16. Januar 2014

Aktionsplan für Antidiskriminierung, Gleichstellung und Akzeptanz sexueller Vielfalt in der Schule gefordert

Unser Antrag vom 16.01.2014

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Aktionsplan vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:

1. Die Staatsregierung evaluiert die Praxis fächerübergreifender Unterrichtung des Themas Sexualerziehung/Identitätsbildung. Dabei ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob die Behandlung sexueller Vielfalt im Schulunterricht den anspruchsvollen Voraussetzungen genügt und welche Defizite es gibt. Es sind die Ursachen für Defizite zu analysieren und Maßnahmen zu ihrer Überwindung zu entwickeln.

2. Die Staatsregierung stellt sicher, dass die bayerischen Lehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen sowie (Schul-)psychologinnen und -psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Erzieherinnen und Erzieher, in der Landesverwaltung und bei freien Trägern in adäquater Form zu den Themen Diversity (Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder Identität, Behinderung, ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, soziale Herkunft), Antidiskriminierung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verpflichtend weitergebildet werden. Insbesondere sollen für Jugendhilfe und Schule verantwortliche Schlüsselpersonen informiert und zu diesen Themen geschult werden. Dies muss in Kooperation mit den qualifizierten Einrichtungen freier Träger geschehen, die über Erfahrungen und nachgewiesene Expertise in diesem Bereich verfügen und die hierfür gestärkt werden müssen.

3. Die Staatsregierung wirkt daraufhin, dass die Lehrkräfte im Rahmen von Ausbildung, Studium und Vorbereitungsdienst verbindlich zum pädagogischen Umgang mit sexueller Vielfalt und Diversity befähigt werden. Es ist zu analysieren, weshalb das Feld bislang in der Ausbildung eine randständige Rolle spielt und es sind Maßnahmen zu ergreifen, die diesem Zustand abhelfen.

4. Es ist zu gewährleisten, dass die pädagogischen Einrichtungen über ausreichend zielgruppenspezifisches Informationsmaterial zum Thema sexuelle Vielfalt verfügen und dieses den Kindern, Jugendlichen und Eltern/Sorgeberechtigten auch in geeigneter Form und niedrigschwellig zur Verfügung gestellt wird. Für das Schuljahr 2014/2015 ist sicherzustellen, dass an jeder Schule in Bayern eine Lehrkraft als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für sexuelle Vielfalt mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung steht.

5. Die Staatsregierung entwickelt gemeinsam mit Schulen und zivilgesellschaftlichen Trägern ein Best-Practice-Leitbild für die Schule, in dem sich in vorbildlicher Weise dem offenen Umgang mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen bzw. Identitäten gewidmet, homo- und transphoben Einstellungen und Verhaltensweisen (Mobbing) mit Auseinandersetzung begegnet wird. Mit der Entwicklung dieses Leitbilds werden Anreize verbunden, die die Schulen zur Auseinandersetzung mit dem Schulklima (Schülerinnen und Schüler, Lehr- und Schulpersonal, Elternschaft) in Hinblick auf sexuelle Vielfalt anregen.

6. Die Geschichte der Frauen-, Lesben- und Schwulenbewegung ist auch bayerische Geschichte. In Bayern gibt es Orte und Einrichtungen, die dem Ausdruck verleihen oder dies dokumentieren. Sie machen die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auch im Stadtbild sichtbar, sind An- laufstellen für Jugendgruppen und Schulklassen oder schlicht für Besucherinnen und Besucher. Der Freistaat wird ermuntert, die Unterstützung und Förderung solcher Einrichtungen weiterhin zu betreiben und dieses Engagement zu intensivieren.
Die Staatsregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. März 2014 über den Aktionsplan und der in Punkt 1 genannten Evaluation.

Begründung:
Überall, wo Menschen aufeinandertreffen, ob in der Schule, im Betrieb, in Vereinen und Verbänden, in der Familie und in den Universitäten, dürfen Diskriminierungen, Ausgrenzung oder vorurteilsmotivierte Gewalt, ob in Form von Rassismus, Antisemitismus, Sexismus oder Homophobie wie auch Transphobie, nicht unbeantwortet bleiben. Die Akzeptanz kultureller und sexueller Vielfalt lässt sich nicht verordnen. Deshalb bedarf es eines engagierten Wirkens aller Teile der Gesellschaft. Der Freistaat Bayern muss sich zum Ziel setzen, die Gesellschaft in ihrem Engagement für sexuelle Vielfalt zu unterstützen, um ein couragiertes Verhalten bei Übergriffen und Diskriminierungen zu fördern.
Schule ist der Ort, an dem zentrale Prägungen der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen stattfinden. Sie ist ein Lernort und die Vorbereitung auf das Leben. Deshalb ist die Schule auch in der Frage der Bekämpfung von Homophobie, Rassismus und sonstigen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein wichtiges Instrument.
Die Expertise „Diskriminierung im vorschulischen und schulischen Bereich“ im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes vom August 2013 kommt zu dem Ergebnis, dass Homophobie an deutschen Schulen weit verbreitet ist. Nicht nur, dass „schwul“, „Schwuchtel“ oder „Lesbe“ auf vielen Pausenhöfen als Schimpfwörter gelten. Auch ein Drittel der Lehrerinnen und Lehrer mache sich über Homosexualität lustig, heißt es darin. Die homophoben Klischees, die Abwertung von Schwulen und Lesben fängt gerade in den Schulen an. Daher ist es sehr wichtig, schon während der Schulzeit über die Vielfalt der sexuellen Identitäten zu informieren und für die Akzeptanz zu werben.
Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass sich die Mehrzahl der Bildungseinrichtungen in Deutschland im Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebensweisen noch immer schwer tue. Viele Lehrkräfte würden selbst homophobe Einstellungen reproduzieren, und in den Schulbüchern würden zu viele Stereotype von Partnerschaft und Familie vermittelt. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder vielfältige Formen von Familie kämen kaum vor.
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich dafür ein, dass an Schulen ein Klima der Akzeptanz und Offenheit geschaffen wird. Diskriminierungen von Homosexuellen dürfen genauso wenig hingenommen werden wie rassistische Diskriminierungen oder Benachteiligungen anderer Minderheiten. In den Schulen sollte ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wonach Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle (LSBTTI) nichts „Abnormales“ sind. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Unterricht über alle möglichen Formen des Lebens aufgeklärt werden, denn nur so können sie als freie Menschen mit eigener Meinung, offen und tolerant durch die globalisierte Welt gehen.

+++++++++++++

Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 08.04.2014 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.