Foto: Christina Krüger
31. Mai 2022

Bericht zum Biotopverbund Bayern

Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 31.05.2022 mit Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Ich frage die Staatsregierung, wann der nächste Bericht zum Biotopverbund Bayern zu erwarten ist, wie Biotope und Biotopverbundflächen definiert werden und bis wann der Biotopverbund kartographisch in das Fachinformationssystem Natur aufgenommen wird?

Der Statusbericht 2021 zum Biotopverbund in Bayern befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Der Begriff Biotop bezeichnet einen Lebensraum für eine Lebensgemeinschaft bestimmter Pflanzen und Tiere, die ähnliche Umweltbedingungen brauchen. Für Bayern werden sog. Biotoptypen in der Kartieranleitung zur Biotopkartierung definiert, womit die Biotope in Bayern charakterisiert und klassifiziert sind. Als Biotopverbundflächen werden in Bayern solche Flächen bezeichnet, die Bestandteil des Biotopverbunds sind. Gemäß den naturschutzrechtlichen Vorgaben
müssen sie aufgrund ihrer ökologischen Ausstattung zum Arten- und Biotopschutz beitragen können, rechtlich langfristig gesichert sein, in einem räumlichen oder funktionalen Zusammenhang mit anderen Biotopflächen stehen und für die Bilanzierung des Biotopverbunds abgrenzbar sein.
Möglichkeiten der Darstellung des Biotopverbundes in Informationssystemen der Naturschutzverwaltung werden geprüft; hierbei gilt es insbesondere datenschutzrechtliche Einschränkungen in Bezug auf Daten, die außerhalb der Naturschutzverwaltung erhoben wurden, zu lösen.