16. März 2023

Gute Indikatoren, aber beunruhigende Fakten

Wie geht es der biologischen Vielfalt in Bayern? Diese Frage muss die Bayerische Staatsregierung seit dem erfolgreichen Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ ein Mal pro Legislaturperiode der Öffentlichkeit beantworten. Im dafür zum ersten Mal veröffentlichten Bericht zur Lage der Natur in Bayern benennt das bayerische Umweltministerium elf konkrete Indikatoren, die den Zustand der Natur in Bayern bewerten.

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13. Februar 2023

Vier Jahre Volksbegehren“Rettet die Bienen“: Noch immer viele offene Baustellen

Vier Jahre nach dem Volksbegehren «Rettet die Bienen» stockt die Umsetzung durch die Söder-Regierung noch immer. Dies zeigt, anlässlich des Jahrestags, eine Pressekonferenz des Förderkreises des Volksbegehrens, zu dem auch die Grünen zählen. Insbesondere bei der Ausweitung des Öko-Landbaus kommt der Freistaat nicht voran.

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16. Juli 2022

Weiterhin klare Mängel: In der Bilanz des Trägerkreises des Volksbegehrens überwiegen klar erkennbare Defizite trotz deutlicher Aufwärtsentwicklungen

Am 17. Juli jährt sich zum dritten Mal die Annahme des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ durch den Bayerischen Landtag. Nachdem 2019 über 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Staatsregierung mehr Artenschutz ins Hausaufgabenheft geschrieben hatten, kontrolliert seither stellvertretend für diese der Trägerkreis des Volksbegehrens aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) einmal jährlich mit wissenschaftlicher Unterstützung, welche Hausaufgaben abgearbeitet wurden und wo noch Nachholbedarf besteht.

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7. Februar 2022

3 Jahre Volksbegehren „Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“

Zum dritten Jahrestag des erfolgreichen Volksbegehrens „Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ am 13. Februar ist sich der Trägerkreis aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und Gregor Louisoder Umweltstiftung einig, dass gemeinsame Anstrengungen wie der jüngste Streuobstpakt auch in allen weiteren erfolgten Gesetzesänderungen notwendig sind, um dem Auftrag der Bevölkerung gerecht zu werden. Drei Jahre nachdem 18,3 Prozent der Wahlberechtigten für das erfolgreichste Volksbegehren der bayerischen Geschichte unterschrieben hatten, zeigt sich, dass bisher nur in ausgewählten Teilbereichen Fortschritte zum besseren Schutz der Artenvielfalt im Freistaat angestoßen wurden.

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25. Januar 2022

Abschuss des im Chiemgau gesichteten Wolfs

Ich frage die Staatsregierung, wie begründet die Expertenkommission der Regierung von Oberbayern, dass die Entnahme des im Chiemgau gesichteten Wolfes gerechtfertigt ist, da die Kommission gleichzeitig in ihrer Bewertung vom 23. Dezember 2021 unter 2. zu dem Schluss kommt, dass „..für die einzelnen Vorfälle keine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit des Menschen…“ abzulesen sei und warum kommt hier die Expertenkommission zu dem Schluss, dass eine Vergrämung mit vorausgegangener Betäubung und Besenderung des Wolfes nicht zumutbar durchzuführen sei?

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18. Januar 2022

Ökologisch wertvolle Flächen auf dem Gelände des Fliegerhorstes Penzing

Die Konversion des Fliegerhorstes Penzing wird derzeit heftig diskutiert. Dabei sind mehrere verschiedene Ansätze einer künftigen Nutzung denkbar. Militärische Liegenschaften haben fast immer auch einen hohen ökologischen Wert. Dies sollte bei künftigen Nutzungen rechtzeitig erfasst und bei Planungen entsprechend beachtet werden. Weiterhin ergibt sich die Möglichkeit, Ökokontoflächen zu schaffen, ohne auf intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen zugreifen zu müssen.

