Speichersee für Schneekanonen am Brauneck
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Magerl, Ludwig Hartmann und Susanna Tausendfreund betreffend „Speichersee für Schneekanonen am Brauneck“ vom 28.05.2010 mit Antworten der Staatsregierung durch den Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Dr. Markus Söder, vom 29.06.2010 (kursiv dargestellt)
Wir fragen die Staatsregierung:
(Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt:)
1.a) Wurden die Schneekanonen an der Weltcup- und an der Garlandabfahrt vom Freistaat Bayern bezuschusst?
Zu 1.a) Nein.
1.b) Wenn ja in welcher Höhe?
Zu 1.b) Siehe Antwort zu 1 a)
1.c) Soll der Bau der neuen Beschneiungsanlage am Brauneck gefördert werden, wenn ja in welcher Höhe?
Zu 1.c) Eine Bezuschussung ist nicht vorgesehen.
2.a) In welcher Höhenlage befinden sich die Abfahrten an denen die neuen Schneekanonen gebaut werden sollten?
Zu 2.a) Der geplante Speicherteich im Bereich der Garlandalm soll in ca. 1.300 m ü.N.N. Höhe errichtet werden. Die Skiabfahrten liegen in einer Höhenlage von ca. 800 m ü.N.N. bis ca. 1.400 m ü.N.N..
2.b) Um wie viele Tage hat die Schneesicherheit in diesen Höhenlagen in den letzten 30 Jahren abgenommen?
Zu 2.b) Im Rahmen des KLIWA-Projektes (www.kliwa.de) untersuchte der Deutsche Wetterdienst das Langzeitverhalten der Schneedecke in Bayern für die Zeiträume 1951/52 bis 1995/96 bzw. bis 2005/06. Für die Region Brauneck/Lenggries konnte dabei kein eindeutiger und signifikanter Trend festgestellt werden. Allgemein für Bayern zeigte sich ein Trend hin zu schneeärmeren Wintern mit Schneedecken von kürzerer Dauer. Dieser Trend schwächt sich in größeren Geländehöhen ab bzw. kehrt sich teilweise um.
2.c) Um wie viele Tage wird die Schneesicherheit in diesen Höhenlagen bei einer Klimaerwärmung von 2º C weiter abnehmen?
Zu 2.c) Im Projekt GLOWA Danube (www.glowa-danube.de) wurde als ein mögliches Szenario eine Abnahme der Schneedeckendauer für das Gebiet Brauneck um 30 – 35 Tage bis zum Jahr 2050 ermittelt.
3.a) Wie haben sich die Übernachtungszahlen in den Wintermonaten in der Gemeinde Lenggries seit 1990 entwickelt? (Angaben bitte in Fünfjahresschritten)
3.b) Wie hat sich die Bettenauslastung in den Wintermonaten in der Gemeinde Lenggries seit 1990 entwickelt? (Angaben bitte in fünf Fünfjahresschritten)
Zu 3.a) und b) Nach den Zahlen der amtlichen Tourismusstatistik haben sich in der Gemeinde Lenggries sowohl die Gästeübernachtungen als auch die durchschnittliche Auslastung der angebotenen Betten in den Winterhalbjahren (jeweils November bis April) von 1990/91 bis 2009/10 negativ entwickelt. So sind die Übernachtungen im Winterhalbjahr 2009/10 (insgesamt rd. 47.100) gegenüber dem Winterhalbjahr 1990/91 (insgesamt rd. 49.600) um rd. 2.500 bzw. 5,0 % zurückgegangen. Gleichzeitig reduzierte sich die Bettenauslastung in diesem Zeitraum von 29,6 % auf 23,7 %.
3.c) Wie haben sich die Übernachtungszahlen in den Sommermonaten in der Gemeinde Lenggries seit 1990 entwickelt? (Angaben bitte in fünf Jahresschritten)
Zu 3.c) Auch in den Sommerhalbjahren (jeweils Mai bis Oktober) musste die Gemeinde Lenggries seit 1990 Rückgänge bei den Gästeübernachtungen hinnehmen, und zwar von rd. 88.000 im Jahr 1990 auf rd. 68.500 im Jahr 2009 (-22,2 %).
