26. Januar 2018

Auswirkungen der Erweiterung des Skigebietes am Riedberger Horn auf die Biodiversität

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.12.2017, mit den Antworten der Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, vom 26.01.2018 (kursiv dargestellt)

Rund um das Riedberger Horn befinden sich überregional oder landesweit bedeutsame Lebensräume und Artvorkommen. So kommen rund um das Riedberger Horn montane Borstgrasrasen vor, ein europaweit geschützter Lebensraumtyp, der in Bayern bei der letzten Bewertung als unzureichend–sich verschlechternd eingestuft wurde.
Die europaweit geschützte Birkenmaus hat dort vermutlich eines ihrer wenigen Vorkommen in Deutschland. Das Skigebiet Grasgehren hatte in der Skipistenuntersuchung des Landesamtes für Umwelt (LfU, 2006) mit 65,4 Prozent den zweithöchsten Wert an schützenswerten Pflanzengesellschaften von allen Skigebieten Bayerns. Die Planung und Genehmigung einer Erweiterung des Skigebietes muss sich mit diesen außergewöhnlichen Gegebenheiten auseinandersetzen. Bei der Skipistenuntersuchung des LfU fiel das Skigebiet Grasgehren durch auffallend viel Schäden an Gehölzen, an Zwergsträuchern, an der Grasnarbe und an der Humusdecke auf.
Ich frage die Staatsregierung
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Anfrage geht von einer Erweiterung des Skigebietes aus. Derzeit gibt es in Grasgehren nach Mitteilung des Landratsamtes drei Projekte in unterschiedlichen Planungsstadien:
1. Beschneiungsanlage für den Bundesstützpunkt Leistungssport Ski-/Boardercross (Genehmigte Beschneiungsanlage, geplanter Speicherteich, der auch für die Beschneiung des Skigebietes mit genutzt werden würde);
2. Ersatz zweier Schlepplifte durch einen 6er-Sessellift (Hörnlebahn) sowie Pistenverbesserungen;
3. Verbindung zum Skigebiet Balderschwang (noch kein detaillierter Planungsstand vorhanden).

1. a) Wurde der prioritäre Fauna-Flora-Habitatlebensraum „Artenreicher montaner Borstgrasrasen (LRT 6230)“ im Bereich des Riedberger Horns flächenscharf kartiert?
Antwort auf Frage 1. a): Die geplanten Maßnahmen im Bereich des Riedberger Horns liegen außerhalb des FFH-Gebiets „Hörnergruppe“ (Gebietsnummer 8527-301). Daher liegen für diesen Teil des Riedberger Horns keine aktuellen flächenscharfen Kartierungen des FFH-Lebensraumtyps (LRT) 6230 (Montane Borstgrasrasen) vor. Für den Bereich der Hörnlebahn und des geplanten Schneiteiches liegen flächenscharfe, aktuelle Vegetationskartierungen vor. Außerdem gibt es ältere und für den damaligen Stand flächenscharfe Erhebungen (Pistenkartierung, Stand 1991) und die Alpenbiotopkartierung mit unterschiedlichen Aktualisierungsdaten (2003, 2006).

1. b) Ist dieser Lebensraum von der Planung der Skischaukel betroffen?
Antwort auf Frage 1. b): Derzeit liegt nach Auskunft der Genehmigungsbehörde noch keine genaue Kartierung der Bahntrasse vor, so dass eine mögliche Betroffenheit des Lebensraumtyps durch die Bahntrasse nicht abschätzbar ist. Bei dem derzeit dem Landratsamt bekannten, geplanten Trassenverlauf der Piste der Familienabfahrt nach Balderschwang wären Borstgrasrasen nicht betroffen.

1. c) Wie wirkt sich eine künstliche Beschneiung auf diesen empfindlichen Lebensraumtyp aus?
Antwort auf Frage 1. c): Wissenschaftliche Untersuchungen über die Auswirkungen einer künstlichen Beschneiung speziell auf Borstgrasrasen oder eigene Erhebungen dazu stehen – so- weit bekannt − nicht zur Verfügung. Die zu erwartenden Auswirkungen auf den genannten Lebensraumtyp sind im Genehmigungsverfahren zu prüfen und zu bewerten.

2. Inwieweit wurde oder wird die Empfehlung des im Januar 2017 erschienen Arten- und Biotopschutzprogrammes Oberallgäu berücksichtigt, die für das Alpweidegebiet Riedberger Horn – Bolgen fordert: Erhalt unzerschnittener, störungsarmer Lebensräume zum Schutz der Birkhuhnpopulation, Unterlassen weiterer touristischer Erschließungsmaßnahmen, keine Ausweitung des Skibetriebs?
Antwort auf Frage 2.: Das 2017 aktualisierte Arten- und Biotopschutzprogramm wird von der Genehmigungsbehörde als Fachgutachten in den weiteren Planungsprozess einbezogen werden.
Nach Mitteilung des Landratsamtes wurden im Grasgehrenkessel und im angrenzenden FFH-Gebiet in den letzten Jahren zum Teil aufwändige Maßnahmen zum Schutz des Birkhuhns umgesetzt. Störlinien wie Wanderwege seien zusammengefasst und teilweise (Wannenkopf) aufgelassen worden. Im Zusammenhang mit dem Projekt „Skibergsteigen umweltfreundlich“ seien Schongebiete definiert und über Besucherlenkung teilweise umgesetzt worden. Zudem seien früher vorhandene Pisten im Bereich des zentralen Moorwalds im Grasgehrenkessel aufgegeben worden, um dessen Funktion als Rückzugsraum für das Birkhuhn zu stärken.

