Anhörung zum Reformbedarf des bayerischen Petitionswesens
Unser gemeinsamer Dringlichkeitsantrag mit der Fraktion der Freien Wähler vom 26.11.2014
Der Landtag wolle beschließen:
Die Ausschüsse Verfassung, Recht und Parlamentsfragen und Eingaben und Beschwerden führen eine Anhörung zum Thema „Reformbedarf des bayerischen Petitionswesens“ durch.
Ziel der Anhörung ist es, die aktuellen Regelungen und das Verfahren im Landtag, auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Nutzung von nichtoffiziellen Online-Petitionsportalen, auf seine Effizienz und Bürgerfreundlichkeit hin zu überprüfen, um ggf. eine Entwicklung hin zu einem moderneren Petitionsrecht anzustoßen.
Begründung:
Das Petitionsrecht bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Akte der Staatsgewalt parlamentarisch überprüfen zu lassen und Anregungen oder Vorschläge an das Parlament zu richten. Zugleich erfahren die Volksvertreter, wo parlamentarischer Handlungsbedarf besteht oder Probleme innerhalb des Gesetzesvollzugs und des administrativen Handelns auftreten. Mit ca. 2.400 Eingaben und Beschwerden jährlich machen die Bürgerinnen und Bürger von ihrem in Art. 115 der Bayerischen Verfassung verbürgten Petitionsrecht rege Gebrauch.
Aufgrund seiner enormen Bedeutung für die parlamentarische Demokratie soll im Rahmen der Anhörung geklärt werden, inwiefern die Notwendigkeit oder die Möglichkeit besteht, die derzeitigen Regelungen im Bayerischen Petitionsgesetz und der Geschäftsordnung des Landtags fortzuentwickeln. Unter anderem sollen dabei das zunehmende Engagement der Bürgerinnen und Bürger auf nichtoffiziellen Online- Beteiligungsplattformen und die Erfahrungen anderer Bundesländer mit deren Ausgestaltung des Petitionsrechts (z.B. durch einen Bürgerbeauftragten oder Ombudsmann) beleuchtet werden.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.