23. Juni 2011

Bonuszahlungen der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 18.05.2011 mit den Antworten des Leiters der Staatskanzlei, Dr. Marcel Huber, vom 23.06.2011 (kursiv dargestellt)

Betreffend die Antworten des Staatsministers Marcel Huber vom 11.05.2011 auf meine Schriftliche Anfrage vom 05.04.2011 bezüglich der aktuellen Personalkosten der Bewerbungsgesellschaft um die Olympischen Winterspiele 2018, stellen sich mir folgende Nachfragen zu den Antworten der Staatskanzlei auf meine damaligen Fragen 5 b) und c). Dort werden von Seiten der Staatsregierung Bonuszahlungen in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für vertraglich vereinbarte „Einzelfälle“ innerhalb der Belegschaft der Bewerbungsgesellschaft angegeben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. Mit jeweils wie vielen Personen in den jeweiligen Geschäftsbereichen der Bewerbungsgesellschaft wurden Bonuszahlungen vertraglich vereinbart? Wie verteilen sich die Bonuszahlungen im Erfolgsfall anteilig auf die jeweiligen Geschäftsbereiche?
Zu Frage 1:
Bonuszahlungen bei erfolgreicher Olympiabewerbung erhalten ausschließlich die Mitglieder der Geschäftsführung
.

2. a) Tritt „Erfolg“ und damit die Auszahlung dieser Summe in Höhe 150.000 Euro in allen vertraglich vereinbarten Fällen nur bei einem Zuschlag für die Olympischen Winterspiele 2018 in München ein? b) Falls nein, welche anderen Erfolgsfaktoren wurden vertraglich vereinbart? c) Falls nein, ist es der Staatsregierung möglich, den Anteil der Bonuszahlungen zu beziffern, die nur bei Zuschlag für die Olympischen Winterspiele 2018 in München zur Auszahlung kommen?
Zu Frage 2:
a) Ja.
b) Entfällt.
c) Entfällt
.

3. Falls Frage 2a) mit „Nein“ beantwortet wurde: a) Wie bewertet die Staatsregierung, die Auszahlung vom Zuschlag unabhängiger Bonuszahlungen, im Falle einer dann nicht erfolgreichen Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2018? b) Welchen Mehrwert sieht die Staatsregierung in den vom Zuschlag unabhängigen Bonuszahlungen?
Zu Frage 3:
Entfällt.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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