13. Februar 2014

Befragung von Asylbewerberinnen und -bewerbern in Deutschland

Unser Antrag vom 13.02.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zu berichten:

1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Befragungen von Asylbewerbern durch ausländische oder inländische Geheimdienste und Datenweitergaben an ausländische Geheimdienste in bayerischen Erstaufnahmelagern?

2. Wie beurteilt die Staatsregierung die Rechtmäßigkeit solcher Datenweitergaben, insbesondere wenn diese Daten mit zur Bombardierung von zivilen Zielen führen können?

3. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Befragung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durch Mitarbeiter des BND, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV) oder ausländischer Geheimdienste?

4. Ist das örtlich zuständige Jugendamt und der bestellte Vormund der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge über Befragungen durch Mitarbeiter des BND, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des BayLfV oder ausländischer Geheimdienste informiert und welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über solche Befragungen?

5. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht ohne Bei- stand durch Mitarbeiter des BND, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des BayLfV oder ausländischer Geheimdienste befragt werden?

6. Welche Auswirkungen haben entsprechende Befragungen auf die Asylverfahren der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge?

7. Hat die Staatsregierung nach Medienberichten über Außenstellen der Hauptstelle für Befragungswesen in Bayern, z.B. in Nürnberg und Zirndorf, 
 Maßnahmen ergriffen, um diese Berichte zu überprüfen und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8. Hat die Staatsregierung Kenntnis über die Aktivitäten von ausländischen Geheimdiensten in Bayern und wenn ja, welche?

9. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass ausländische Geheimdienste von den Generalkonsulaten aus, keine technische Aufklärung betreiben?

10. Das BayLfV gibt nach Maßgabe des Art. 14 Abs. 3 BayVSG personenbezogene Daten auch an ausländische Behörden weiter. An welche ausländischen Behörden hat das BayLfV im Jahr 2013 personenbezogene Daten übergeben?

11. Übermittelt das BayLfV personenbezogene Daten aus Befragungen an ausländische Nachrichtendienste, deren Empfängerländer über Programme verfügen, bei denen mittels ferngesteuerter Drohnen Zivilisten getötet werden?

12. Wenn ja, wie stellt das BayLfV sicher, dass es durch die von ihm übermittelten Daten nicht zu einer Gefährdung von Individualgütern kommen kann?

Begründung:

Laut Bericht eines Ex-Pentagon-Mitarbeiters werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland gezielt im Sinn ausländischer Geheimdienste befragt, Daten aus Befragungen von Asylbewerberinnen und – bewerbern an US-Geheimdienste weitergeleitet oder von diesen selbst erhoben, Informationen u.a. in das „Zielerfassungssystem“ der US-Dienste eingespeist und für US-Drohneneinsätze und die Tötung von dort aus unterschiedlichen Gründen als verdächtig eingestuften Personen verwandt. Für das Grenzdurchgangslager Friedland wurden solche Gespräche nach Angaben ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter aus den USA und Großbritannien wie durch die „Hauptstelle für Befragungswesen“, einer dem BND unterstellten Behörde, bestätigt. Sollte die Staatsregierung der Auffassung sein, dass dem Bericht schutzwürdige Interessen, wie z.B. Geheimhaltungsinteressen, entgegenstehen sollten, so bitten wir um Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 139 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 9 der Geheimschutzordnung des Landtags.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unserem Antrag in der Plenarsitzung am 08.04.2014 mit der Maßgabe, dass in Satz 1 die Worte „im Ausschuss“ durch die Worte „dem Ausschuss“ ersetzt werden, einstimmig zugestimmt.