24. November 2015

Amphibienschutz am Sudelfeld 2

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, vom 05.10.2015, mit den Antworten der Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, vom 24.11.2015 (kursiv dargestellt)

Zu den Antworten auf meine Schriftliche Anfrage „Amphibienschutz am Sudelfeld“ vom 09. Dezember 2014 (Drs. 17/4759) ergeben sich weitere Fragen:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. a) Welchen Inhalt hat das amphibienverträgliche Räumkonzept, das nach Nebenbestimmung 4.3.9 des Bescheids des Landratsamts Miesbach vom 08.04.2014 im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde zu entwickeln ist und vor der Inbetriebnahme vorzuliegen hat (bitte das Konzept vorlegen)?

Zum Inhalt s. beiliegendes Konzept vom 3. November 2015.
Im Übrigen ist auf Folgendes hinzuweisen: Im Regelfall erfolgt eine Absenkung des Stauspiegels mit anschließendem Füllen des Speichersees im Winter bzw. Frühjahr jeden Jahres (während der Schneeschmelze). Für Amphibien, welche die Flachwasserzone für die Überwinterung nutzen, ergeben sich hieraus keinerlei negative Beeinträchtigungen. Da das natürliche Einzugsgebiet des Speichersees nicht gedüngt wird und auch nur ein geringfügiger Weidebetrieb stattfindet, kommt es auch zu keinem erhöhten Nährstoffeintrag in den Speichersee. Damit sind Reinigungs- und Wartungsarbeiten innerhalb des Speicherbeckens maximal in Abständen von 10 – 15 Jahren erforderlich.

b) Wann lag dieses amphibienverträgliche Räumkonzept der Unteren Naturschutzbehörde vor?

Das Konzept wurde dem Landratsamt (LRA) Miesbach am 4. November 2015 übermittelt. Die Entwicklung dieses Konzepts fand in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde statt.

c) Wann wurde dieses amphibienverträgliche Räumkonzept durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Miesbach freigegeben?

Mit endgültiger Abnahme/Inbetriebnahme des Speicherbeckens wird auch das amphibienverträgliche Räumkonzept freigegeben.

2. a) Wann erfolgte die endgültige Inbetriebnahme?

Bislang erfolgte lediglich eine Teilinbetriebnahme des Speicherbeckens im Herbst 2014 mit dem Probestau gemäß den Bestimmungen der DIN 19700 und den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses (Ziffer B.4.1.3.14). Eine endgültige Inbetriebnahme kann erst nach Freigabe durch den Prüfgeologen erfolgen.

b) Wann erfolgte die Endabnahme?

Sobald der offizielle Schlussbericht des Prüfgeologen vorliegt, kann auch die offizielle Endabnahme durchgeführt werden. Ein Termin hierfür ist der Staatsregierung noch nicht bekannt.

3. a) Woraus ergibt sich, dass ohne Vorliegen eines amphibienverträglichen Räumkonzepts eine Teilinbetriebnahme möglich ist?

Eine Räumung des Speicherbeckens ist frühestens in 10 Jahren das erste Mal erforderlich. Da sich während des laufenden Betriebs für Amphibien keine negativen Beeinträchtigungen ergeben (siehe oben 1a), war ein Probestau, der in Ziffer B.4.1.3.14 des Planfeststellungsbescheids vorgesehen ist, auch ohne Vorliegen eines amphibienverträglichen Räumkonzeptes möglich.

b) Welchen Inhalt hatte die Genehmigung für Teilinbetriebnahme (bitte vorlegen)?

Gemäß Ziffer B.4.1.3.14 des Planfeststellungsbescheids musste der Probestau lediglich mindestens zwei Wochen vorher dem LRA Miesbach angezeigt werden; eine gesonderte Genehmigung war demnach nicht erforderlich. Auf die vorherige Anzeige hin sowie die Vorlage der im Planfeststellungsbeschluss geforderten Bauabnahme für das Dammbauwerk und die sonstigen Anlagenteile (Ziffer B.4.1.2.12 und B.4.1.2.13) verständigte man sich in Absprache mit den Prüfingenieuren auf eine Begrenzung der Füllmenge des Speicherbeckens für den Probestau auf 80.000 cbm.

c) Was wurde durch die Teilinbetriebnahme in Betrieb genommen und was wurde nicht in Betrieb genommen?

Sämtliche Anlagenteile für die Beschneiung (Speicherbecken, Pumpstation, Wasserfassung, Leitungen) wurden beim Probestau in Betrieb genommen. Lediglich die Befüllung des Speicherbeckens wurde auf 80.000 cbm begrenzt.

4. a) ist das Amphibienausgleichsbiotop bereits angelegt?

Das Ausgleichsbiotop für Amphibien wurde von Mai bis Juli 2015 angelegt. Es handelt sich jedoch nicht nur um ein Ausgleichsbiotop für Amphibien, sondern es ist auch für eine Reihe weiterer Tierarten sowie für eine Reihe von Pflanzenarten nutz- bar.
Am Standort des Speicherbeckens war vor der Projektrealisierung kein Laichgewässer vorhanden: es kommt daher zu einer Neubesiedelung des Biotopbereichs.

b) Wenn nein, warum nicht?

Nicht einschlägig, s. 4. a)

5. Welche Baumaßnahmen waren im Februar 2015 noch nicht abgeschlossen (bitte vollständige Aufzählung)?

Im Februar 2015 waren folgende Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen:

–  Verlängerung des Rohrdurchlasses DN 1000 beim Tiroler Stüberl (abgeschlossen im Mai 2015) 

–  Anpassung Skiweg (unterhalb Pistenbau Kitzlahner) (abgeschlossen im Mai 2015) 

–  Biotop und Skipiste im Bereich Speicherbecken (durchgeführt von Mai bis Juli 2015) 

–  Umbau Wasserfassung (abgeschlossen Oktober 2015 im Beisein eines Vertreters des Fischereiberechtigten) 

–  Teile der Beschneiungsanlage: Strang Wedellift, Strang Berghotel & Sudelfeldkopf (läuft derzeit noch)

6. Ist das Baden im Speichersee erlaubt?

Baden ist im Speicherbecken verboten. Der Betreiber erließ das Verbot und regelt seine Durchsetzung.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.