11. November 2017

Dieselskandal: Ermittlungen gegen Audi II

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.09.2017, mit den Antworten des Staatsministers der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback, vom 15.11.2017 (kursiv dargestellt)

Derzeit ermitteln bei der Staatsanwaltschaft München II zwei Staatsanwälte gegen Einzelpersonen der Audi AG. Während die Staatsanwaltschaft Braunschweig in vier Verfahren mit Hochdruck gegen 37 Beschuldigte, vor allem aus der VW-Vorstandsriege, ermittelt, laufen in München lediglich Verfahren gegen einige Mitarbeiter aus der mittleren Arbeitsebene. Laut Medienberichten (siehe z.B. Handelsblatt vom 28.08: „Audis willenlose Werkzeuge“) liegen Aussagen verschiedener Zeugen vor, die aktuelle und ehemalige Audi-Vorstandsmitglieder bezüglich des Abgasskandals schwer belasten – darunter auch den Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler (vgl. u. a. Bericht auf Focus Online, im Onlineangebot des Handelsblatts und abermals auf Focus Online).
Zudem verdichten sich die Hinweise, dass der Dieselskandal im VW-Konzern bei der Audi AG seinen Ursprung hatte.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich, hinsichtlich der Fragen 5.a) bis 7. im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und allen Staatsministerien, wie folgt:

Frage 1.a): Gab es zwischen der Staatsregierung, der Generalstaatsanwaltschaft München und der Staatsanwaltschaft München II seit September 2015 mündlichen oder schriftlichen Kontakt (Berichte, Dienstbesprechungen, Prüfbitten, Empfehlungen, Vereinbarungen etc.) im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Audi-AG bzw. Audi-Mitarbeiter?

Antwort auf Frage 1.a): Der (Vor-) Ermittlungskomplex ist seit Dezember 2015 bei der Staatsanwaltschaft München II anhängig. Da der Generalstaatsanwalt in München die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Geschäftsbereichs führt (vgl. § 147 Nr. 3 (GVG), gab es in Zusammenhang damit seit diesem Zeitpunkt einen regelmäßigen Kontakt zwischen der Staatsanwaltschaft München II und der Generalstaatsanwaltschaft München. Dieser Kontakt fand sowohl schriftlich als auch mündlich statt.
Nach einem Bericht des Generalstaatsanwalts in München vom 23. Oktober 2017 erstattete die Staatsanwaltschaft München II seit Dezember 2015 regelmäßig, teilweise im Abstand von mehreren Wochen und teilweise im Abstand von mehreren Monaten, insgesamt bislang bei zwölf Gelegenheiten, förmliche Berichte an den Generalstaatsanwalt in München. Diese Berichte wurden dem Staatsministerium der Justiz vorgelegt (vgl. § 147 Nr. 2 GVG).
Seit Ende März 2017 übersandte die Staatsanwaltschaft München II dem Generalstaatsanwalt in München zudem einmal wöchentlich, jeweils freitags, per E-Mail eine Auskunft über den aktuellen Stand der Ermittlungen. Diese turnusmäßigen Sachstandsmitteilungen entsprachen nach Mitteilung des Generalstaatsanwalts in München einer Anregung der Staatsanwaltschaft München II zur Ausgestaltung des Ablaufs der Informationsweitergabe an seine Behörde. Die wöchentlichen Sachstandsmitteilungen wurden lediglich in einem Fall, im Anschluss an die Festnahme eines ehemaligen leitenden Angestellten, an das Staatsministerium der Justiz weitergeleitet.
Darüber hinaus erteilte die Staatsanwaltschaft München II anlassbezogen, zum Beispiel bei Festnahme von Beschuldigten, ergänzende Auskünfte gegenüber dem Generalstaatsanwalt in München. Dies erfolgte sowohl telefonisch als auch schriftlich per E-Mail.
Bei drei Gelegenheiten fanden seit Februar 2017 Dienstbesprechungen zwischen Vertretern der Staatsanwaltschaft München II und der Generalstaatsanwaltschaft München statt. Gegenstand der Besprechungen waren jeweils der aktuelle Stand der Ermittlungen und das von der Staatsanwaltschaft geplante weitere Vorgehen.
Eine Dienstbesprechung unter Beteiligung des Staatsministeriums der Justiz hat nicht stattgefunden.
Nach dem Bericht vom 23. Oktober 2017 wurden bei einem Teil der vorgenannten Kontakte mit der Staatsanwaltschaft München II auch Rechtsfragen erörtert. Im Rahmen des gegenseitigen Austausches und der dienstaufsichtlichen Aufgabenwahrnehmung wurde die Staatsanwaltschaft von der Generalstaatsanwaltschaft mitunter auch um (ggf. weitergehende) Prüfung einzelner rechtlicher oder tatsächlicher Aspekte gebeten.
Zwischen der zuständigen Fachabteilung im Staatsministerium der Justiz und der Generalstaatsanwaltschaft München bzw. der Staatsanwaltschaft München II gab es neben den förmlichen Berichten auch Kontakte per E-Mail oder Telefon, in deren Rahmen beispielsweise aktuelle Entwicklungen erfragt oder kurzfristig und im Vorgriff auf den nächsten Bericht oder ergänzend zu einem Bericht mitgeteilt oder Presseauskünfte der Staatsanwaltschaft abgestimmt wurden. Nach Aktenlage wurde die Generalstaatsanwaltschaft München von Seiten des zuständigen Fachreferats im Staatsministerium der Justiz in einem Fall gebeten, bei der Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsbehelfs auch mögliche Auswirkungen auf ein Auslieferungsverfahren zu berücksichtigen.
Kontakte zwischen dem Staatsministerium der Justiz, der Generalstaatsanwaltschaft München und der Staatsanwaltschaft München II bestanden auch in Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Auslieferungsersuchens und mehrerer Ersuchen im Rahmen des Rechtshilfeverkehrs mit dem Ausland, in die das Staatsministerium der Justiz nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) regelmäßig eingebunden ist.

