30. Januar 2014

Bericht zur Fixierungspraxis in der Forensik Taufkirchen

Unser Antrag vom 30.01.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zum nächst möglichen Zeitpunkt im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration zur Fixierungspraxis in den Einrichtungen der Forensik zu berichten.

Dabei soll insbesondere dargelegt werden, ob die Aussagen aus den Presseartikeln der Nürnberger Nachrichten („Strafanzeige wegen acht Wochen Fixierung“, 28. Januar 2014) und der Abendzeitung („Gustl Mollath kämpft weiter“, 29. Januar 2014) zur Fixierungspraxis in der Forensik Taufkirchen zutreffend sind.

Begründung:

In Artikeln der Nürnberger Nachrichten und der Abendzeitung macht die Presse auf einen Fall der Dauerfixierung über einen Zeitraum von neun Wochen in der Forensik Taufkirchen aufmerksam, der mittlerweile zur Anzeige gebracht wurde. Der Landtag soll über solch gravierende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Patientinnen und Patienten informiert werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 08.04.2014 einstimmig angenommen.