LOTTO Bayern – Kennzahlen
Schriftliche Anfrage mit den Antworten des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat auf Grundlage von Informationen der Staatlichen Lotterieverwaltung
vom 15.05.2020 (kursiv)
1. a) Gibt es im Zusammenhang mit dem staatlichen Auftrag oder im Kontext
unternehmensinterner Planungen eine Zielvorgabe, Quotenregel oder
Ähnliches bezüglich der landesweiten Abdeckung, damit flächendeckend
in Bayern Annahmestellen und Losverkaufsstellen zur Verfügung stehen?
Der Staatlichen Lotterieverwaltung (in der Öffentlichkeit synonym: LOTTO Bayern) obliegt
nach Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland – AGGlüStV) die öffentliche Aufgabe, zur Erreichung der Ziele
des Glücksspielstaatsvertrages ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen.
Der Freistaat Bayern veranstaltet durch die Staatliche Lotterieverwaltung insbesondere
Lotterien in Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe nach § 10 Abs. 1 des Staatsvertrags
zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV). Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 GlüStV haben
die Länder zur Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV u.a. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame
Suchtbekämpfung zu schaffen (§ 1 Satz 1 Nr. 1 GlüStV), sowie die ordnungsrechtliche
Aufgabe, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen. Die Staatliche Lotterieverwaltung soll dementsprechend durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum
nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb
der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen lenken sowie der Entwicklung
und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenwirken
(§ 1 Satz 1 Nr. 2 GlüStV). Damit enthalten die gesetzlichen Vorgaben für die Staatliche
Lotterieverwaltung den ordnungsrechtlichen Auftrag, im Freistaat Bayern flächendeckend
ein legales Spielangebot anzubieten.
b) Falls ja, inwieweit ist diese landesweite Abdeckung aktuell gewährleistet?
Dies geschieht landesweit durch die Annahme- und Losverkaufsstellen, (mittelbar) die
Bezirksstellen und das Onlineangebot der Staatlichen Lotterieverwaltung. Nach Art. 1
Abs. 3 Satz 2 AGGlüStV soll die Staatliche Lotterieverwaltung im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgabe die Zahl der Annahmestellen auf maximal 3700 beschränken. Aktuell ist
die Staatliche Lotterieverwaltung mit derzeit ca. 3400 Annahmestellen flächendeckend
präsent. In vielen Fällen ist die LOTTO-Annahmestelle ein zentraler Ort für öffentliches
Leben im jeweiligen Einzugsgebiet.
c) Falls ja, wie wird die landesweite Versorgung mit Annahme- und Losverkaufsstellen sichergestellt?
Die Staatliche Lotterieverwaltung stellt dies durch ihre Bezirksstellen als selbstständige
Handelsvertreter sicher, die vor Ort die Akquise neuer Standorte betreuen und die Staatliche Lotterieverwaltung bei der Entscheidung über die Eröffnung von Annahmestellen
mit ihren Bewertungen unterstützen.
2 a) Wie hat sich die Anzahl der Annahmestellen und Losverkaufsstellen von LOTTO Bayern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln, Gesamtzahl sowie unterteilt in Regierungsbezirken)?
Siehe folgende Tabelle:
Jahr Anzahl (jeweils zum Jahresende)
Annahmestellen Losverkaufsstellen
2010 3687 158
2011 3657 166
2012 3599 154
2013 3570 149
2014 3551 151
2015 3537 167
2016 3513 155
2017 3470 160
2018 3403 168
2019 3356 164
Die Verteilung nach Regierungsbezirken ist nach Angaben der Staatlichen Lotterieverwaltung nur in einer Darstellung der tagesaktuellen Verteilung der Annahmestellen und
Losverkaufsstellen möglich. Für eine historische Aufgliederung nach Regierungsbezirken
liegen mangels Archivierung keine Zahlen vor.
Tagesaktuelle Aufgliederung (für den 04.05.2020):
Regierungsbezirk Annahmestellen Losverkaufsstellen
Mittelfranken 482 22
Niederbayern 327 15
Oberbayern 1137 37
Oberfranken 321 34
Oberpfalz 297 21
Schwaben 441 19
Unterfranken 349 14
Summe 3354 162
b) Wie viele Konzessionen für Annahmestellen und Losverkaufsstellen von LOTTO Bayern wurden in den letzten zehn Jahren neu vergeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln, Gesamtzahl sowie unterteilt in Regierungsbezirken)?