Frage 1.b): Wenn ja, welcher Art?
Antwort auf Frage 1.b): Auf die Antwort zu Frage 1.a) wird Bezug genommen.

Frage 1.c): Gab es seitens des Justizministers im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Audi bzw. Audi-Mitarbeiter seit September 2015 mündliche oder schriftliche Weisungen gem. § 146 GVG?
Antwort auf Frage 1.c): Der Staatsminister der Justiz hat in Zusammenhang mit den angesprochenen Ermittlungen keine Weisung erteilt.

Frage 2.a): Handelt es sich bei den Ermittlungen gegen die Audi AG um eine Berichtssache?
Antwort auf Frage 2.a): Gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 7. Dezember 2005 über Berichtspflichten in Strafsachen berichten die Staatsanwaltschaften dem Staatsministerium der Justiz insbesondere in allen Strafsachen, die wegen der Persönlichkeit oder der Stellung eines Beteiligten, wegen der Art oder des Umfangs der Beschuldigung oder aus anderen Gründen weitere Kreise beschäftigen oder voraussichtlich beschäftigen werden, oder die zu Maßnahmen der Justizverwaltung oder der Gesetzgebung Anlass geben können. Daher berichtete zunächst der Leitende Oberstaatsanwalt in Ingolstadt, nach Verfahrensabgabe der Leitende Oberstaatsanwalt München II dem Staatsministerium der Justiz über den Generalstaatsanwalt in München über die eingeleiteten Verfahren (vgl. § 147 Nr. 2 GVG). Die Verfahrensabgabe erfolgte im Dezember 2015, weil der Tatbestand der strafbaren Werbung (§ 16 UWG) und damit eine Wirtschaftsstrafsache im Sinne von § 74c GVG im Raum stand. Bei der Staatsanwaltschaft München II handelt es sich um die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen.
Daneben berichtet der Generalstaatsanwalt in München dem Staatsministerium der Justiz über ein bei seiner Behörde geführtes Auslieferungsverfahren. Berichte finden sich im Staatsministerium der Justiz ferner in Vorgängen, die den Rechtshilfeverkehr mit ausländischen Staaten zum Gegenstand haben.

Frage 2.b): Wenn ja, wie oft hat die Staatsanwaltschaft München II an die Generalstaatsanwaltschaft München berichtet?
Antwort auf Frage 2.b): Auf die Antwort zu Frage 1.a) wird Bezug genommen.

Frage 3.a): Leitete die Generalstaatsanwaltschaft München die Berichte der Staatsanwaltschaft München II an das Staatsministerium der Justiz weiter?
Antwort auf Frage 3.a): In der Berichtsakte des Staatsministeriums der Justiz befinden sich (neben dem Bericht vom 23. Oktober 2017 zu den beiden Schriftlichen Anfragen des Herrn Abgeordneten Hartmann vom 19. September 2017 betreffend „Diesel-Skandal: Ermittlungen gegen Audi I und II“) zwölf Schreiben des Generalstaatsanwalts in München zur Vorlage der förmlichen Berichte des Leitenden Oberstaatsanwalts München II.
Ergänzend dazu sowie zu weiteren Kontakten zwischen der zuständigen Fachabteilung im Staatsministerium der Justiz und der Generalstaatsanwaltschaft München bzw. der Staatsanwaltschaft München II wird auf die Antwort zu Frage 1.a) Bezug genommen.

Frage 3.b): Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Antwort auf Frage 3.b): Auf die Antworten zu den Fragen 1.a) und 3.a) wird Bezug genommen.

