Der Schutz der Artenvielfalt verträgt keine Pause
Nur mit verlässlicher staatlicher Unterstützung funktioniert Freiwilligkeit zur Rettung der Biologischen Vielfalt.
weiterlesen >Nur mit verlässlicher staatlicher Unterstützung funktioniert Freiwilligkeit zur Rettung der Biologischen Vielfalt.
weiterlesen >Erstmalig seit der Annahme des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ am 17. Juli 2019 durch den Bayerischen Landtag hat der Trägerkreis des Volksbegehrens aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) nun nach fünf Jahren eine umfassende Bilanz gezogen.
weiterlesen >Bilanz des Trägerkreises: Vier Jahre nach Annahme des neuen Naturschutzgesetzes ist die Staatsregierung dabei, ihre Ansprüche aufzugeben
weiterlesen >Ein Nationalpark im Steigerwald würde laut einem neuen Fachgutachten dem Klimaschutz helfen, das Artensterben eindämmen und die Wirtschaftskraft der Region ankurbeln. «Ein Buchenwald-Nationalpark Steigerwald würde die alpinen Ökosysteme im Nationalpark Berchtesgaden und die Bergmischwälder im Nationalpark Bayerischer Wald in idealer Weise ergänzen. Er würde eine Lücke im Verbund deutscher Waldnationalparke schließen und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen beitragen», so der Autor der Studie, der Geo-Botaniker Hans Knapp.
weiterlesen >Der ausufernde und ungezügelte Flächenfraß in Bayern zerstört unsere Natur, unsere gewachsenen Kulturlandschaften und unsere Landwirtschaft – und die Lebensgrundlage der Menschen. So hat Bayern allein seit 2012 im Schnitt mehr als zehn Hektar Fläche pro Tag verloren. Die Folgen sind massiv: Fruchtbare Böden und Naturräume werden zerstört, die Biodiversität verarmt, durch versiegelte Böden nehmen Hochwasserereignisse zu und die Grundwasserpegel sinken.
weiterlesen >Wie geht es der biologischen Vielfalt in Bayern? Diese Frage muss die Bayerische Staatsregierung seit dem erfolgreichen Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ ein Mal pro Legislaturperiode der Öffentlichkeit beantworten. Im dafür zum ersten Mal veröffentlichten Bericht zur Lage der Natur in Bayern benennt das bayerische Umweltministerium elf konkrete Indikatoren, die den Zustand der Natur in Bayern bewerten.
weiterlesen >Vier Jahre nach dem Volksbegehren «Rettet die Bienen» stockt die Umsetzung durch die Söder-Regierung noch immer. Dies zeigt, anlässlich des Jahrestags, eine Pressekonferenz des Förderkreises des Volksbegehrens, zu dem auch die Grünen zählen. Insbesondere bei der Ausweitung des Öko-Landbaus kommt der Freistaat nicht voran.
weiterlesen >Am 17. Juli jährt sich zum dritten Mal die Annahme des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ durch den Bayerischen Landtag. Nachdem 2019 über 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Staatsregierung mehr Artenschutz ins Hausaufgabenheft geschrieben hatten, kontrolliert seither stellvertretend für diese der Trägerkreis des Volksbegehrens aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) einmal jährlich mit wissenschaftlicher Unterstützung, welche Hausaufgaben abgearbeitet wurden und wo noch Nachholbedarf besteht.
weiterlesen >Zum dritten Jahrestag des erfolgreichen Volksbegehrens „Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ am 13. Februar ist sich der Trägerkreis aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und Gregor Louisoder Umweltstiftung einig, dass gemeinsame Anstrengungen wie der jüngste Streuobstpakt auch in allen weiteren erfolgten Gesetzesänderungen notwendig sind, um dem Auftrag der Bevölkerung gerecht zu werden. Drei Jahre nachdem 18,3 Prozent der Wahlberechtigten für das erfolgreichste Volksbegehren der bayerischen Geschichte unterschrieben hatten, zeigt sich, dass bisher nur in ausgewählten Teilbereichen Fortschritte zum besseren Schutz der Artenvielfalt im Freistaat angestoßen wurden.
weiterlesen >Ich frage die Staatsregierung, wie begründet die Expertenkommission der Regierung von Oberbayern, dass die Entnahme des im Chiemgau gesichteten Wolfes gerechtfertigt ist, da die Kommission gleichzeitig in ihrer Bewertung vom 23. Dezember 2021 unter 2. zu dem Schluss kommt, dass „..für die einzelnen Vorfälle keine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit des Menschen…“ abzulesen sei und warum kommt hier die Expertenkommission zu dem Schluss, dass eine Vergrämung mit vorausgegangener Betäubung und Besenderung des Wolfes nicht zumutbar durchzuführen sei?
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