Nachtflugverbot an den Flughäfen München und Nürnberg
Antrag der Grünen Landtagsfraktion vom 17.10.12
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, aus Gründen des Gesundheitsschutzes analog zum Flughafen Frankfurt ein generelles Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr für die Flughäfen München und Nürnberg zu erlassen.
Begründung:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 4. April 2012 zum Flughafen Frankfurt den Lärmschutzinteressen der Menschen eindeutig Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Flughafenbetreiber oder der Fluggesellschaften eingeräumt. In der Urteilsbegründung heißt es dazu u.a.: „Nach ständiger Senatsrechtsprechung bedarf die Zurückdrängung des Lärmschutzinteresses in den Kernstunden der Nacht gesteigerter Rechtfertigung (Urteil vom 9. November 2006 – BVerwG 4 A 2001.06 – BVerwGE 127, 95 Rn. 53 m.w.N.). Erforderlich ist ein standortspezifischer Nachtflugbedarf, der im Unterschied zur Mehrzahl der anderen deutschen Flughäfen einen unbeschränkten Nachtflugbetrieb zu rechtfertigen geeignet ist. Ein allgemeines Verkehrsbedürfnis reicht demgegenüber nicht aus, um diesen Verkehren die Möglichkeit zum Nachtflugbetrieb zu bieten (Urteil vom 9. November 2006 a.a.O. Rn. 71 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 16. März 2006 – BVerwG 4 A 1075.04 – BVerwGE 125, 116 Rn. 271).“
Es kann unmöglich sein, dass die Gesundheitsinteressen der vom Flughafen Frankfurt betroffenen Menschen höher wiegen als der Menschen im Umland der bayerischen Flughäfen. Deshalb ist ein absolutes Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr als Minimalschutz längst überfällig.