14. Oktober 2009

Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes

Ludwig Hartmann (GRÜNE):

Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte jetzt nicht die gesamte Vorgeschichte des Gesetzentwurfs nochmals wiederholen. Kollege Sinner hat das ausführlich dargestellt. Uns geht es aber um einen Punkt, der uns schon beim Durchlesen des Entwurfs aufgeschreckt und erstaunt hat. Es kommt uns ein bisschen so vor, als ob die Staatsregierung über das Ziel hinausgeschossen ist und etwas „brüsselhörig“ agiert hat.
Indem für die fünf einzelnen Rundfunkprogramme konkrete Schwerpunkte festgeschrieben werden, nehmen wir uns erheblich den Spielraum, im Rundfunkrat zum Beispiel die Schwerpunkte anders zu gewichten. Wir würden jedes Mal einen Gesetzesänderungsprozess benötigen, um eine Abweichung vornehmen zu können. Das ist für uns eine Beschneidung der Kompetenz des Rundfunkrates. Wir würden sogar noch einen Schritt weitergehen – ich gehe nachher noch kurz auf den interfraktionellen Antrag ein – und erst einmal versuchen, ob wir es dabei belassen könnten, die Anzahl der Sender festzulegen und dann zu schauen, was passiert, ohne vorzeitig sämtliche Themen aufzuzählen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte das ganz kurz begründen. Wir hatten ein überfraktionelles Treffen zu diesem Thema. Wenn man sich den Entwurf zur Änderung anschaut, stellt man fest, dass er im Großen und Ganzen in Ordnung ist und dass man im Rundfunkrat sicherlich mit ihm leben kann. Aber wir listen dort mit Ausnahme des Themenbereichs Sport eigentlich alle Schwerpunkte auf, die man sich irgendwie vorstellen kann. Ich könnte auch darüber schreiben, dass wir faktisch alles machen außer Sport. Alles taucht jetzt auf: Unterhaltung, Information, klassische Musik, Bildung, Wissen, Gesellschaft, Service, Beratung, Ereignisse, Bayern, Regionales, Jugend. Damit ist eigentlich, wenn man ganz ehrlich ist, alles abgedeckt mit Ausnahme eines reinen Sportsenders.

Da frage ich mich schon, ob es nicht der ehrlichere, vielleicht auch der mutigere Weg wäre, zu sagen, wir machen diese Festlegung in dieser Form erst einmal nicht, sondern wir legen lediglich die Anzahl der Programme fest.

Der Antragsentwurf, der den Fraktionen schon vorliegt, bietet einen richtigen Ansatz. Er lässt viele Möglichkeiten offen. Positiv ist bei dem Vorschlag von Kollegen Sinner vor allem, dass jetzt eigentlich nur noch festgelegt werden soll, dass jedes Programm wenigstens einen der nachfolgend genannten Schwerpunkte haben muss. Das lässt theoretisch auch die Möglichkeit offen, mit einem Sender zwei oder drei dieser Schwerpunkte abzudecken, und es bietet dem Rundfunkrat die Möglichkeit, auch in Zukunft unsere Programme an die Wünsche der Hörer anzupassen.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD)

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