20. Juni 2011

Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH IX

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 12.05.2011 mit den Antworten des Leiters der Staatskanzlei, Dr. Marcel Huber, vom 20.06.2011 (kursiv dargestellt)

Betreffend die Antworten des Staatsministers Siegfried Schneider vom 03.03.2011 auf meine Schriftliche Anfrage vom 20.01.2011 bezüglich der aktuellen Finanzsituation der Bewerbungsgesellschaft um die Olympischen Winterspiele 2018, stellen sich mir folgende Nachfragen zur Antwort der Staatskanzlei auf meine damalige Frage 1.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. In welchem Zeitraum wurden die Leistungen von Herrn Martin Newman benötigt? Welchen Nutzen sah bzw. sieht die Staatsregierung in seiner Verpflichtung? Hat die Staatsregierung als Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft der Auftragsvergabe an Herrn Newman zugestimmt?
Zu Frage 1:
Herr Newman wurde von der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH mit Leistungen im Bereich Kommunikationsberatung und Präsentationsberatung im Zeitraum 02.02.2011 bis 07.07.2011 beauftragt. Eine überzeugende internationale Präsentation der Bewerbung insbesondere auch gegenüber der IOC-Evaluierungskommission ist ein entscheidender Faktor einer erfolgreichen Bewerbungskampagne. Eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Beauftragung war nicht erforderlich.  

2. Welche konkreten Aufgabengebiete leiten sich aus der Bezeichnung „International Communication“ ab? Bei welchen konkreten Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc. war Herr Newman beteiligt? Welche konkreten Aufgaben übernahm Herr Newman bei diesen Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc.?
Zu Frage 2:
Herr Newman war insbesondere im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung internationaler Präsentationen und sowie der Präsentation vor der IOC-Evaluierungskommission in den Bereichen Kommunikationstraining und -beratung in englischer Sprache tätig. Bzgl. der Aufgabengebiete von „International Communication“ wird auf die Antwort zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage „Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH IV“ von MdL Hartmann verwiesen (vgl. Schreiben des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei vom 09.05.2011). 

3. Auf welche Weise kann und konnte Herr Newman aus Sicht der Staatsregierung auf eine positive Entscheidung des IOC am 06.07.2011 hinwirken?
Zu Frage 3:
Vgl. Antworten zu Fragen 1 und 2.

4. Erhält Herr Newman bei Zuschlag für die Winterspiele 2018 in München ein Erfolgshonorar? Falls ja, wie hoch ist diese Summe? Auf welche Summe beläuft sich das Honorar von Herrn Newman insgesamt?
Zu Frage 4:
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage „Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH I“ von MdL Hartmann verwiesen (vgl. Schreiben des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei vom 09.05.2011). 

5. Für welche vorangegangenen Bewerbungen um Olympische Spiele hat Herr Newman bereits gearbeitet? Welche Erfolge kann Herr Newman bezüglich dieser Mitarbeit vorweisen?
Zu Frage 5:
Hierüber liegen der Bayerischen Staatskanzlei keine Informationen vor. 

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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