Änderungsantrag zum interfraktionellen Gesetzentwurf aller Fraktionen zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (Drs. 17/789)
Unser Antrag vom 26.02.2014
Der Landtag wolle beschließen:
In § 1 Nr. 7 Buchst. c (Änderung des Art. 23 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes) werden in Abs. 2 Satz 2 die Worte „nach Aufforderung durch die Präsidentin oder den Präsidenten“ gestrichen.
Begründung:
Nach dieser Änderung des Gesetzentwurfs lautet der Art. 23 Abs. 2 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes, der die Aufgaben der Abgeordnetenrechtskommission beschreibt:
„Ferner berät sie den Bayerischen Landtag in Angelegenheiten des parlamentarischen Mandats bezüglich der Rechtsstellung der Mitglieder des Bayerischen Landtags.“
Bisher ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Kommission nur nach Aufforderung durch die Landtagspräsidentin beratend tätig werden sollte. Unserer Auffassung nach wäre es darüber hinaus sinnvoll, der Kommission das Recht zu geben, auch auf eigene Initiative beratend tätig werden zu können. Darum sollte die Einschränkung gestrichen werden.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 26.03.2014 leider durch die Stimmen der CSU, der SPD und der Freien Wähler abgelehnt.