18. Januar 2019

Ein Volksbegehren für die Bauern

Forderungen bringen Chancen für bäuerliche Landwirtschaft

Das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ ist mit dem Ziel angetreten, ein besseres Naturschutzgesetz zu schaffen, und will damit auch ausdrücklich die bäuerliche Landwirtschaft unterstützen. Das Volksbegehren wird einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der zu einem Investitionsprogramm für die Landwirtschaft führen wird. Damit werden Landwirte, die Leistungen für das Gemeinwohl bringen, in Zukunft noch stärker gefördert und die Umstellung auf ökologischen Landbau noch intensiver unterstützt. Die Forderungen des Volksbegehrens sind somit eine echte Chance für Bayerns Landwirte.

Das Volksbegehren schafft die Rahmenbedingungen für eine naturverträgliche Landwirtschaft. Dies ist eine große Chance für jeden Bauern. „Unsere Landwirte können sich darauf freuen, dass ihnen zusätzlich gute Angebote gemacht werden, um die Artenvielfalt zu unterstützen“, sagt Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellv. ÖDP-Landesvorsitzende. „Dann kommen Artenschutz und Ökonomie zusammen, und die Landwirte bekommen eine andere Perspektive als wachsen oder weichen.“

Der Gesetzesentwurf zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er den Landwirten an drei entscheidenden Stellen eine interessante wirtschaftliche Perspektive bietet. „So müssen dann zehn Prozent des Grünlands künftig zu Blühwiesen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bayerische Staatsregierung den Landwirten ein richtig gutes Angebot unterbreiten müssen“, so Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV.

Ähnliches gelte für den geforderten Biotopverbund. Auch hier würde der Bayerische Staat Flächen benötigen und allen Landwirten ein wirtschaftlich lukratives und langfristiges Angebot machen müssen. „Wir sind sicher, dass der Freistaat geeignete Förderprogramme entwickeln wird, um die Zielvorgaben des Volksbegehrens zu erfüllen. Mit finanziellen Anreizen holen wir die Landwirte ins Boot, das nützt am Ende auch ihnen“, so Ludwig Hartmann Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag.

Neben der Tatsache, dass die Nachfrage nach Biolebensmitteln in der bayerischen Bevölkerung ständig wächst, könnte die Bayerische Staatsregierung nicht zuletzt von Österreich lernen. Gute Förderprogramme kombiniert mit einem massiven Ausbau des Nachfragemarktes haben dort dazu geführt, dass bereits 27 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Insbesondere die Umstellung aller Kantinen in Behörden, Schulen, Universitäten und Krankenhäusern hatten den Absatzmarkt gestützt. Hier hat Bayern einen enormen Nachholbedarf. „Mit dem Volksbegehren schaffen wir endlich einen Sprung in Richtung nachhaltige Landwirtschaft. Das wird die gesellschaftliche Akzeptanz der Bauern stärken“, sagt Richard Mergner Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

Ausgangspunkt des Volksbegehrens ist das größte Artensterben seit dem Aussterben der Dinosaurier. Dieses Artensterben findet vor allem im Acker- und Grünland statt und ist eine vielfach in Studien nachgewiesene Tatsache. Die bisherigen freiwilligen Leistungen der Landwirte im Vertragsnaturschutzprogramm und im Kulturlandschaftsprogramm konnten den Artenrückgang nicht aufhalten, obwohl die bayerischen Landwirte dafür ca. 250 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Dies zeigt, dass mehr und wirksamere Maßnahmen notwendig sind.

Mit dem Volksbegehren wird der Staat verpflichtet, zunächst zehn und später 13 Prozent der Landesfläche für einen Biotopverbund im Offenland zu schaffen. Dies wird in bewährter Manier über Flächenförderung und Flächenankauf geschehen. Hier werden die Landwirte als Partner benötigt.

Überfällig ist die Einhaltung von Gewässerrandstreifen, die in allen Bundesländern außer Bayern bereits gesetzlich verpflichtend sind. Sie dienen dem Schutz der Bäche und Flüsse vor dem Eintrag von Düngern, Pestiziden und Schlamm und stellen gleichzeitig ein Rückgrat des Biotopverbundes dar. Beweidung und Grünlandnutzung wird auf diesen Streifen weiterhin erlaubt sein.