20. Juni 2011

Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH VII

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 12.05.2011 mit den Antworten des Leiters der Staatskanzlei, Dr. Marcel Huber, vom 20.06.2011 (kursiv dargestellt)

Betreffend die Antworten des Staatsministers Siegfried Schneider vom 03.03.2011 auf meine Schriftliche Anfrage vom 20.01.2011 bezüglich der aktuellen Finanzsituation der Bewerbungsgesellschaft um die Olympischen Winterspiele 2018, stellen sich mir folgende Nachfragen zur Antwort der Staatskanzlei auf meine damalige Frage 1.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. In welchem Zeitraum wurden die Leistungen von Herrn Norton Rose benötigt? Welchen Nutzen sah bzw. sieht die Staatsregierung in seiner Verpflichtung? Hat die Staatsregierung als Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft der Auftragsvergabe an Herrn Rose zugestimmt?
Zu Frage 1:
Die Kanzlei Norton Rose wurde von der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH mit Leistungen im Bereich Rechtsberatung im Zeitraum 07.05.2010 bis 06.07.2011 beauftragt und erbringt diese Leistungen im Rahmen eines Ausstattervertrages. Kompetente Rechtsberatung ist ein entscheidender Faktor einer erfolgreichen Bewerbungskampagne. Für die Auftragsvergabe war die Zustimmung der Gesellschafterversammlung nicht erforderlich. 

2. Welche konkreten Aufgabengebiete leiten sich aus der Bezeichnung „Beratung/Umsetzung Rechtsfragen“ ab? Bei welchen konkreten Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc. war Herr Rose beteiligt? Welche konkreten Aufgaben übernahm Herr Rose bei diesen Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc.?
Zu Frage 2:
Bearbeitung breit gefächerter juristischer Sachverhalte und Fragestellungen aus dem gesamten operativen Geschäftsbereich der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH einschließlich gegenüber dem IOC abzugebender Erklärungen. 

3. Auf welche Weise kann und konnte Herr Rose aus Sicht der Staatsregierung auf eine positive Entscheidung des IOC am 06.07.2011 hinwirken?
Zu Frage 3:
Vgl. Antwort zu Fragen 1 und 2. 

4. Erhält Herr Rose bei Zuschlag für die Winterspiele 2018 in München ein Erfolgshonorar? Falls ja, wie hoch ist diese Summe? Auf welche Summe beläuft sich das Honorar von Herrn Rose insgesamt?
Zu Frage 4:
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage „Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH I“ von MdL Hartmann verwiesen (vgl. Schreiben des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei vom 09.05.2011).

5. Für welche vorangegangenen Bewerbungen um Olympische Spiele hat Herr Rose bereits gearbeitet? Welche Erfolge kann Herr Rose bezüglich dieser Mitarbeit vorweisen?
Zu Frage 5:
Hierüber liegen der Bayerischen Staatskanzlei keine Informationen vor. 

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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