Bleiberecht für lange hier lebende Migrantinnen und Migranten
Unser Antrag vom 29.01.2014
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, sich bei der kommenden Innenministerkonferenz und im Bundesrat für ein Bleiberecht für besonders lange hier lebende ausreisepflichtige Migrantinnen und Migranten einzusetzen. Eine neue Bleiberechtsregelung soll gewährleisten, dass ausreisepflichtige Familien mit Kindern oder Jugendlichen ab einer Aufenthaltsdauer von vier Jahren und Einzelpersonen ab einer Aufenthaltsdauer von sechs Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ermöglicht wird.
Begründung:
Trotz verschiedener Bleiberechtsregelungen der Innenministerkonferenz in der Vergangenheit und einer zusätzlichen Regelung für Jugendliche leben aktuell mehr als 6.500 ausreisepflichtige Personen bereits länger als fünf Jahre in Bayern. Aufgrund ihrer weiterhin unklaren Aufenthaltsperspektive haben sie massive Probleme bei Bildung, Arbeitssuche oder Familienplanung. Die üblichen Duldungsketten sind insbesondere für die Personen, die seit vielen Jahren in Bayern leben, unangemessen. Ihnen würde nur eine echte Bleiberechtsregelung helfen, die einen Aufenthaltstitel allein von der Aufenthaltsdauer abhängig macht, die Kettenduldungen beendet und eine dauerhafte Lebensperspektive schafft. Restriktive Ausschlussgründe, die der schwierigen Situation von geflohenen Menschen nicht gerecht werden, wie zum Beispiel zu hohe Anforderungen an die Mitwirkungspflicht, sollten unterbleiben. Familien sollten jeweils gemeinsam von der neuen Bleiberechtsregelung profitieren. Auch der Koalitionsvertrag der großen Koalition in Berlin sieht eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vor. Umgesetzt ist diese jedoch noch nicht.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 08.04.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.