Meine Rede zum Dreizehnten Rundfunkstaatsvertrag
Meine Rede im Plenum zum Antrag der Staatsregierung am Donnerstag, den 11. März 2010
Ludwig Hartmann (GRÜNE):
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es geht um den Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wie im federführenden Ausschuss werden wir diesen Staatsvertrag weiterhin ablehnen.
Lassen Sie mich das an zwei Beispielen kurz begründen: Zum einen geht es um die Zulassung wie eben angesprochen von Produktplatzierung im redaktionell gestalteten Programm des Fernsehens. Das bedeutet, eine gezielte Platzierung von Marken, Markennamen, von Produkten und Dienstleistungen in einem redaktionell gestalteten Programm gegen Bezahlung. Bis jetzt galt als Grundlage eine strikte Trennung zwischen redaktionell gestalteten Programmen und Werbung, die der Zuschauer klipp und klar unterscheiden konnte. Mit dem neuen Staatsvertrag wird das aufgeweicht. Es geht um das sogenannte Product Placement, also um Produkte, die in Filmen oder redaktionellen Beiträgen mit eingebaut werden und als Werbemittel genutzt werden. Erstaunlich ist für uns, dass die neue Werbemöglichkeit in den Filmen und den redaktionellen Beiträgen nicht auf die allgemeine Werbezeit angerechnet wird. Das heißt, dass der Fernsehzuschauer das Gefühl hat, mehr Werbung ausgesetzt zu sein. Zu den zugelassenen Werbeblöcken bekommt er noch Produktwerbung in redaktionellen Beiträgen oder in Filmen.
In den Ausschüssen wurde immer wieder mit dem Wachstumseffekt für die Medienbranche argumentiert. Ich bezweifle ausdrücklich, dass das einen Wachstumseffekt mit sich bringen würde. Die Firmen haben bereits jetzt durch so genannte Beistellungen die Möglichkeit, ihre Produkte in Filmen unterzubringen. Warum sollten sie dafür zusätzlich noch zahlen? Ein klassisches Beispiel ist der „Tatort“, wenn der BMW dort kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Die Änderung und damit die Aufhebung des Grundsatzes der Trennung zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen geht nach unserer Meinung zu weit und ist auch nicht nötig. Die Richtlinie über die audiovisuellen Mediendienste ist sehr weit offen gehalten worden. Für uns gibt es demnach keinen zwingenden Grund, so weit zu gehen, wie dies im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen ist.
Ein weiteres Thema, dem wir uns stellen müssen: Herr Kollege Sinner hat vorhin angesprochen, dass es zu einer Kennzeichnung vor den Beiträgen und am Ende der Beiträge kommen wird. Bei den heutigen Fernsehgewohnheiten das Rumzappen ist doch bekannt wird diese Bestimmung am Ziel vorbeigehen. Eine weitere Möglichkeit wäre, durchgehend auf eine Produktplatzierung hinzuweisen. Dies hätte aber genau den gegenteiligen Effekt, weil dadurch noch mehr auf die Werbung hingewiesen würde.
Das nächste Thema sind die zugekauften Produkte, bei denen eine Regelung realitätsfern ist. In Produkten von Hollywood-Studios wird sicherlich nicht bekanntgegeben, welche Produkte dort platziert wurden.
Allgemein ist zu sagen, durch das Product-Placement wird Schleichwerbung zugelassen. Deshalb ist der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag abzulehnen. Er stellt für uns eine Aufweichung dar, mit der den Konsumenten noch mehr Werbezeit im Fernsehen zugemutet wird. Das können wir so nicht mittragen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
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Der Staatsvertrag wurde leider dennoch mit den Stimmen von CSU, SPD und FDP angenommen.
Anbei können Sie in der angefügten pdf-Datei den Diskussionsverlauf als Auszug des Plenarprotokolls nachlesen.
Hier geht es zu einem Videomitschnitt meines Redebeitrags.
Über diesen Link können Sie sich die gesamte Diskussion als Videostream anschauen.