Zu Annahmestellen, siehe folgende Tabelle:
Jahr Annahmestellen Neu vergebene Konzessionen
2010 3687 276
2011 3657 283
2012 3599 292
2013 3570 278
2014 3551 342
2015 3537 325
2016 3513 337
2017 3470 343
2018 3403 300
2019 3356 405
Zu Losverkaufsstellen, siehe folgende Tabelle:
Jahr Losverkaufsstellen Neu vergebene Konzessionen
2010 158 5
2011 166 12
2012 154 3
2013 149 6
2014 151 10
2015 167 25
2016 155 1
2017 160 15
2018 168 18
2019 164 6
Zur Verteilung nach Regierungsbezirken: Siehe Antwort zu Frage 2 a.
3. a) Nach welchem Modus werden Konzessionen für Annahmestellen und Losverkaufsstellen von LOTTO Bayern vergeben?
Betreiber von Einzelhandelsgeschäften können sich entweder direkt bei der Staatlichen
Lotterieverwaltung oder der zuständigen Bezirksstelle (derzeit 24) um einen Geschäftsbesorgungsvertrag als Annahmestelle bzw. Losverkaufsstelle bewerben. Unter Berücksichtigung der Bewertung der regional zuständigen Bezirksstellen entscheidet die Staatliche Lotterieverwaltung über die Eröffnung einer Annahmestelle bzw. Losverkaufsstelle.
Daneben benötigen Annahmestellen und Losverkaufsstellen eine glücksspielrechtliche
Vermittlungserlaubnis von der zuständigen Erlaubnisbehörde.
b) Welche Richtlinien und Einschränkungen gibt es bezüglich der Vergabe
von Betriebskonzessionen für Annahmestellen und Losverkaufsstellen?
Die Entscheidungen werden im Hinblick auf das bestehende Vertriebsnetz, die Besiedelungsdichte des neuen Standortes, die Räumlichkeiten sowie die Eignung des
Bewerbers getroffen.
c) Wie sind Betriebsvergütung, Umsatzbeteiligungen, Provisionen etc. für die
Betreiberinnen und Betreiber der Annahme- und Losverkaufsstellen ausgestaltet?
Die Annahme- und Losverkaufsstellen erhalten eine Provision, die sich auf Basis der
Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren berechnet.
Die Provisionssätze für Annahmestellen betragen für LOTTO6aus49, Eurojackpot,
Spiel77, Super6, Keno, Plus5, BayernMILLIONEN und TOTO jeweils 7,50 Prozent der
Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren, bei der Sportwette ODDSET seit 01.01.2020
(Veranstalterwechsel zur ODDSET GmbH) 6,2 Prozent.
Bei Sofortlotterien beträgt die Provision 10,5 Prozent der Spieleinsätze. Bei ABOSpiel 5,35 Prozent der Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren, bei Internet 1,8 bis
2,8 Prozent der Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren aus dem eigenem Internetkanal (www.lotto-bayern.de).
Ferner erhält jede Annahmestelle einen Grundbetrag von 3,83 Euro pro Woche. Losverkaufsstellenleiter erhalten für ihre Tätigkeit 10,5 Prozent des Spieleinsatzes. Die
Angaben verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
4. a) Wie haben sich die Umsatz- und Gewinnkennzahlen von LOTTO Bayern in
den letzten zehn Jahren entwickelt – insgesamt und aufgeteilt in klassischen Vertrieb über Annahme- und Losverkaufsstellen sowie Onlinevertrieb, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren?
Siehe folgende Tabelle:
in Mio. € Bilanzgewinn Spieleinsatz davon Terrestrik davon Internet
2010 216,6 1.022,4 1.022,4 *
2011 233,4 1.047,0 1.047,0 *
2012 212,5 1.013,0 1.002,5 7,9
2013 232,4 1.113,2 1.065,4 40,0
2014 225,3 1.105,9 1.038,3 50,2
2015 231,8 1.148,7 1.060,1 61,2
2016 224,1 1.165,9 1.062,0 68,1
2017 215,0 1.130,0 1.018,7 71,7
2018 226,6 1.175,3 1.033,3 87,0
2019** 215,6 1.163,4 1.006,5 95,8
* Internetvertrieb rechtlich nicht erlaubt.
** Die Daten für 2019 sind vorläufig, da der Jahresabschluss noch nicht testiert ist.
b) Wie haben sich die abgeführten Zahlungen (Lotteriesteuer, Gewinnabführungen etc.) der LOTTO Bayern zugunsten des Staatshaushalts in den letzten zehn Jahren entwickelt – aufgeschlüsselt nach Jahren?
