wintersport-Destinationen grundsätzlich ausreichend Potenzial, um auch künftig wirtschaftlich erfolgreich sein zu können.
Frage 8.b): Zu welchem Ziel hin soll sich dieser Veränderungsprozess nach Willen der Staatsregierung entwickeln?
Antwort auf Frage 8. b): Die Staatsregierung sieht angesichts des Klimawandels die Notwendigkeit der Entwicklung und Vermarktung weiterer alternativer Tourismusangebote. Das können zum Beispiel Indoor-Angebote für nordische Disziplinen, geführte Wanderungen, Ausflugsprogramme in Städte, Wellness- und Gesundheitspauschalen sowie gastronomische Angebote mit Produkten aus regionaler Erzeugung sein. So will sich Bayern im Gegensatz zu manchen Orten in Nachbarstaaten, die rein auf alpinen Skizirkus ausgerichtet sind, mit einem vielfältigen und zukunftsfähigen Ganzjahresangebot präsentieren, das ein authentisches Urlaubserlebnis für Gäste ermöglicht und zu einer saisonunabhängigen Auslastung der Tourismusbetriebe beiträgt. Parallel dazu bleibt Schnee auch in Zukunft wichtig für den Wintertourismus in Bayern.
Effiziente Beschneiungsanlagen gewährleisten weiterhin in den Mittelgebirgen und im Alpenraum Wintersport ohne lange Anfahrtswege.
Frage 8.c): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Staatsregierung um dieses Ziel zu erreichen?
Antwort auf Frage 8.c): Die Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung von Tourismusangeboten ist in erster Linie eine Aufgabe der gewerblichen Unternehmen, Kommunen und Tourismusorganisationen in Bayern. Die Staatsregierung unterstützt diese insbesondere mit der gewerblichen Tourismusförderung, der Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen, dem Seilbahnförderprogramm und der Förderung der Tourismuswerbung.
++++++++++++++