6. Mai 2011

Merchandising-Artikel der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH

Merchandising-Artikel der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH

Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH bietet auf ihrem Internetauftritt einen Shop für Merchandising-Artikel zur Münchner Bewerbung an. Gleichzeitig betont die Bewerbungsgesellschaft ihre ökologischen und nachhaltigen Ambitionen. So wird im aktuellen „Konzept für umweltverträgliche und nachhaltige Olympische und Paralympische Winterspiele“ der Bewerbungsgesellschaft mit Stand vom 14.03.2011 im Kapitel 5.2.5., S.134f, auf „faire Beschaffung und Merchandising“ eingegangen: Im Vorwort des gleichnamigen Leitprojekts heißt es: „Soziale Fairness bezieht sich auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bei der Herstellung von Fanartikeln. Ökologische Fairness bezieht sich auf die Umweltfreundlichkeit der bei der Herstellung verwendeten Materialien.“ Auch werde „die Einhaltung der international anerkannten Kernarbeitsnormen der International Labor Organisation (ILO) durch sämtliche am Herstellungsprozess beteiligte Zulieferfirmen zwingend eingefordert“. Ferner heißt es: „Um die Realisierung sicher zu stellen, werden 0,4 bis 0,6 Million Euro im OCOG-Budget für das Leitprojekt „Faire Beschaffung und Merchandising 2018“ reserviert. Dennoch sollen zusätzlich Sponsoren zur finanziellen Unterstützung der Umsetzung des Leitprojektes gewonnen werden.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, 
die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann beantworte ich wie folgt:
  

1.a) Sind alle Merchandising-Artikel der Bewerbungsgesellschaft sozial fair und ökologisch zertifiziert?
b) Falls ja, durch welches Zertifizierungsunternehmen, bzw. welche Organisation ist dies geschehen?
c) Falls ja, auf Grundlage welcher Standards ist dies geschehen? 
Zu Frage 1:  
Einziger Lieferant für Merchandising-Artikel der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH ist Adidas. Nach Mitteilung der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH entsprechen die Artikel dem sog. „Workplace Standard“ und folgen damit dem Verhaltenskodex des Weltverbandes der Sportartikelindustrie. Die von der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH in ihrem „Webshop“ angebotenen Artikel sind nicht zertifiziert.
 

2. Sollten nicht alle Artikel zertifiziert, sondern lediglich nach einem bestimmten Codex seitens der Hersteller oder einer Allianz produziert worden sein: 
a) Nach welchem Codex oder nach welchen Grundsätzen wurden die Artikel produziert?
b) Wie wird die Einhaltung dieser Grundsätze unabhängig kontrolliert und dafür gesorgt, dass – wie angekündigt – die ILO-Standards zwingend eingehalten werden?
c) Liegen bereits Ergebnisse dieser Kontrollen vor?
Zu Frage 2: 
Vgl. Antwort zu Frage 1. Die Einhaltung des „Workplace Standard“ ist Bestandteil der Verträge, die der Adidas-Konzern als Lieferant der Merchandising-Artikel mit seinen Geschäftspartnern schließt. Neben der internen Kontrolle erfolgt eine unabhängige Prüfung durch Dritte, im Fall der Adidas-Gruppe durch die „Fair Labor Association“ (FLA). Die Ergebnisse dieser Kontrollen sind auf der Internet-Seite www.fairlabor.org einsehbar.
 

3.a) Welche Zulieferunternehmen sind jeweils bei der Herstellung der Artikel beteiligt?
b) An welchen Standorten wurden/werden jeweils diese Artikel hergestellt?
c) Welche Firmen sind die wichtigsten Lieferanten für die Merchandising-Artikel?
Zu Frage 3: 
Die Zulieferfirmen von Adidas und deren Standorte für die Herstellung der Merchandising-Artikel sind der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH nicht bekannt. Nach Mitteilung der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH gilt auch für die Zulieferfirmen der von Adidas verwendete „Workplace-Standard“ (vgl. Antwort zu Frage 2).

4.a) Wie hoch ist der jeweilige Anteil an recycelten Materialien, die laut in der Einleitung genanntem Konzept bei der Herstellung der Artikel verwendet werden?
b) Wo wurden/werden diese Materialien recycelt?
c) Durch welche Firmen wurde dies erledigt?
Zu Frage 4: 
Hierzu liegen der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH bzw. der Bayerischen Staatsregierung keine detaillierten Informationen vor. 

5. Sind auch die in Frage 4c) erfragten Unternehmen sozial und ökologisch zertifiziert?
Zu Frage 5: 
Hierzu liegen der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH bzw. der Bayerischen Staatsregierung keine Informationen vor.
 

6.a) Haben alle an der Herstellung beteiligten Unternehmen ihre Beteiligung an einer Multi-Stakeholder-Initiative verbindlich zugesichert, wie es im Leitprojekt gefordert wird?
b) Falls ja, an welcher?
c) Wie finanziert sich diese Initiative? 
Zu Frage 6: 
Eine Beteiligung an einer Multi-Stakeholder-Initiative wird im Falle des Erfolgs der Olympiabewerbung München 2018 durch das IOC vom dann zu gründenden Organisationskomitee eingefordert. Das Leitprojekt „Faire Beschaffung und Merchandising“ wird mit der Wahl Münchens als Gastgeberstadt 2018 vom künftigen Organisationskomitee umgesetzt. Die späteren Kooperationsunternehmen des Organisationskomitees sind noch nicht bekannt, weitere Angaben sind daher derzeit nicht möglich.

7.a) Aus welchen Gründen ist für dieses Leitprojekt ein Posten im OCOG-Budget in der genannten Größenordnung notwendig?
b) Weshalb werden außerdem zusätzliche Sponsoren und Unterstützer für dieses Leitprojekt gesucht?
c) Trägt sich das Geschäft mit den Merchandising-Artikeln nicht von selbst? 
Zu Frage 7: 
Das Leitprojekt „Faire Beschaffung und Merchandising 2018“ geht über den Bereich der Merchandising-Artikel hinaus. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass fair gehandelte Produkte sowie Produkte aus ökologisch vorteilhaften Materialien teuerer sind als konventionelle Produkte, ist für dieses Projekt im Budget des Organisationskomitees der in der Anfrage genannte Betrag eingeplant. Da Produkte, die den im Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept definierten Kriterien entsprechen auch eine positive Außendarstellung ermöglichen, soll versucht werden, zusätzlich Sponsoren und Förderer für eine finanzielle Unterstützung des Leitprojekts zu gewinnen.

8.a) Gelten die im Leitprojekt „Faire Beschaffung und Merchandising 2018“ gemachten Aussagen auch für die bereits erhältlichen Merchandising-Artikel der Bewerbung?
b) Falls nein, warum nicht?
Zu Frage 8: 
Vgl. Antworten zu Fragen 1 und 2. Eine exakte Umsetzung der im Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept erarbeiteten Ziele des Leitprojekts konnte in der Bewerbungsphase noch nicht erfolgen, da das Konzept zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse bezüglich der Merchandising-Artikel der Bewerbungsgesellschaft noch in der Diskussions- und Erarbeitungsphase war.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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