19. August 2011

Darlehen des Freistaats für die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 28.07.2011 mit den Antworten der Bayerischen Staatskanzlei (Dr. Marcel Huber) im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen vom 19.8.2011 (kursiv dargestellt).

Wie der Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 07333 für die Vollversammlung des Münchner Stadtrates am 27.07.2011 zu entnehmen ist, soll dem „zur Vorfinanzierung der Gesellschafterleistungen von der Bewerbungsgesellschaft aufgenommenen Darlehen des Freistaats Bayern i.H.v. 3 Mio. €“ zugestimmt werden. Außerdem soll für das Jahr 2011 ein Zuschuss für die Bewerbungsgesellschaft in Höhe von 2.452.000 Euro gewährt und ein 2009 genehmigtes Darlehen in Höhe von 1.666.303,76 Euro in einen Zuschuss umgewandelt werden. Damit werden allein in dieser Vorlage öffentliche Transferleistungen von über 7 Millionen Euro benannt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. Wann wurde das benannte Darlehen des Freistaats über 3.000.000 Euro gewährt?
zu 1.: 27. Juni 2011.

2. In welchen Gremien des Freistaats wurde darüber entschieden?
zu 2.: Die Entscheidung über die Vergabe des Darlehens erfolgte entsprechend der Ermächtigung im Doppelhaushalt 2011/12 (vgl. Vermerk zu Kap. 1305 Titel 683 03-3) durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen in Abstimmung mit der Bayerischen Staatskanzlei.

3. Zu welchen Konditionen ist dieses Darlehen verzinst?
zu 3.: Das Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3,0 Mio. € umfasst im Umfang von 2,25 Mio. € ein Vorfinanzierungsdarlehen, das die von den kommunalen Gesellschaftern aufzubringenden Beiträge zum Ausgleich des nicht durch Sponsoren gedeckten Finanzbedarfs teilweise vorfinanziert. Dieses Vorfinanzierungsdarlehen sieht eine Verzinsung von 1,75 % p.a. vor, ist befristet bis zum 31.01.2012 und überbrückt den Zeitraum, bis bei den kommunalen Mitgesellschaftern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Leistung der auf sie gemäß Gesellschaftervereinbarung entfallenden Finanzierungsanteile geschaffen sind. Der nicht zur Vorfinanzierung der Anteile der kommunalen Gesellschafter bestimmte Darlehensteilbetrag in Höhe von 0,75 Mio. € ist mit 0,5 % p.a. verzinst. 

4. Kann die Staatsregierung zum jetzigen Zeitpunkt ausschließen, dass auch dieses Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt werden muss?
zu 4.: Das Vorfinanzierungsdarlehen in Höhe von 2,25 Mio. € wird durch die von den kommunalen Mitgesellschaftern zu erbringenden Finanzierungsanteile bis spätestens zum 31.01.2012 abgelöst. Der auf den Freistaat Bayern entfallende Finanzierungsanteil von 0,75 Mio. € wird voraussichtlich – abhängig von dem im Zuge der Liquidation festgestellten Finanzierungsbedarf der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH – in einen Zuschuss umgewandelt werden. 

5. Zur Deckung welcher Ausgaben wird das Darlehen des Freistaats verwendet?
zu 5.: Das Darlehen wird, wie alle Mittel der Gesellschaft, zur Deckung des allgemeinen Finanzierungsbedarfs der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH verwendet. 

6. Sind noch weitere staatliche Darlehen für die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH gewährt worden oder sind solche geplant? Ich bitte um eine vollständige Aufzählung unter Berücksichtigung der jeweiligen Darlehenshöhe, des Vergabezeitpunkts und der Konditionen.
zu 6.: Der Freistaat Bayern hat mit der Bewerbungsgesellschaft folgende weitere
Gesellschafterdarlehen abgeschlossen:
– Darlehensvertrag über 300.000 € vom 22. April 2009 und
– Darlehensvertrag über 200.000 € vom 22. Juni 2009.
Beide Darlehen wurden in voller Höhe ausbezahlt und sind mit 0,5 % p.a. verzinst. 

7. Wann kann mit belastbaren und endgültigen Zahlen bezüglich des Defizits der Bewerbungsgesellschaft und den damit in Verbindung stehenden Ausgleichsleistungen der öffentlichen Hand gerechnet werden?
zu 7.: Endgültige Zahlen werden nach Abschluss der Liquidation vorliegen. Eine erste Prognose wird nach Prüfung der Liquidationseröffnungsbilanz zum Stichtag 1. September 2011 durch den Wirtschaftsprüfer sowie anschließende Feststellung durch die Gesellschafterversammlung möglich sein. 

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

+++++++++

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

Related Links