Für die Geschäftsjahre 2010 bis 2019 wurden an den Staatshaushalt folgende Beträge
abgeführt. Der Zufluss im Staatshaushalt erfolgte teilweise zeitversetzt.
in Mio. € Lotterie- und Sportwettsteuer Gewinnabführung(Bilanzgewinn) Summe
2010 174,8 216,6 391,4
2011 178,7 233,4 412,1
2012 171,1 212,5 383,6
2013 185,9 232,4 418,3
2014 183,8 225,3 409,1
2015 191,1 231,8 422,9
2016 192,9 224,1 417,0
2017 186,8 215,0 401,8
2018 194,6 226,6 421,2
2019 192,6 215,6 408,2
5. a) Welche konkreten Sponsoring- und Förderleistungen erbringt LOTTO Bayern aktuell?
Der Staatlichen Lotterieverwaltung obliegt die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe, ein
ausreichendes Glücksspielangebot in Bayern sicherzustellen (vgl. oben). Die Staatliche
Lotterieverwaltung ist zur Erfüllung der Kanalisierungsfunktion der staatlichen Glücksspielangebote auch gehalten, die Bevölkerung auf ihr Angebot aufmerksam zu machen.
Auch um ein weiteres Abwandern von Spielinteressierten ins Ausland bzw. zu illegalen
Anbietern zu verhindern, ist ein angemessener werblicher Aufwand notwendig.
Im Rahmen dieser Werbeausgaben finden auch Werbekooperationen im Sport und
(nur punktuell) mit der Kultur statt, die immer eine werbliche Gegenleistung beinhalten. Aktuelle Werbekooperationen: Bayerischer Landessportverband (BLSV); Bayerische Behindertensportverband e.V. (BVS); Bayerischer Fußballverband (BFV); Special
Olympics Bayern; FC Augsburg; 1. FC Nürnberg; SpVgg Greuther Fürth; SSV Jahn
Regensburg; Brose Bamberg; Lotto Renntage; Bayerische Sportstiftung e.V.; BMW Open; Bob-/Rodel-Weltcup/Namensrecht; Nordic Weekend Oberstdorf; Ski-Weltcup Garmisch-Partenkirchen; Prämien Toto-Pokal; Prämien LOTTO Bayern Hallencup; Prämien BFV-Ehrenamtspreisverleihung; Sportgala Berchtesgaden; Bayerischer
Sportpreis; Kulturamt Lindau; Kissinger Sommer; Konzertreihe KunstKlang; Stars &
Rising Stars 2020.
Förderleistungen erbringt die Staatliche Lotterieverwaltung nicht.
b) Welchen Umfang haben diese Sponsorings, Förderungen etc. jeweils?
Die Werbekooperationen betragen im Jahr 2020 knapp 2,6 Mio. Euro brutto. Angaben
zu Einzelverträgen sind aus schützenswerten Interessen der Vertragspartner nicht möglich (marktübliche Verschwiegenheitsklauseln).
6. a) Welchen Anteil an den Gesamteinnahmen von LOTTO Bayern haben jeweils
und insgesamt die Sportwetten im Angebot (13er-Wette, OddSet, Auswahlwette 6 aus 45)?
Die TOTO 13er-Wette und die TOTO Auswahlwette sind ordnungsrechtlich als Lotterien
mit geringem Gefährdungspotenzial eingestuft und somit keine Sportwetten.
Der Anteil der Spieleinsätze 2019 an den Gesamtspieleinsätzen von LOTTO Bayern
beträgt:
ODDSET: 3,3 %
TOTO 13er-Ergebniswette (EW) 0,3 %
TOTO Auswahlwette 6 aus 45 (AW): 0,3 %
b) Wie hat sich dieser Anteil jeweils in den letzten zehn vergangenen Jahren
entwickelt? Produkt ODDSET TOTO
13er EW 6 aus 45 AW
2010 3,40 % 0,50 % 0,30 %
2011 2,80 % 0,50 % 0,30 %
2012 2,60 % 0,50 % 0,30 %
2013 2,20 % 0,50 % 0,20 %
2014 2,80 % 0,50 % 0,20 %
2015 2,80 % 0,50 % 0,20 %
2016 3,50 % 0,40 % 0,20 %
2017 3,50 % 0,40 % 0,10 %
2018 3,40 % 0,40 % 0,10 %
2019 3,30 % 0,30 % 0,30 %