Bauzeitverlängerung und Kostenexplosion beim Bau der 2. Münchner Stammstrecke
Anfragen zum Plenum zur Plenarsitzung am 05.07.2022 des Abgeordneten Ludwig Hartmann mit Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Ich frage die Staatsregierung, wann hat sie erstmals nach dem Spatenstich 2017 von einer Kostensteigerung in Milliardenhöhe bzw. von einer mehrjährigen Bauzeitverlängerung bei der zweiten Münchner Stammstrecke erfahren, wann hat sie dazu erstmals mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr kommuniziert und wann hat sie dazu erstmals mit der Deutschen Bahn kommuniziert?
Der Freistaat Bayern fördert gemeinsam mit dem Bund (GVFG–Bundesprogramm) das Projekt 2. S–Bahn–Stammstrecke. Vorhabenträgerin ist die Deutsche Bahn (DB). Mit ihr hat der Freistaat einen Bau– und Finanzierungsvertrag geschlossen, in dem sich die DB verpflichtet, die Maßnahme zu realisieren und der Freistaat sich verpflichtet, die Finanzierung der Maßnahme sicherzustellen. Weiterhin hat die Bahn beim Bund beantragt, die Maßnahme in das GVFG–Bundesprogramm aufzu-
nehmen. Der Bund hat diesem Antrag am 24.03.2017 stattgegeben und die Maßnahme in die Kategorie „a“ des GVFG–Bundesprogramms mit einem Fördersatz von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten aufgenommen. Das finanzielle Projektcontrolling und damit die Mittelfreigabe des Bundes zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt, wie bei GVFG–Projekten der DB üblich, durch das Eisenbahn–Bundesamt.
Der Freistaat fordert die DB seit 2020 zu verlässlichen konkreten Aussagen zur aktuellen Kosten–und Terminsituation auf. Die DB lehnte dies mit dem Argument einer Überprüfung und Validierung ihrer Kosten– und Zeitpläne ab. Daher hat der Freistaat seine Baubegleitung beauftragt, auf Basis der vorhandenen Projektkenntnisse eine eigene Grobabschätzung des Inbetriebnahmetermins und der Gesamtkosten vorzunehmen