3. a) Inwieweit finden die im Bereich Grasgehren festgestellten bayernweit bedeutenden Vorkommen von Steinfliegen und Wasserkäfern bei der Zuleitung von Wasser in den geplanten Schneiteich Berücksichtigung?
Antwort auf Frage 3. a): Im Rahmen der notwendigen Genehmigungsverfahren wird das geplante Vorhaben umfassend, u. a. auch im Hinblick auf die betroffenen Artenschutzbelange, geprüft. Hierfür würden ggf. weitere Kartierungen durchgeführt bzw. vorhandene Fachgutachten wie z. B. das Arten- und Biotopschutzprogramm einbezogen.

3. b) Werden im Rahmen der Genehmigung entsprechende Kartierungen erfolgen?
Antwort auf Frage 3. b): Siehe Antwort zu Frage 3. a).

4. a) Sollen durch den Ausbau des Skigebietes Grasgehren weitere Flächen drainiert werden?
b) Welche Behörde ist für die Genehmigung der Drainagen zuständig?
c) Wie werden dabei die hohe ökologische Wertigkeit und die Lebensraumansprüche der schützenswerten Arten berücksichtigt?
Antwort auf die Fragen 4. a) bis c): Die Fragen 4. a) bis c) werden gemeinsam beantwortet:
Flächige Drainagen sind nach Mitteilung des Landratsamtes bei den geplanten Vorhaben im Grasgehren nicht beantragt und wurden auch in der Vergangenheit auf vergleichbaren Pistenflächen im Oberallgäu nicht eingezogen.
Für die Genehmigung von Drainagen wäre das Landratsamt Oberallgäu zuständig.

5. a) Sind im Rahmen des Ausbaus des Skigebietes weitere Bachverdohlungen geplant?
Antwort auf Frage 5. a): Wenn Pisten kleinere Wasserläufe kreuzen kommt es nach Erfahrung des Landratsamtes in Skigebieten gelegentlich zu kurzen Verrohrungen. In jüngerer Vergangenheit sei die Verrohrung eines zeitweise wasserführenden Grabens unter der Familienpiste aufgrund einer beginnenden Hangrutschung zur Gewährleistung der Sicherheit des Skibetriebs um einige Meter verlängert worden. Bei der Anbindung der geplanten Gipfelstation der Hörnlebahn würden zwei Kleinstgewässer gequert. Es sei nicht auszuschließen, dass es bei einer Detailplanung der Familienabfahrt Balderschwang zu ähnlichen Eingriffen komme.

5. b) Welche Behörde ist für die Genehmigung von Bachverdohlungen zuständig?
Antwort auf Frage 5. b): Für die Genehmigung wäre das Landratsamt Oberallgäu zuständig.

5. c) Wie werden dabei die hohe ökologische Wertigkeit und die Lebensraumansprüche der schützenswerten Arten berücksichtigt?
Antwort auf Frage 5. c): Die Prüfung der ökologischen Wertigkeit und der Lebensraumansprüche der betroffenen Arten und ihre Vereinbarkeit mit dem geplanten Vorhaben erfolgt im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage entsprechender Fachgutachten.

6. a) Gibt es aktuelle Untersuchungen zum Vorkommen der europaweit gefährdeten Birkenmaus am Riedberger Horn und falls ja mit welchen Ergebnissen?
Antwort auf Frage 6. a): Nach Kenntnis des Landratsamtes gibt es lediglich einen älteren Fundnachweis südöstlich des Riedberger Horns (ASK Fundort 85270636) nahe der Riedbergpass- Straße von 1982. Eine gezielte Nachsuche an dieser Stelle fand 2004 im Auftrag des Landesamts für Umwelt erfolglos statt.

6. b) Gibt es eine Kartierung der für die Birkenmaus geeigneten Lebensräume im Bereich des Riedberger Horns und falls nein warum nicht?
Antwort auf Frage 6. b): Die bisherigen Kenntnisse über die ökologischen Ansprüche der Birkenmaus im Allgäu sind nicht ausreichend, um potenzielle Vorkommensgebiete genauer einzugrenzen. Eine detaillierte Kartierung wäre ggf. Bestandteil von Untersuchungen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für ein konkretes Vorhaben.

6. c) Welche Auswirkungen hat eine Intensivierung der Beschneiung auf die Lebens- räume der Birkenmaus?
Antwort auf Frage 6. c): Hierzu fehlen wissenschaftlich belastbare Forschungsergebnisse. Eine Beurteilung des vorliegenden Einzelfalls ist daher nur auf der Grundlage konkreter Untersuchungen im Rahmen der geplanten Genehmigungsverfahren möglich.

7. a) Wurden seitens der zuständigen Behörden seit den eingangs erwähnten Untersuchungen des Landesamts für Umwelt Maßnahmen getroffen, um die oben aufgezählten Schäden zu minimieren oder abzustellen?
Antwort auf Frage 7.a): Aufgrund von Fortschritten in der Technik (Seilwinden), der technischen Beschneiung und eines problembewussteren Verhaltens der Betreiber entfielen nach Kenntnis des Landratsamtes mechanische Schäden an Gehölzen, Zwergsträuchern und der Gras- und Humusdecke heute weitgehend. Im Grasgehren würden heute bei Schneemangel nur noch die technisch beschneiten Teile in Betrieb genommen.

7. b) Falls nein, warum nicht?
Antwort auf Frage 7. b): Entfällt, siehe Antwort zu 7. a).

7. c) Inwieweit sind solche Schäden als Eingriffe in nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützte Biotope zu werten?
Antwort auf Frage 7. c): Gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Biotops führen können, verboten. Ggf. können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden. Ob solche Eingriffe zu erwarten sind, ist im konkreten Genehmigungsverfahren zu prüfen.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.