Nationale Förderer und Ausstatter der Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2018 mit Unternehmensbeteiligung des Freistaats
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen vom 20.10.2010 mit den Antworten des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei, Herrn Staatsminister Siegfried Schneider vom 25.11.2010
Die Bewerbungsgesellschaft für die Olympischen Winterspiele 2018 in München präsentiert auf ihrem Internetauftritt mehrere „nationale Förderer“ und „nationale Ausstatter“ an denen der Freistaat eine Unternehmensbeteiligung hält.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
1. Sind bis zum Eingang dieser Anfrage weitere Unternehmungen mit Beteiligung des Freistaats als „nationale Förderer“ oder „nationale Ausstatter“ für die Bewerbungsgesellschaft um die Olympischen Winterspiele 2018 gewonnen worden? Falls ja, welche? Falls ja, bitte ich bezüglich dieser Firmen um adäquate Beantwortung der folgenden Fragestellungen:
zu Frage 1: Folgende Beteiligungsunternehmen des Freistaats sind nationale Förderer bzw. Ausstatter der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH: Flughafen München GmbH, Messe München GmbH. Zudem ist Lotto Bayern nationaler Förderer.
2. Handelt es sich bei der Förderung durch Lotto Bayern (Staatsbetrieb) um Geld- oder Sachleistungen? Wie hoch belaufen sich jeweils die Geld- und/oder Sachleistungen? Welche Sachleistungen werden im Einzelnen erbracht?
Zu Frage 2: Die Förderung durch Lotto Bayern betrifft Geldleistungen im Volumen von 2,0 Mio. € brutto. Darüber hinaus kann die Bewerbungsgesellschaft folgende Sachleistungen kostenlos abrufen:
a) Nutzung der Spielbank Garmisch-Partenkirchen für bis zu 5 Veranstaltungen inklusive Catering nach vorheriger Abstimmung mit Lotto Bayern.
b) Anzeigenschaltung sowie Platzierung von redaktionellen Beiträgen im Kundenmagazin „Spiel mit“ von Lotto Bayern.
c) Integration in sämtliche Marketingdisplays in allen Lotto-Annahmestellen.
d) Nutzung der Lotto-Annahmestellen als Kommunikationsplattform.
3. Handelt es sich bei der Förderung durch die Flughafen München GmbH (Anteil 51%) um Geld- oder Sachleistungen? Wie hoch belaufen sich jeweils die Geld- und/oder Sachleistungen? Welche Sachleistungen werden im Einzelnen erbracht?
Zu Frage 3: Die Förderung durch die Flughafen München GmbH im Volumen von 3,0 Mio. € betrifft ausschließlich Geldleistungen.
4. Handelt es sich bei der Förderung durch die Messe München GmbH (Anteil 49,9%) um Geld- oder Sachleistungen? Wie hoch belaufen sich jeweils die Geld- und/oder Sachleistungen? Welche Sachleistungen werden im Einzelnen erbracht?
Zu Frage 4: Die Förderung durch die Messe München GmbH im Volumen von 999.750 € betrifft ausschließlich Geldleistungen.
5. a) Werden die in den Fragen 2-4 erfragten und ggf. geleisteten Sachleistungen im Budget der Bewerbungsgesellschaft in Höhe ihres finanziellen Gegenwerts aufgeführt? b) Haben sich diesbezüglich die von der Staatsregierung als Antwort auf meine Anfrage vom 19.06.2010, Frage 5, gemachten Angaben, wonach sich zum Stichtag 08.07.2010, die Förderleistungen der Sponsoren zu 16,4 Millionen Euro auf Geldleistungen und zu 6,5 Millionen Euro auf Sachleistungen aufteilen, geändert?
Zu Frage 5: Die in Fragen 2 bis 4 genannten Förderleistungen umfassen – mit Ausnahme von Lotto – keine Sachleistungen. Oben genannte Sachleistungen von Lotto werden im Budget der Bewerbungsgesellschaft nicht aufgeführt, da sie kostenlos abgerufen werden können. Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH konnte bisher insgesamt 17,7 Mio. Euro Barleistungen und 8,8 Mio. Euro Sachleistungen einwerben (Stand 8. November 2010). Weitere aussichtsreiche Gespräche werden derzeit geführt.
6. Falls Frage 5a) positiv beantwortet wird: Kann die Bayerische Staatsregierung vor diesem Hintergrund eine weitere Erhöhung des Budgets über die bisher angepeilten 33 Millionen Euro ausschließen, obwohl Teile des Budgets in Sachleistungen gebunden sind und somit nicht zur allgemeinen Ausgabendeckung verwendet werden können?
Zu Frage 6: Die Gesellschafterversammlung hat am 15.7.2010 einstimmig beschlossen, den Gesamtrahmen des Wirtschaftsplans der Gesellschaft auf 33 Mio.€ festzulegen.
7. Kalkuliert die Staatsregierung vor dem Hintergrund des investierten Sponsoringaufkommens der beteiligten Unternehmen mit einem Rückgang der Unterstützung für den Breitensport? Falls nein, welche Gründe veranlassen die Staatsregierung zu ihrer Prognose, dass folglich insgesamt mehr Sponsoringgelder in den betreffenden Unternehmen bereitgestellt werden?
Zu Frage 7: Nein. Der Sponsoringmarkt im Sport verzeichnet insgesamt ein stetiges Wachstum. Zudem gibt es für den Breitensport einerseits und für ein sportliches Großereignis wie Olympische und Paralympische Spiele andererseits unterschiedliche Zielgruppen und Marketingstrategien, so dass eine Konkurrenz um Sponsoringmittel nicht zu erwarten ist.
Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.
Anbei habe ich Ihnen die schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatskanzlei als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.