(Anmerkung: Die beigefügte tabellarische Aufstellung entnehmen Sie bitte dem unten zu findenden pdf-Dokument)
4.a) Sind durch den geplanten Speichersee und die Beschneiungsanlage 13 d Standorte nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz bedroht?
Zu 4.a) Vom Projekt sind Borstgrasrasen, Schutt- und Geröllhalden (§ 30 Abs. 2 Nr. BNatSchG) und alpine Rasen (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG) betroffen.
4.b) Sind gefährdete Arten der Roten Liste durch diesen Eingriff betroffen?
Zu 4.b) Nach derzeitiger Datenlage sind keine besonderen artenschutzbezogenen Gefährdungen durch das örtlich begrenzte Vorhaben erkennbar. In einem größeren Gebietsumgriff kommen alpentypisch gefährdete Arten vor, wie zum Beispiel das vom Aussterben bedrohte Auerhuhn und das stark gefährdete Birkhuhn. Beide Arten treten nur als unregelmäßige Besucher auf. Ihr Hauptlebensraum ist nicht betroffen.
4.c) Liegt das Gebiet in einem Natura 2000 Gebiet?
Zu 4.c) Nein.
5.a) In welcher geologischen Formation soll der Speichersee gebaut werden?
Zu 5.a) Der Speichersee soll in den geologischen Formationen der Raibler Schichten und des Wettersteinkalks gebaut werden, die hier von meist gering mächtigen Felssturzmaterial, Niedermoor, Moräne oder Hangschutt bedeckt sind.
5.b) Welche konkreten Hinweise (genaue Angaben zu den Gefahrenarten, räumlicher Ausdehnung und Grad der Gefährdung) ergeben sich aus der Gefahrenhinweiskarte für den betroffenen Garlandhang?
Zu 5.b) Der geplante Speicherteich Brauneck-Garland befindet sich mit seinem Südrand im Endbereich einer rund 160 Meter breiten Stein- und Blockschlaggefahr. Diese erstreckt sich laut Gefahrenhinweiskarte von der Brauneckschneid herab bis rund 50 Meter in den geplanten Speicherteich hinein. Da die Gefahrenhinweiskarte maßstabsbedingt nur einen Hinweis auf eine bestehende Stein- und Blockschlaggefahr gibt, ist zur Beurteilung des Grades der Gefährdung im Einzelfall ein Detailgutachten erforderlich. Darüber hinaus weist die Gefahrenhinweiskarte für den Garlandhang keine weiteren Georisiken auf, von denen eine Gefährdung für den geplanten Speicherteich ausgehen könnte.
5.c) Wie bewertet die Bayerische Staatsregierung die geologischen Risiken?
Zu 5.c) Etwaige geologische Risiken werden im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens zum Bau des Speicherteichs eingehend untersucht werden. Aus Sicht der Ingenieurgeologie am Landesamt für Umwelt sind die geologischen Risiken (hier: Stein- und Blockschlaggefahr) als gering einzuschätzen. Einer Gefährdung soll durch den vorgesehenen Bau eines rund 3 Meter hohen Damms auf der Südseite des geplanten Speicherteichs begegnet werden.
6.a) Ist durch den geplanten Speichersee Schutzwald bedroht, und wenn ja in welchem Umfang?
Zu 6.a) Mit der Anlage des Speichersees ist eine Teilverlegung einer Pistenabfahrt verbunden. Speichersee und Pistenabfahrt beanspruchen rund 0,65 Hektar Wald, davon 0,3 Hektar Schutzwald.
6.b) Steht nach Auffassung der Staatsregierung der geplante Eingriff für den Speichersee in Widerspruch zur Alpenkonvention insbesondere dem Protokoll Bodenschutz und dem Protokoll Bergwald, wenn nein, mit welcher Begründung?
Zu 6.b) Das Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen führt aktuell das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren durch. Dieses ist noch nicht abgeschlossen. Die Alpenkonvention wird im Rahmen des Verfahrens geprüft.
Anbei finden Sie meine Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.