4. Juni 2014

Beteiligung der Staatsministerin Haderthauer an der Firma SAPOR Modelltechnik offen legen, korrekte Amtsführung überprüfen

Der Landtag wolle beschließen:
I.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
─ Wie lange und in welchem Umfang war Frau Christine Haderthauer als Teilhaberin an der Firma SAPOR Modelltechnik beteiligt und geschäfts- führend tätig (Angabe der Jahreszahlen von Beginn und Ende der Teilhabe)? Wann genau (Datum!) übertrug sie ihren Anteil auf ihren Mann? 

─ Trifft es zu, dass das Treuhandkonto SAPOR Modelltechnik Nr. 143990 bei der Sparkasse Ingolstadt auf Christine Haderthauer eingetragen ist? Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt war dies der Fall? 


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31. März 2014

Zuschüsse zum Vollzug des Betreuungsgesetzes

Der Bedarf an gesetzlichen Betreuungen ist seit Einführung des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 kontinuierlich gestiegen, bundesweit allein seit dem Jahr 2000 um ca. 100 Prozent. In Bayern erhöhten sich die Betreuungsverfahren von 136.000 im Jahr 2000 auf 189.258 im Jahr 2010. In Bayern werden zwei Drittel der Betreuungen ehrenamtlich, vor allem durch Angehörige durchgeführt. Die Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuung ist daher von großer Bedeutung.

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Einrichtung von Interventions- und Beratungsstellen mit einem pro-aktiven Beratungsansatz


Gegenwärtig gibt es in Bayern kein flächendeckendes Angebot an niedrigschwelliger pro-aktiver Beratung für gewaltbetroffene Frauen. Im Rahmen der Umsetzung des GewSchG wurde vom Sozialministerium lediglich in den Jahren 2003 und 2004 ein Modellprojekt zur Erprobung eines pro-aktiven Beratungsansatzes durchgeführt. Trotz positiver Ergebnisse wurde das Modellprojekt nicht in eine Regelförderung überführt.

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Anpassung der Fördersätze für Frauenhäuser und Notrufe an die Kosten- und Gehaltsentwicklung

Mit einer Versorgungsquote von 0,1 Fachberatungsstellen auf 10.000 Frauen liegt Bayern im Bundesvergleich an letzter Stelle. Insgesamt erhalten 21 Notrufe einen staatlichen Personalkostenzuschuss von jährlich 19.650 Euro und 12 Notrufe lediglich einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.320 Euro für Fortbildung, Supervision und Öffentlichkeitsarbeit. Der Gesamtumfang der staatlichen Förderung für Notrufe liegt bei 460 Tsd. Euro pro Jahr. Bei der staatlichen Förderung für Frauenhäuser und Notrufe handelt es sich zudem lediglich um eine freiwillige Leistung des Freistaats.

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19. März 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VII – Mehrgenerationenhäuser in Bayern langfristig sichern

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene und in Bayern für eine langfristige Absicherung der 94 bayerischen Mehrgenerationenhäuser einzusetzen. Sollte das Ende 2014 auslaufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II des Bundes nicht verlängert werden, soll die Staatsregierung ein eigenes Programm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern auflegen. Die Staatsregierung soll sich dabei mit den Kommunen auf ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur dauerhaften Sicherung der bayerischen Mehrgenerationenhäuser verständigen. Anzustreben ist dabei ein Finanzierungsmix aus staatlichen und kommunalen Zuschüssen sowie trägereigenen Mitteln.

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25. Februar 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VI – Einführung eines ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf Bundesebene beschleunigen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die schnelle Einführung und Umsetzung eines neuen ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einzusetzen, der sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen umfasst. Die für zusätzliche Leistungen benötigten finanziellen Mittel werden über eine Ausweitung der Finanzierungsgrundlage und eine Erhöhung der Beitragssätze der Pflegeversicherung bereitgestellt.

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20. Februar 2014

Umgang mit Zwangsmaßnahmen in bayerischen Psychiatrieeinrichtungen

Der Landtag wolle beschließen:
1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, noch vor der Sommerpause 2014 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration sowie dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen über ihre Kenntnisse zu Zwangsmaßnahmen in bayerischen Einrichtungen der Forensik und der stationären Psychiatrie zu berichten. 

2. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration sowie der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen führen eine gemeinsame Expertenanhörung zur Praxis im Umgang mit Zwangsmaßnahmen in bayerischen Einrichtungen der Forensik und der stationären Psychiatrie durch. 


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4. Februar 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen I
 – Automatische Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine automatische Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung einzusetzen. Durch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen in § 30 SGB XI soll eine jährliche Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung an die allgemeine Preis- und Gehaltsentwicklung ermöglicht werden.

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