19. April 2016

Sonderverträge/AT beim Bayerischen Rundfunk

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote, Ludwig Hartmann und Verena Osgyan, Bündnis 90/Die Grünen, vom 23.03.2016 mit den Antworten des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben, Dr. Marcel Huber, vom 19.04.2016 (kursiv gestellt)

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote, Ludwig Hartmann und Verena Osgyan beantworte ich wie folgt:
Die gesamte vorliegende schriftliche Anfrage bezieht sich ausschließlich auf interne Daten, Sachverhalte und Vorgänge des Bayerischen Rundfunks, die der Staatsregierung nicht bekannt sind, soweit sie über die Erkenntnisse des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zur finanziellen Situation des Bayerischen Rundfunks 2016 hinausgehen (im Internet abrufbar unter folgendem Link: https://www.orh.bayern.de/media/com_form2content/documents/c7/a465/f43/16-03-08%20Sonderbericht%20BR%202016.pdf).

Frage 1.1: Wie viele Sonderverträge (B 3 und höher) wurden in den vergangenen fünfzehn Jahren beim Bayerischen Rundfunk abgeschlossen? (Bitte Auflistung nach Jahr und Anzahl.)
Diese Frage betrifft interne Daten und Vorgänge des Bayerischen Rundfunks. Soweit die erbetenen Informationen über die Erkenntnisse des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zur finanziellen Lage des Bayerischen Rundfunks 2016 hinausgehen, hat die Staatsregierung hiervon keine Kenntnis.

Frage 1.2: Für welche Stellen wurden Sonderverträge abgeschlossen? (Bitte Auflistung nach Stellen und Jahr der Besetzung.)
Siehe Frage 1.1.

Frage 1.3: Wie wurden die jeweiligen Stellen finanziell ausgestattet? (Bitte Auflistung nach Jahr und Ausstattung.)
Siehe Frage 1.1.

Frage 2.1: Um welche Stellenbesetzungen, deren Vergütung über der Besoldungsgruppe A 15 liegt, handelt es sich bei den vier zusätzlichen Stellen, die von 2010 bis 2014 geschaffen wurden?
Siehe Frage 1.1.

Frage 2.2: Aus welchem Grund wurden diese vier zusätzlichen Stellen geschaffen?
Siehe Frage 1.1.

Frage 2.3: Für wie viele zusätzliche Stellen sollen in den kommenden fünf Jahren Sonderverträge abgeschlossen werden? (Bitte Auflistung der geplanten Stellen.)
Siehe Frage 1.1.

Frage 3.1: Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung, ob Sonderver- träge für bestimmte Stellen abgeschlossen werden?
Siehe Frage 1.1.

Frage 3.2: Wer schlägt den Abschluss von Sonderverträgen in diesen Fällen vor?
Siehe Frage 1.1.

Frage 3.3: Mit welcher Begründung hat der Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks in den vergangenen fünfzehn Jahren den Abschluss von Sonderverträgen abgelehnt?
Siehe Frage 1.1.

Frage 4.1: Auf welche Höhe belaufen sich die insgesamt jährlich anfallen- den Personalkosten seit 2005 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit welchen Sonderverträge abgeschlossen wurden? (Bitte Auflistung nach Jahren.)
Siehe Frage 1.1.

Frage 4.2: Welche Art von Leistungszulagen gewährt der Bayerische Rundfunk, die vom Verwaltungsrat zu genehmigen sind?
Siehe Frage 1.1.

Frage 4.3: Wie sehen die Regelungen zur Höhe der Altersversorgung für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, mit welchen Sonderverträge ab- geschlossen wurden? (Bitte Auflistung je nach Vertragsart.)
Siehe Frage 1.1.

Frage 5.1: Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten der Altersversorgung seit 2005 für alle bereits in den Ruhestand gegangenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit welchen Sonderverträge abgeschlossen wurden? (Bitte Auflistung nach Jahren.)
Siehe Frage 1.1.

Frage 5.2: Mit welchen Kosten rechnet der Bayerische Rundfunk in den kommenden Jahren für die Altersversorgung der in 5.1 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Siehe Frage 1.1.

Frage 5.3: Mit welchen Altersversorgungskosten für jene Mitarbeiterinnen, die Sonderverträge erhielten, jedoch noch nicht im Ruhestand sind, rechnet der Bayerische Rundfunk künftig? (Bitte Auflistung nach Jahren)
Siehe Frage 1.1.

Frage 6.1: Für Ausgaben welcher Art erhalten der Intendant und die Direktorinnen und Direktoren pauschale Aufwandsentschädigungen?
Siehe Frage 1.1.

Frage 6.2: Auf welche Höhe beliefen sich die jeweiligen pauschalen Aufwandsentschädigungen des Intendanten und der Direktorinnen und Direktoren in den vergangenen fünfzehn Jahren? (Bitte Auflistung nach Jahren, sowie Differenzierung nach Intendant und Direktorinnen und Direktoren.)
Siehe Frage 1.1.

Frage 6.3: Auf welche Höhe beläuft sich die Altersversorgung, die den Direktorinnen und Direktoren zugesagt wurde?
Siehe Frage 1.1.

Frage 7.1: Welche Direktorinnen und Direktoren erhielten eine Vertretungszulage bzw. außertarifliche Zulagen?
Siehe Frage 1.1.

Frage 7.2: Wie hoch waren die jährlichen Kosten für die Vertretungszulagen bzw. außertariflichen Zulagen in den vergangenen fünfzehn Jahren?
Siehe Frage 1.1.

Frage 7.3: Nach welchen Regelungen erfolgen Gehaltserhöhungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sonderverträge erhalten haben?
Siehe Frage 1.1.

Frage 8.1: An welche Direktorinnen und Direktoren wurden in den vergangenen fünfzehn Jahren Vergütungen für ihre Tätigkeit als Aufsichtsräte von Tochtergesellschaften des Bayerischen Rundfunks gezahlt?
Siehe Frage 1.1.

Frage 8.2: Wie hoch waren die jährlichen Kosten für diese Zahlungen an die Direktorinnen und Direktoren in diesem Zeitraum? (Bitte Auflistung nach Jahren.)
Siehe Frage 1.1.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.