Frage 4.a): Informierte das Staatsministerium der Justiz andere Staatsministerien?
Antwort auf Frage 4.a): Das Staatsministerium der Justiz gab keine Informationen aus den Berichten des Generalstaatsanwalts in München an andere Staatsministerien weiter.

Frage 4.b): Wenn ja, welche und in wie vielen Fällen (Bitte einzeln aufschlüsseln)?
Antwort Frage 4.b): Auf die Antwort zu Frage 4.a) wird Bezug genommen.

Frage 4.c): Wie viele dieser Berichte wurde vom Justizminister bzw. anderen Ministerinnen oder Ministern persönlich zur Kenntnis genommen (Bitte einzeln aufschlüsseln)?
Antwort Frage 4.c): Der Staatsminister der Justiz hat die zwölf Berichte des Generalstaatsanwalts in München nach Aktenlage persönlich zur Kenntnis genommen. Er wurde darüber hinaus regelmäßig im Jour fixe mit dem Leiter der zuständigen Fachabteilung mündlich über den aktuellen Verfahrensstand unterrichtet.
Anderen Staatsministerinnen und Staatsministern wurden die Berichte nicht zur Kenntnis gebracht. Auf die Antwort zu Frage 4.a) wird Bezug genommen.

Frage 5.a): Wurden nach Kenntnis der Staatsregierung von der Audi AG Fahrgestellnummern (sog. FIN) doppelt vergeben?
Frage 5.b): Wenn ja, aus welchen Gründen?
Frage 5.c): Waren davon insbesondere Fahrzeuge für den asiatischen Markt betroffen?
Frage 6.a): Spielten in diesem Zusammenhang Importbeschränkungen eine Rolle?
Antwort auf die Fragen 5.a) bis 6.a): Die Fragen 5.a), 5.b), 5.c) und 6.a) werden gemeinsam beantwortet.
Nach dem Bericht des Generalstaatsanwalts in München vom 23. Oktober 2017 und einer ergänzenden Mitteilung vom 13. November 2017 wurden im Rahmen der Durchsuchung bei der Audi AG am 15. März 2017 mehrere Ordner mit Unterlagen sichergestellt, die einen Bezug zu Fahrzeugzulassungen in Südkorea aufweisen. Bei einer groben Durchsicht dieser Unterlagen vor Ort und einer vorläufigen Auswertung durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) im Nachgang zur Durchsuchung ergaben sich unter anderem Hinweise auf Auffälligkeiten in Zusammenhang mit Fahrzeugidentifikationsnummern. Eine abschließende Beurteilung, ob Fahrzeugidentifikationsnummern tatsächlich mehrfach vergeben wurden, ist bislang noch nicht möglich. Die Prüfungen, auch in Bezug auf einen möglichen Zusammenhang mit Importbeschränkungen, dauern an.
Erst nach einer weiteren Abklärung der Anknüpfungstatsachen kann beurteilt werden, ob der Sachverhalt von Relevanz im Hinblick auf Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten ist.

Frage 6.b): Werden in Bayern Ermittlungen in Bezug auf das sog. Autokartell, an dem mit der Audi AG und BMW zwei bayerische Autobauer beteiligt sein sollen, geführt?
Antwort Frage 6.b): Die angesprochenen Vorgänge sind derzeit Gegenstand einer Prüfung möglicher Kartellrechtsverstöße durch die EU-Kommission. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren sind nach Mitteilung der Generalstaatsanwälte in München, Nürnberg und Bamberg vom 10. Oktober 2017, 19. Oktober 2017 bzw. 13. November 2017 bei den Staatsanwaltschaften in Bayern nicht anhängig. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen nach dem Bericht des Generalstaatsanwalts in München vom 23. Oktober 2017 in Zusammenhang mit möglichen Herstellerabsprachen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten nach § 298 Abs. 1, Abs. 2 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen) bzw. § 263
Abs. 1 StGB (Betrug).

Frage 6.c): Wenn ja, von welcher Behörde und auf welchem Stand befinden sich die Ermittlungen?
Antwort Frage 6.c): Auf die Antwort zu Frage 6.b) wird Bezug genommen.

Frage 7.: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung, insbesondere dem StMJ sowie der Generalstaatsanwaltschaft und der ermittelnden Staatsanwaltschaft bezüglich des Abgaszentrums der Automobilindustrie (ADA) vor, in dem die deutschen Autohersteller ihre Diesel-Aktivitäten gebündelt haben sollen?
Antwort Frage 7: Erkenntnisse zum Abgaszentrum der Automobilindustrie (ADA) liegen der Staatsregierung nicht vor. Nach dem Bericht des Generalstaatsanwalts in München vom 23. Oktober 2017 bestehen auch keine Erkenntnisse im Hinblick auf eine Beteiligung des ADA an den Sachverhalten, die Gegenstand des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft München II sind.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.