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15. Juni 2021

Forst Kasten

Die Heiliggeistspital-Stiftung München ist Eigentümerin von ca. 840 ha Wald im Süden Münchens, u.a. im Forst Kasten. Die Stiftung möchte im Forst Kasten auf 9,5 ha (um einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung [UVP] zu entgehen, die ab 10 ha vorgeschrieben ist) den Wald roden und einen Pachtvertrag mit der Firma Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH, die dort eine Kiesgrube errichten will, schließen. Es handelt sich um Bannwald in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Regierung von Oberbayern hat als Aufsichtsbehörde in drei Stellungnahmen (den Fragestellern bekannte Aktenzeichen [Az.] jeweils 12.1-1222.3 M/H 02) dargelegt, dass die Stadträtinnen bzw.
Stadträte, die im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München am 20.05.2021 über die Zuschlagserteilung an die Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH abstimmen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 02457), als Organ der Stiftung und nicht als gewählte kommunale Mandatsträger handeln und im Falle einer Nichtzustimmung mit hohen Schadensersatzforderungen und juristischen Konsequenzen konfrontiert werden, also keine andere Wahl haben, als den Zuschlag an die Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH zu erteilen. Das bedeutet, dass die Stadträtinnen bzw. Stadträte den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern zufolge gegen ihre politische Überzeugung abstimmen müssen, um nicht juristisch belangt zu werden. Einige grundsätzliche und
für die Entscheidung erhebliche Fragen sind aus Sicht der Fragesteller jedoch noch offen und in den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern nicht angesprochen oder berücksichtigt worden. Den Fragestellern ist bewusst, dass diese offenen Fragen von der Staatsregierung nun nicht mehr vor der Abstimmung im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München beantwortet werden können.
1.1 Hat die Regierung von Oberbayern in ihren Stellungnahmen die Ausrufung des Klimanotstands in München berücksichtigt?

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11. Juni 2021

Nachhaltige Landwirtschaft, sanfter Tourismus – starke Region: Besuch der Naturparkhöfe Fränkische Schweiz

Gesunde Ernährung, sanfter Tourismus und eine sinnvolle Unterstützung der regionalen Strukturen: Die Kombination dieser Faktoren ist für die Landtags-Grüneneine vielversprechende Perspektive für Oberfranken und andere ländlich geprägte Regionen im Freistaat.

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8. Juni 2021

Auswirkungen der geplanten Rodung des Lehmholzes bei Teublitz

Die Gemeinde Teublitz plant im Lehmholz, einem Waldgebiet der Bayerischen Staatsforsten (BaySF), ein 21 Hektar großes Gewerbe- und Industriegebiet. Das Lehmholz zeichnet sich durch zahlreiche Feuchtstandorte aus, denen gerade vor dem Hintergrund der Klimaüberhitzung hohe Bedeutung zukommt. Die ökologische Wertigkeit wird durch die Nachweise zahlreicher seltener und geschützter Arten gut dokumentiert.

1. a) Handelt es sich beim Lehmholz um einen historisch alten Waldstandort?
Detaillierte Informationen zur Waldhistorie des Lehmholzes liegen nicht vor und können in der vorgegebenen Antwortfrist auch nicht erhoben werden. Öffentlich zugängliche historische Karten im Bayernatlas legen jedoch nahe, dass das Lehmholz zumindest seit mehr als 100 Jahren bewaldet ist.
b) Welche besonderen ökologischen Eigenschaften weisen historisch alte Waldstandorte im Vergleich zu Neuaufforstungen auf ehemaligen Ackerstandorten auf?
Es kann davon ausgegangen werden, dass Standorte mit einer langen Waldtradition eine waldtypische Bodencharakteristik sowie Flora und Fauna ausbilden. Auf Neuaufforstungsflächen bilden sich diese charakteristischen Eigenschaften dann im Zeitverlauf aus und sind hierbei u.a. von Art und Lage der Aufforstung abhängig.

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28. Mai 2021

Auswirkungen des § 13b BauGB auf den Flächenverbrauch und Naturschutz in Bayern

1. a) Inwieweit ist der § 13b BauGB nach Ansicht der Staatsregierung vereinbar mit dem Art. 1 Bayerisches Klimaschutzgesetz, der besagt, dass die natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt werden sollen?
Eine Überprüfung des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) anhand der Vorgaben des Art. 1 Bayerisches Klimaschutzgesetz findet aufgrund der Normenhierarchie nicht statt. Die Regelung des § 13b BauGB wurde vom Bund als zuständiger Gesetzgeber der Bauleitplanung erlassen und ist daher vorrangig.
Die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlage ist zudem nicht als absolute Aufgabe zu verstehen, sondern als Zielbestimmung, die im Abwägungsprozess besondere Bedeutung gewinnt. Der Gesetzgeber hat nach Art. 20a Grundgesetz (GG) diese Vorgaben entsprechend zu berücksichtigen.
§ 13b BauGB betrifft Pläne, die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene festlegen und daher wegen des begrenzten Ausmaßes und ihres räumlichen Anschlusses an bereits bestehende im Zusammenhang bebaute Ortsteile voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten lassen (BR-Drs. 612/19).

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